Carola

Moderatorin Schule
 

Dabei seit: 30.08.2003
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Beruf: Grundschullehrerin Kinder: 1, männlich *08.11.2005 Familienstand: keine Angabe
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Änderung des Schulgesetzes in NRW |
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Hier die Neuerungen im Schuljahr 2007/2008
Der Stichtag für das Einschulungsalter wird schrittweise vom 30.Juni auf den 31. Dezember gelegt. Dies sieht wie folgt aus:
zum Schuljahr
2007/08 auf den 31. Juli
2009/10, 31.August
2011/12, 30.September
2012/13, 31.Oktober
2013/14, 30.November
2014/15, 31. Dezember
Antrags- und Kann-Kinder wird es natürlich immer noch geben.
Kopfnoten für das Arbeits- und Sozialverhalten werden zukünfzig über die Noten "sehr gut, "gut", "befriedigend" und "unbefriedigend" bewertet und gegebenenfalls durch eine Beschreibung ergänzt.
Freie Wahl bei der Anmeldung der Grundschule
Jetzt können Eltern ihre Kinder auch in einer anderen als der wohnortnächsten Schule für das Schuljahr 2008/09 anmelden. Allerdings MUSS die wohnortnächste Schule das Kind annehmen, wenn dies gewünscht wird.
Zentralabitur
In diesem Schuljahr werden zentrale Abiturprüfungen erstmalig auch an Weiterbildungskollegs und Waldorfschulen abgehalten.
Rechtschreibreform
Mit Beginn des neuen Schuljahres endet in NRW die Übergangsfrist der Rechtschreibreform. Bisher wurde die "alte" Schreibweise zwar angestrichen, aber nicht als Fehler gewertet.
__________________ LG, Carola

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Carola: 18.08.2007 12:56.
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