sannibep

stets ehrlich, wenn auch direkt
   

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Aber man muss jede Verdienständerung melden, so hätte ich keins mehr erhalten in dem Monat wo ich wieder vollverdient hätte. Ich denke, dass du dann Erziehungsgeld erhälst, aber erst ab dem Monat indem, du arbeitslos geworden bist. Versuch es einfach. Wichtig ist ja, dass das Einkommen vom Jahr vor dem beantragtem Jahr gilt. Ruf einfach deine Sachbearbeiterin an (muss ja in der Ablehnung stehen) oder schreib ne Mail an sie.
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*Patin von JoJaGre*
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