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Scheidung und Trennung - wie alt ... :





wie alt ... - Ratgeber Scheidung und Trennung - Wenn sich ein Paar zu einer Trennung entschließt, ergeben sich für jeden Teil ganz neue Fragen an die eigene Lebensplanung, die Sie hier im Forum Scheidung und Trennung zur Diskussion stellen können. Bitte beachten Sie auch das Forum Sorgerecht + Unterhalt. Stichworte: Scheidung Unterhalt, Scheidung Beratung, Familienrecht.
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ggamauf
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wie alt ...

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... muss meine tocjter (dzt 11) werden, damit ihr niemand mehr verbieten kann, sich mit mir zu treffen?
08.08.2007 19:24 ggamauf ist offline E-Mail an ggamauf senden Beiträge von ggamauf suchen Nehmen Sie ggamauf in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Irenchen Irenchen ist weiblich
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Bevor man Dir diese Frage beantworten kann, fallen mir ganz viele Fragen ein ....

Bist Du geschiedener Vater oder Mutter oder lebt Deine Tochter aus einem anderem Grund nicht bei Dir?

Wie lange hast Du sie nicht gesehen?

Wie war vorher der Kontakt?

Wer hat das Sorgerecht?

usw.

Deine Angaben sind einfach zu wage, um Dir zu antworten!

Viele Grüße, Irene

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Das Leben ist unendlich viel seltsamer als irgend etwas, das der menschliche Geist erfinden könnte. Wir würden nicht wagen, die Dinge auszudenken, die in Wirklichkeit bloße Selbstverständlichkeiten unseres Lebens sind.
Sir Arthur Conan Doyle

08.08.2007 19:55 Irenchen ist offline E-Mail an Irenchen senden Beiträge von Irenchen suchen Nehmen Sie Irenchen in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Mysterium23 Mysterium23 ist weiblich
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das hätte ich jetzt auch gefragt? Grien

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Vampir Scarlite hat Hunger


08.08.2007 20:03 Mysterium23 ist offline Beiträge von Mysterium23 suchen Nehmen Sie Mysterium23 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
ggamauf
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die mutter hat das sorgerecht. zuletzt war meine tochter am 14/5 da, in begleitung ihrer erwachsenen geschwister. ich glaube es gibt eine altersgrenze. irgendwann darf sie selbst entscheiden, ob und wann sie mich treffen möchte. dieses alter 'suche' ich. dazu sind andere infos nicht wirklich nötig.
08.08.2007 21:25 ggamauf ist offline E-Mail an ggamauf senden Beiträge von ggamauf suchen Nehmen Sie ggamauf in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Birgit Birgit ist weiblich
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viel spaß beim suchen Bye

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08.08.2007 21:45 Birgit ist offline E-Mail an Birgit senden Homepage von Birgit Beiträge von Birgit suchen Nehmen Sie Birgit in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Wie nett... schiel
Wünsche auch viel Spaß beim Suchen...

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Dresdener Familiencafé "Kindskopf"

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08.08.2007 22:08 Mongruadh ist offline Homepage von Mongruadh Beiträge von Mongruadh suchen Nehmen Sie Mongruadh in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Mongruadh in Ihre Kontaktliste ein AIM-Name von Mongruadh: Mongruadh YIM-Name von Mongruadh: Lillit_Mongruadh MSN Passport-Profil von Mongruadh anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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RE: wie alt ...

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1. deine Tochter hat von Gesetzes wegen ein Recht, dich als Elternteil sehen zu können.
Du als Elternteil hast nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, dein Kind zu sehen
Das das nicht immer umgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt

2. Solltest du es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen wollen, so wird bei Kindern ab 14 die Entscheidung, WO sie leben wollen, vom Wunsch der Kinder festgemacht, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor, die dagegen sprechen.
Wie sich dadurch das Verhältnis auf den anderen Elternteil auswirkt, steht ebenfalls auf einem anderen Blatt.

3. um eine vernünftige Umgangsregelung zu finden, könnte dir auch das Jugendamt weiterhelfen.


Noch eine Frage meinerseits, ist denn niemals eine Umgengsregelung festgelegt worden oder hält sich der andere Elternteil nur einfach nicht daran?
08.08.2007 22:30 sasmus ist offline E-Mail an sasmus senden Beiträge von sasmus suchen Nehmen Sie sasmus in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
ggamauf
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RE: wie alt ...

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ich habe von mutter und tochter keine adresse, g
09.08.2007 06:33 ggamauf ist offline E-Mail an ggamauf senden Beiträge von ggamauf suchen Nehmen Sie ggamauf in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Du erwartest Antworten und gibst fast keine Eckdaten.

Warum kennst Du die Adresse nicht???

Wer hat festgelegt, wie oft Du Deine Tochter sehen darfst oder wie hier in Deinem Fall überhaupt nicht?

Was waren die Gründe eines Besuchskontakt Stoppes?

Gibt es eine Regelung und verweigert nur die Mutter die Besuchskontakte?

Warum gehst Du nicht zum Jugendamt und forderst notfalls mit einem Anwalt Dein Besuchsrecht ein?

Ganz verstehen kann ich das hier alles nicht, tut mir leid!

Grundsätzlich hat ein Kind ein Recht auf beide Elternteile, egal ob sie verheiratet waren oder nicht. Aber manchmal gibt es gute Gründe, das nicht zuzulassen.

Natürlich weiß ich von liebevollen Vätern, wo die Mütter einfach das Kind entziehen, aber solange Du uns nicht sagst, warum es so bei Euch ist, dann können wir auch keinen richtigen Rat geben.

Wobei Dir natürlich grundsätzlich der Rat eines Anwalts zusteht, auch wenn Du kein Geld haben solltest.

Viele Grüße, Irene

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Irenchen: 09.08.2007 12:41.

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ggamauf
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Du erwartest Antworten und gibst fast keine Eckdaten.
ich will zwar nichts verbergen, aber meine frage war doch simpel.

Warum kennst Du die Adresse nicht???
die mutter verweigert die bekanntgabe

Wer hat festgelegt, wie oft Du Deine Tochter sehen darfst oder wie hier in Deinem Fall überhaupt nicht?
beide sind (offiziell) un-erreichbar

Was waren die Gründe eines Besuchskontakt Stoppes?
die mutter zog vor zweieinhalb jahren ohne ankündigung aus
das kind war damals neun

Gibt es eine Regelung und verweigert nur die Mutter die Besuchskontakte?
es gibt keine regelung
die mutter kann nicht erreicht werden
auch nicht von 'behörden'

Warum gehst Du nicht zum Jugendamt und forderst notfalls mit einem Anwalt Dein Besuchsrecht ein?
ich möchte (nur) wissen, wie alt das kind werden muß, um ohne jugendamt und anwalt auszukommen

Ganz verstehen kann ich das hier alles nicht, tut mir leid!
ist noch was unklar?

Grundsätzlich hat ein Kind ein Recht auf beide Elternteile, egal ob sie verheiratet waren oder nicht.
ich weiß
Aber manchmal gibt es gute Gründe, das nicht zuzulassen.
sollte in dem falle nicht zutreffen
meine tochter und ich hatten eine sehr enge verbindung
die mutter war sehr oft nicht zu hause (ab dem ende der karenz)

Natürlich weiß ich von liebevollen Vätern, wo die Mütter einfach das Kind entziehen, aber solange Du uns nicht sagst, warum es so bei Euch ist, dann können wir auch keinen richtigen Rat geben.
vielleicht weiß eine/r von Euch diese altersgrenze, nach der ich suche

Wobei Dir natürlich grundsätzlich der Rat eines Anwalts zusteht, auch wenn Du kein Geld haben solltest.
ich dachte die frage (und die antwort) seien 'einfach'
meinen anwalt habe ich schon gefragt
er hat noch nicht geantwortet

Viele Grüße, Irene
gerald
09.08.2007 12:54 ggamauf ist offline E-Mail an ggamauf senden Beiträge von ggamauf suchen Nehmen Sie ggamauf in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Ich bin kein Anwalt, aber ich denke man kann es nicht an einem Stichtag festmachen, wann die Kinder entscheiden dürfen oder nicht.

Es gibt ein Anhörungsrecht für die Kinder und je älter sie sind, um so gewichtiger ist ihre Meinung. Kann aber natürlich auch nach hinten raus gehen.

Der einzige Weg, der mich einfällt ist, dass Du mit Deinem Anwalt ein Umgangsrecht
einklagst. Das steht Dir zu, vorallem wenn ich lese, wie lange ihr zusammen gelebt habt. Natürlich wieder unter Einschränkung, warum es zu einer Trennung kam, ob z. B. Gewalt im Spiel war.

Rechtlich ist es sicherlich nicht korrekt, dass die Mutter Dir Deine Tochter entzieht und es noch nicht einmal eine Adresse gibt. Müsste aber über das Einwohnermeldeamt herausbekommen zu sein, da es ja mittlerweile alles vernetzt ist. Sollte sie sich nicht neu angemledet haben, hat sie ein Problem. Es besteht eine Meldepflicht.

Zalhlst Du Unterhalt, denn da muss es ja auch ein Konto geben und eine Adresse wo die Bank die Unterlagen hinschickt.

Die Daten sind zwar geheim, aber wenn ein Gericht den Wohnort Deiner Tochter feststellen muss, damit es BK geben kann, vielleicht kann es da einen Gerichtsbeschluß dazu geben.

Sie wird doch Geld brauchen, sei es sie arbeitet, dann ist sie sozialversichert oder sie bekommt Sozialhilfe, auch dann muss es Daten über sie geben. So leicht kann man nicht untertauchen, vorallem wenn man ein Kind hat, außer sie hat das Land verlassen und alle Brücken hinter sich abgebrochen und das wünsche ich Dir nun nicht. Selbst dann kann sie ohne Meldung nicht irgendwo für einen längeren Zeitraum bleiben.

Es muss doch auch Freunde geben, hat sie denn mit niemanden mehr Kontakt?

Wenn ich meine Tochter suchen würde, würde ich alles in Bewegung setzen um sie zu finden. Sie geht doch zur Schule, auch wenn sie die Schule wechselt, werden die Schulakten nachgeschickt usw. ....

Natürlich immer mit Anwalt! Deshalb kann ich nicht verstehen, warum Du nicht klagen möchtest.

Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, ihr wart also nicht verheiratet oder wurde es Dir entzogen? Wenn ja warum? Es ist ja auch möglich, das unverheiratet Paar sich das Sorgerecht teilen, das würde ich auch von einem Anwalt überprüfen lassen.

In Deutschland gilt, dass ein Kind ein Anrecht auf beide Elternteile hat, also kannst Du Deine Rechte einklagen.

Wenn Du das aber aus Gründen, die Du uns nicht sagst, nicht tun möchtest, dann musst Du warten bis Deine Tochter erwachsen ist und den Kontakt zu Dir sucht.

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Irenchen: 09.08.2007 13:39.

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ggamauf
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ich möchte weder anwalt noch gerichte und jugendämter beschäftigen. ich möchte nicht, dass meine tochter von denen 'befragt' wird und in loyalitätskonflikte kommt.

wir waren nicht verheiratet. haben in 'guten' zeiten auf regelungen 'vergessen'.

mittlerweile glauben freunde zu wissen, dass sich ein kind mit 14 'frei' bewegen darf.

vielleicht bestätigt mir noch jemand rechtskundiger diese '14'.
09.08.2007 13:58 ggamauf ist offline E-Mail an ggamauf senden Beiträge von ggamauf suchen Nehmen Sie ggamauf in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Du schreibst sie ist 11 Jahre alt, wenn ich das richtig verstanden haben und willst jetzt drei Jahre warten, bis sie zu Dir Kontakt aufnehmen darf. Das kann ich nicht verstehen.

Du hast recht, sie wird sehr wahrscheinlich