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Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder - Elternforum » Familie + Beruf » Sorgerecht + Unterhalt » Eilt! einstweilige verfügungen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht + Unterhalt stellen. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.

Scheidung + Trennung
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nursi
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einstweilige verfügungen

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Hallo ich bin neu hier .Und benötige Hilfe.Mein Ex verbietet die einzige Klassenfahrt meines Sohnes (sept),wo er sogerne mit möchte.Sohn hat Vater geschrieben Jugendamt und auch ich habe ihm geschrieben aber er läßt nicht mit sich reden.jetzt war ich beim Amtsgericht und lass die Richterin entscheiden.Muß ich mir auch schon einen Anwalt suchen ,denn mein Ex ist sehr kolerisch.Wie läuft sowas vor Gericht ab.Und muß mein Sohn auch aussagen vor Gericht.oder gibt es andere möglichkeiten?


Danke euch im vorraus.
17.06.2007 16:30 nursi ist offline E-Mail an nursi senden Beiträge von nursi suchen Nehmen Sie nursi in Ihre Freundesliste auf Webnews
Birgit Birgit ist weiblich
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puhh da kann ich dir nicht weiterhelfen

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Stillfreundliche Grüße Birgit Krankenschwester & Laktationsberaterin, IBCLC Bei Fragen zum Forum hier klicken! Grien Die Kleinen StrolcheTreffpunkt für Frauen und Familie
17.06.2007 18:23 Birgit ist offline E-Mail an Birgit senden Homepage von Birgit Beiträge von Birgit suchen Nehmen Sie Birgit in Ihre Freundesliste auf Webnews
Mysterium23 Mysterium23 ist weiblich
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ich versteh das jetzt leider nicht so wirklich du warst mit ihm verheiratet und er sieht den kleinen regelmäßig was habt ihr für unterhalts vereinbarungen?

wieso kann er verhindern dass euer sohn auf klassenfahrt nicht mitfährt?

och herrje Küssen

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Vampir Scarlite hat Hunger


17.06.2007 18:59 Mysterium23 ist offline Beiträge von Mysterium23 suchen Nehmen Sie Mysterium23 in Ihre Freundesliste auf Webnews
ChristineZ ChristineZ ist weiblich
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Wie alt ist Dein Sohn?
Hat der Klassenlehrer mal mit dem Vater gesprochen?

Warum möchte der Vater es nicht? Wie sehen seine Gründe aus?
Als ich 5 Jahre alt war, musste ich für 6 Wochen zur Kinderkur und habe mir damals schon geschworen, dass ich NIE mein Kind alleine weg schicken würde! Es war der Horror!!!
Meine Mutter hatte es bitter bereut, mich damals dort hin geschickt zu haben.
Damit will ich eine Klassenfahrt natürlich nicht verteufeln, aber vielleicht hat Dein Ex Mann in seiner Kindheit auch diverse Efahrungen bei Klassenfahrten gemacht.
Kann ja sein.
Daher sollte man seine Gründe mal anhören.

Oder ist es reine Herrschsucht und Nickellichkeit, um Dir das Leben schwer zu machen?

Ich habe auch einen Ex-Mann und zu Anfangst unserer Trennung probte er auch häufig einen Aufstand, um mir das Leben schwerer zu machen, als es ist.
Heute ist er ruhiger geworden und wir begegnen uns freundaschaftlich, wenn es um unseren gemeinsamen Sohn geht.

Weiter...der Vater hat ein Mitspracherecht...ihr habt gemeinsames Sorgerecht?
Auf jeden Fall ist es natürlich sehr bitter, wenn der Junge nicht mitfahren kann...aber...ich weiß nicht...deswegen...wegen einer Klassenfahrt sich vor Gericht wieder treffen halte ich etwas übersteuert!
Ich kenne die rechtliche Lage jetzt nicht -gott sei dank, war ich wegen einer Meinungsverschiedenheit noch nicht mit meinem Ex vor Gericht...aber muss es soweit kommen? Habt ihr mal über einen Schiedrichter nachgedacht, der Versucht diesen Streit zu klären, bevor es vor Gericht kommt?
Ich glaube, das Jugendamt bietet solche Schiedsrichter auch an.

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Nimm das Leben nicht zu ernst, es ist ja nicht von Dauer!
17.06.2007 19:09 ChristineZ ist offline E-Mail an ChristineZ senden Homepage von ChristineZ Beiträge von ChristineZ suchen Nehmen Sie ChristineZ in Ihre Freundesliste auf Webnews
Sascha1981
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RE: einstweilige verfügungen

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hi,

also so wie ich das verstehe mit EX würde ich sagen ihr wart verheiratet, da das kind wohl bei dir lebt und wohl auch nur ein besuchsrecht für den Vater besteht denke ich das er nein sagen kann so lange er will den solange du die haupt sorge für dein Kind hast und er nur ein umgangsrecht hat ist es egal den es ist eine schulische aktivität und denke nicht das er es verbieten kann.


Wenn es zum gericht geht wird deine aussage die deines kindes und des Jungendamtes vor gericht verlangt solange es erforderlich ist was ich in deinem fall aber nicht glaube den das jugendamt weiss ja schon bescheid so wie ich das sehe.


Mfg


ps: einfach mal einen anwalt genauer fragen wenns überhaupt vors gericht kommt und nicht vom jugendamt endschieden wird

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Sascha1981: 07.04.2008 11:07.

07.04.2008 11:06 Sascha1981 ist offline E-Mail an Sascha1981 senden Beiträge von Sascha1981 suchen Nehmen Sie Sascha1981 in Ihre Freundesliste auf Webnews
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