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Zum Ende der Seite springen geringfügig beschäftigt im alten job
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nimmermehr nimmermehr ist weiblich
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Fragezeichen

geringfügig beschäftigt im alten job

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hallo, ich hätte da mal eine frage:

da meine mutterschutz-frist nun beendet ist und ich das jahr elternzeit nehmen werde, möchte ich dieses jahr in meinem alten job auf 400-euro-basis arbeiten.
meine firma findet das i.o., wir wollten meinen alten arbeitsvertrag "auf eis legen" und einen anderen arbeitsvertrag machen für diese zeit.

allerdings sagte man mir heute, dass ich eine änderungskündigung erhalten würde, da ich keine zwei arbeitsverträge haben kann/darf.
nun frage ich mich, was eine änderungskündigung im schlechtesten fall für konsequenzen mit sich bringen könnteverwirrt

1. wenn in dem neuen arbeitsvertrag steht, dass ich nach dem jahr wieder zu alten konditionen in meinem job arbeiten kann, müsste ich ja keine angst vor gehaltsänderungen haben oder dass man mich nicht wieder einstellt, oder? (ich trau das meinem chaf zwar nicht zu ,aber man weiss ja nie...Grien )

2.ich bin nun fast 5 jahre in der firma beschäftigt. im falle einer kündigung bekäme ich ja sicher eine abfindung. aber wenn ich einen neuen arbeitsvertrag habe, sind dann die 5 jahre hinfällig und die mitgliedschaft geht neu los?

3. gibts noch was zu beachten, was im neuen vertrag stehen sollte?

dabnke für eure postings!

lg simone

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Steven Niklas, geboren am 21.Juni 2005
Nils David, geboren am 04.Juli 2007

10.09.2007 20:40 nimmermehr ist offline E-Mail an nimmermehr senden Beiträge von nimmermehr suchen Nehmen Sie nimmermehr in Ihre Freundesliste auf Webnews
Frühling Frühling ist weiblich
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RE: geringfügig beschäftigt im alten job

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du darfst doch nebenbei auf 400 euro basis arbeiten...deswegen warum soll dein größerer arbeitsvertarg gekündigt werden?

also mit dem mutterschutz udn elternzeit....würde ich mict all den neuen regelungen zum anwalt gehen udn mich beraten lassen.

der knackpunkt ist denk ich ads du in der selben fiorma auf 400 euro basis arbeiten willst.

abfindungen sind keine pflicht...auch wenn dzu 5 kjahre im betrieb bist...das sind kann bestimmungen
oder steht es in deinem vertarg das du einen anspruch auf eine abfindung bei kündigung von seitesn des AG hast?

also darauf würde ich mich nicht verlassen. Sonnenschein

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Nur wer sich ändert bleibt sich treu
10.09.2007 21:34 Frühling ist offline E-Mail an Frühling senden Beiträge von Frühling suchen Nehmen Sie Frühling in Ihre Freundesliste auf Webnews
nimmermehr nimmermehr ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von nimmermehr



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der "grössere" arbeitsvertrag soll gekündigt werden, weil das angeblich rechtlich notwendig ist. unsere lohnbuchheltung arbeitet zusammen mit einem steuerberater, und von dem kam diese order.
und der sollte es ja wissen... Augen rollen

ja, ich weiss, abfindungen sind nur freiwillig. aber man weiss je nie, was kommt. ist ja nur eine überlegung für "alle fälle" zuzwinker
ich geh mal nicht davon aus dass mich jemand kündigt, bin schliesslich nicht schlecht im job zuzwinker

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Steven Niklas, geboren am 21.Juni 2005
Nils David, geboren am 04.Juli 2007

10.09.2007 21:44 nimmermehr ist offline E-Mail an nimmermehr senden Beiträge von nimmermehr suchen Nehmen Sie nimmermehr in Ihre Freundesliste auf Webnews
Sassenach Sassenach ist weiblich
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Also ich arbeite in meinem alten Job auf 400 euro Basis, mein alter Vertrag besteht weiterhin. Ich musste meinen nicht kündigen. Find ich auch ehrlich gesagt ungewöhnlich, dein "normaler" Vertrag liegt ja auf Eis, da du in Elternzeit bist.
Für den Aushilfsjob macht man einen neuen Vertrag, zusätzlich zu dem Alten. Kündigen würde ich nicht, denn ansonsten verlierst du den Anspruch auf deine Vollzeitstelle!

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LG, Manu





Es kommt ein Zeitpunkt in deinem Leben, an dem du realisierst, wer dir wichtig ist, wer es nie war und wer es immer sein wird.
So mach dir keine Gedanken über die Menschen aus deiner Vergangenheit,
denn es gibt einen Grund weshalb sie es nicht in deine Zukunft geschafft haben...

10.09.2007 22:00 Sassenach ist online Homepage von Sassenach Beiträge von Sassenach suchen Nehmen Sie Sassenach in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Sassenach in Ihre Kontaktliste ein Webnews
Birgit Birgit ist weiblich
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als ich auf 400 € gearbeitet habe blieb mein alter Vertrag auch bestehen der wurde nicht gekündigt. *kopfschüttel*

Nee informiere dich mal genauer beim Anwalt ........ das hört sich komisch an......

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Stillfreundliche Grüße Birgit Krankenschwester & Laktationsberaterin, IBCLC Bei Fragen zum Forum hier klicken! Grien Die Kleinen StrolcheTreffpunkt für Frauen und Familie
10.09.2007 22:32 Birgit ist offline E-Mail an Birgit senden Homepage von Birgit Beiträge von Birgit suchen Nehmen Sie Birgit in Ihre Freundesliste auf Webnews
mellipop mellipop ist weiblich
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mich auch mal meld ..

also ich bin ja auch ne kleine lohntante und ich kenne es von meinen mandanten auch nur so, dass es für den zeitraum elternzeit einen neuen vertrag gibt und der alte nciht gekündigt wird.

also das kenn ich so aus der praxis gar nicht *kopfschüttel*

liebe grüße
mellipop

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Lilypie Erster Geburtstag Ticker
11.09.2007 07:45 mellipop ist offline E-Mail an mellipop senden Beiträge von mellipop suchen Nehmen Sie mellipop in Ihre Freundesliste auf Webnews
mamasu
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Hi, habe ein bisschen gegoogelt und habe bei einigen Links gesehen, dass alter Vertrag und 400,- Euro nebeneinander liefen. Ich würde nachfragen, warum der Steuerberater der Meinung ist, dass die Trennung nötig ist.

Ich möchte hier keine Panik verbreiten, aber bei Frauen zählt nicht unbedingt die Arbeitsqualität sondern auch die Verfügbarkeit für den Arbeitgeber. Und wenn erst einmal ein Kind da ist, kann das krank werden, man ist nicht mehr so flexibel einsetzbar, es können noch Geschwister folgen ... unglücklich

__________________
Bye



11.09.2007 07:53 mamasu ist offline E-Mail an mamasu senden Beiträge von mamasu suchen Nehmen Sie mamasu in Ihre Freundesliste auf Webnews
lalelu lalelu ist weiblich
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Würde ich auf keinen Fall unterschreiben.

Es gibt so viele Dinge die dann berücksichtigt werden müssen.

Bsp: Krankenkasse: während der Elterzeit bist du ja weiterhin beitragsfrei Krankenversichert.
Gibt es eine Änderungskündigung bist du bis zum Tage der Unterschrift weiterhin Krankenversichert und dannach nicht mehr!
Wenn du verheiratet bist kannst ja zu deinem Mann in die Krankenkasse, bist du nicht verh. müsstest du dich freiwillig oder privat Versichern.

Ein Aushilfsvertrag kann und darf abgeschlossen werden. Allerdings muss dieser Vertrag enden wenn die Elternzeit endet da dann ja der "auf Eis" gelegte Arbeitsvertrag wieder zu laufen beginnt.

LG
Michaela

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