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Sorgerecht und Unterhalt - schwieriger sorgerechtsstreit :





schwieriger sorgerechtsstreit - Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen schwieriger sorgerechtsstreit
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erdmann
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schwieriger sorgerechtsstreit

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KM war bei Geburt minderjährig und in Mutter Kind Einrichtung. Keinen Abschluß, keine Ausbildung,
Psychologisch labil und auffällig durch Vergewaltigung in der eigenen Familie. KEINE Therapie. Heute 21.

Ich KV, Abschluß, Ausbildung, Selbständig, 26, gemeinsames Sorgerecht.Kind trägt seit Geburt meinen Familiennamen. 3 Jahre gemeinsame Wohnung.
Beide Bezugspersonen für Kind.

In der Zeit in der MK Einrichtung wurde Kind krank
weiße Blutkörper nur noch 10 % von normal.
KM weigert sich trotz Androhung von Polizei, im Beisein vom Jugendamt gestellten Vormund
Mundschutz zu tragen trotz akkuter Lebensgefahr des Kindes . Droht sogar einfach mit Kind Klinik zu verlassen. Akte vom J.A. liegt mir vor.
Ist 3 Jahre her.

In kurzer Trennungphase vor 3 Jahren versagte sie mir schon jegliche Umgangsrechte.
Erst unter Androhung des gestellten Vormundes räumte sie mir in 2 Wochen Urlaub (damals 300 km Distanz). 2 mal 15 min ein

In Berichten des J.A. dieser Zeit wirds sie als
labil, überfordert,nicht fähig mit Geld umzugehen und nicht fähig eigenen Haushalt zu führen dargestellt.

Danach 3 Jahre Zusammengelebt in einen Haushalt.
Jetzt erneute Trennung.
Ich zweifel an der Eignung der KM zur Erziehung des Kindes.
Die Kontinuität der Erziehung und des Umfeldes.
Sie zieht bald aus.
Die Wohn- und Lebensverhältnisse der Elternteile nach der Trennung. KM besitzt nichts. keine Möbel, Geld, Erst-Ausstattung beim Arbeitsamt beantragt dann Harz 4.
Möchte Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen.
MEINE FRAGE ?
Sind Jugendamt-Akten die 3 Jahre alt sind, vor Gericht anerkannt als Beweißmittel zur Erziehungs-Untauglichkeit?
Habe ich eine reale Chance ?
Wie könnte ich vorgehen ?
Das Kind nicht ihr wiedermitgeben ?
und dann Verfügung beantragen --> Kontuinität ?
Hoffe hier kann mir jmd helfen ?
DANKE JETZT SCHON
29.09.2007 20:57 erdmann ist offline E-Mail an erdmann senden Beiträge von erdmann suchen Nehmen Sie erdmann in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
07al
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RE: schwieriger sorgerechtsstreit

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Hallo erdmann,
sieht aus als hättest du einen ziemlich langen weg vor dir und ich wünsche dir, dass du die richtigen entscheidungen für dein/ euer kind treffen kannst.
MEINE FRAGE ?: Sind Jugendamt-Akten die 3 Jahre alt sind, vor Gericht anerkannt als Beweißmittel zur Erziehungs-Untauglichkeit?
Ich könnte mir bei 3 Jahren vorstellen, dass neu geprüft wird, weil ja über drei Jahre doch eine Entwicklung stattfindet.
Habe ich eine reale Chance ? Wie könnte ich vorgehen ? Das Kind nicht ihr wiedermitgeben ? und dann Verfügung beantragen --> Kontuinität ?
Ich denke schon, dass du eine reale Chance hast, wenn du die Umstände klar belegen und einleutend deine bedenken darlegen kannst. Allerdings, denke ich, dass du auf jeden fall konkreten rechtlichen beistand brauchst und dich beraten lassen solltest. Ich finde da laufen zu viele Aspekte zusammen um sie umfassend beleuchten zu können. Du kannst dich ja auch ersteinmal telefonisch beraten lassen. Versuch doch mal JanoCall - telefonische Rechtsberatung. Hab bis jetzt nur Gutes gehört und ist auch nicht so teuer. Warte ich google das mal schnell: ttp://www.janocall.de/telefonische_rechtsberatung.php
Auf jeden Fall kannst dein das Kind nicht einfach der Mutter nicht zurückbringen. Das Recht hast du wohl ersteinmal nicht und es könnte später auch negativ gegen dich ausgelegt werden. Außerdem solltest du auch an die Mutter denken.
Hoffe das bei dir trotzdem alles gut wird.
29.09.2007 23:32 07al ist offline E-Mail an 07al senden Beiträge von 07al suchen Nehmen Sie 07al in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
lokomoto
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RE: schwieriger sorgerechtsstreit

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Es wird bestimmt neu geprüft werden, denn jede Mutter hat das Recht auf ihrer Seite, wenn es darum geht zu zeigen, dass Sie ihr Leben im Griff hat.
Es ist auch kein Grund wenn du angibst selbstständig zu sein und die Mutter "nur" Hartz IV Empfängerin zu sein. Das gilt vor Gericht nicht als Begründung dir das Kind zu geben. Wichtig wäre, eine Verfahrenspflegerin für das Kind(Anwalt des Kindes), wird aber soweit ich weiß nur eingesetzt, wenn es gravierende Probleme gibt und die VF sich dann ein Bild machen soll. Nur auch da: Versprich dir nicht zu viel davon, eine VP, die euch jeweils einmal sieht.......

Du musst dich unbedingt anwaltlich beraten und vertreten lassen.

Es muss gerichtlich vorliegen, dass die Kindesmutter nicht für die Kleine sorgen kann. Und das ist schwer. Was vor drei Jahren war ist dafür weniger interessant.
Was ist denn heute, warum du der KM die Fähigkeit absprichst?

Und wenn das Jugendamt hinter dir steht, dann nimm die mit ins Boot. Aber auch die haben nicht viel Handhabe. Letztendlich bestimmt der Richter und es ist nun mal so das Mütter in Deutschland sehr hoch angesiedelt werden, egal wie erziehungsunfähig sie auch sind. Frag mal nach ob es möglich ist ein Erzeihungsgutachten zu fordern? Da kenne ich mich jetzt familienrechtlich nicht so gut aus. Such dir einen Fachmann für Familienrecht!!!!

Alles Gute

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von lokomoto: 30.09.2007 07:52.

30.09.2007 07:51
erdmann
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So wie ich es hier versteh sehen meine Chancen doch nicht so gut aus.

Geringer Vorteil durch halbes ABR.
Kein Vorteil für mich das sie nie einen eigenen Haushalt geführt hat.
Kein Vorteil das sie ungebildet( kann nicht mal richtig schreiben), labil, und mit Geld umgehen kann.
Sie kann den kurzen in eine leerstehende Wohnung mitnehmen obwohl hier alles für ihn hier bei mir ist. Nicht mal nen Kontuinitätvorteil ?

Was vor 3 Jahren beinahe ihn umgebracht hätte ist nicht relevant?
Sie kann unter druck keine logischen Schlüße fassen.

Was würde denn passieren wenn ich sage er bleibt einfach bei mir in der Wohnung ?
Muß sie das ABR einklagen ? Und der Kurze bleibt solang hier bis gerichtlich was vorliegt ?
Oder darf sie mit der Polizei ihn einfach mitnehmen ?
30.09.2007 11:59 erdmann ist offline E-Mail an erdmann senden Beiträge von erdmann suchen Nehmen Sie erdmann in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Susanne Susanne ist weiblich
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Zitat:
Original von erdmann
So wie ich es hier versteh sehen meine Chancen doch nicht so gut aus.


würd ich so nicht sagen, ABER es kommt viel auf deinen anwalt an. denn ohne einen solchen wirds wohl übel aussehn.

es ist nunmal fakt, dass rahmenbedingungen wie finanzen, bildung, wohnungseinrichtung usw. nicht wirklich drüber entscheiden wo ein kind lebt (und das ist auch gut so, denn ein elternteil mit weniger geld und weniger bildung ist nicht automatisch der schlechtere!)

in deutschland ist es nunmal so, dass von den gerichten her die kinder meistens den müttern zugesprochen werden. da kann der vater noch so ein mustervater sein und die mutter mehrere defizite aufweisen. die mutter kriegt oftmals immer und immer wieder chancen sich zu bessern/ändern.

wie es genau bei dir aussieht - gerade deine letzten fragen - würd ich ehrlich gesagt NUR mit nem anwalt klären. alles andere hier sind einschätzungen und meinungen. das hilft dir ja nicht weiter.

deshalb würd ich dir raten, dass du dich um nen anwalt umguckst und mit dem alles weitere besprichst.




und jetzt mal so fernab von irgendwelchen gesetzten:

du schreibst die mutter hat keine möbel etc. fürs kind. okay, du möchtest das kind bei dir behalten aber was ist wenns nicht so einfach ist?! gib ihr dann doch wenigstens die möbel fürs kind mit (die sie normal übrigens mitnehmen dürfte lt. meinem informationsstand).
und was das geld angeht so kriegt sie nach der trennung auf jeden fall eines: unterhalt fürs kind von dir zuzwinker also hat sie schonmal etwas Augenzwinkern


du könntest auch schon aktiv werden in dem du dich z.b. schon mit dem JA in verbindung setzt und da nach fragst. nicht unbedingt auf dem weg 'ich will das kind bei mir haben!' sondern vll erstmal ob die im falle dessen, dass die mutter das kind mitnimmt da unterstützen können. also die mutter unterstützen können und ein auge aufs kind haben. gerade was das gesundheitliche angeht. das würde ich an deiner stelle auf jeden fall machen - auch zur sicherheit fürs kind!

__________________
Liebe Grüße Susanne mit Sarah *19.10.2004 und Jonas *24.2.2007

30.09.2007 13:00 Susanne ist offline E-Mail an Susanne senden Beiträge von Susanne suchen Nehmen Sie Susanne in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Susanne in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
sasmus
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Zitat:
Original von erdmann

Was würde denn passieren wenn ich sage er bleibt einfach bei mir in der Wohnung ?
Muß sie das ABR einklagen ? Und der Kurze bleibt solang hier bis gerichtlich was vorliegt ?
Oder darf sie mit der Polizei ihn einfach mitnehmen ?


Theoretisch kannst du sagen, dass der kleine bei dir bleibt, keine Frage. Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht gerichtliich entschieden ist, kannst du das genauso bestimmen, wie die Mutter. Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, besteht auch drt kein Verstoß gegen das Gesetz. Daher hat auch die Polizei keine Handhabe, einzugreifen.

Das Gericht wird dann klären, bei wem das Kind letztendlich bleibt.
Eine Freundin von mir hatte diesen Fall. Sie zog in einer Nacht und Nebelaktion (er hatte sie zum x-ten Mal betrogen) aus, der Vater holte die Kinder (derweil bei einer Kinderfrau untergebracht) ab und nahm sie zu sich. Sie hatte damals keine Handhabe, die Kinder dort abzuholen. Konnte sich nur gut stellen, indem sie die Sachen der Kinder herausgab usw.....
Sie bekam die Kinder zurück, weil er der materiell versorgende Teil (Geld verdienen) war und nicht einfach aufhören darf zu arbeiten, um für die Kinder da zu sein. Sie war der betreuende versorgende Teil zuhause und sollte daher die Kinder weiter betreuen.

Mit diesem Vergleich stellt sich dann die Frage:
1. Wer betreut das Kind bei dir, denn du musst ja arbeiten.
2. Hast du dafür jemanden, der die fehlende Betreuung durch die Mutter gut genug ersetzt?
3. Wer betreute das Kind bis dato?
4. Hat die Mutter jemals gearbeitet, während das Kind schon da war?

Und ein Tip:
Mach nicht den Fehler, deine Arbeit aufgeben zu wollen! Denn als bisheriger materieller Versorger hast du nicht das Recht, das aufzugeben. Auch nicht mit dem Argument, die Mutter könne ja arbeiten.


Und denke immer daran, das beste für das Kind, nicht das beste für dich. zwinker
30.09.2007 13:02 sasmus ist offline E-Mail an sasmus senden Beiträge von sasmus suchen Nehmen Sie sasmus in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
erdmann
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Ist schon Richtig in den guten Zeiten war KM die Hauptbezugsperson.
Dadurch das ich Selbstständig bin kann ich meine Zeit selbst einteilen.
der Kurze ist momentan im Kindergarten angemeldet.
Zwecks Flucht der KM seit wochen nicht mehr dort.
ER ist nur 4 Stunden normalerweise dort, ist auf 8 ausweiterbar.
Für die Zeit die ich zur Betreuung des Kindes benötigen würde , also nachmittag, hätte ich einen Partner bzw Stellvertreter. Also wäre es kein Problem.

Die KM hat noch nie richtig gearbeitet, hatte nur mal ne Ausbildungsvorbereitungsjahr vom AA was sie Abbrach. Viele Fehltage.

Wenn ich es wirklich nicht schaffe das ABR zu bekommen werd ich sie natürlich
fin. unterstützen. Auch mit Möbeln etc...

Aber mache ich jetzt nichts, und lasse sie ziehen, werde ich nie wieder (Haupt)-Bezugsperson werden.
Merk jetzt schon wie der Kurze sich distanziert von mir obwohl er nen Papakind ist.
Bei täglichen Anrufen flüstern KM ihm seine Sätze/ Antworten ins Ohr.
30.09.2007 13:40 erdmann ist offline E-Mail an erdmann senden Beiträge von erdmann suchen Nehmen Sie erdmann in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
sasmus
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Also, Anwalt suchen, ganz wichtig. Wenn du die Mutter für so unfähig hälst und sicher bist, dass sie alleine dem Kind schadet, warum dann ABR? Frag den Anwalt, ob alleiniges Sorgerecht da nicht hilfreicher wäre.
Immer wieder mit dem Jugendamt zusammen arbeiten, ganz wichtig.
Mutter akut unterstützen, ganz wichtig.
Hilfreich könnte sein, sich einfach einen Gesprächstermin beim zuständigen Familienrichter zu holen. Mit all dem hast du gute Karten in der Hand und zeigst allen, WIE wichtig es dir ist, dass es deinem Kind gut geht!

Was sagt denn die Mutter, bzw welches Gefühl hast du, warum sie das Kind bei sich haben möchte, wenn sie doch oft dadurch überfordert scheint?
30.09.2007 13:48 sasmus ist offline E-Mail an sasmus senden Beiträge von sasmus suchen Nehmen Sie sasmus in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
erdmann
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KM rechnet mit Unterstützung von mir dadurch macht sie sich da nicht so Kopf darum.
Sie weiß das ich alles tun würde das es meinen Sohn gut geht.
Bis jetzt hab ich alle finanziellen, amtlichen, schriftlichen Aufgaben übernommen in der Beziehung übernommen.
Sie, durch Freizeit, kümmerte sich nur um Arzttermine und Haushalt.
Oft putze sie und saß vor dem PC und in den Stunden war Kind auf sich allein gestellt
Jetzt wo er bei ihr ist mach ich mir keine konkreten Sorgen das es dem Kind nicht gut geht.
Nur wie entwickelt er sich dort. Sie Bildungsstand einer 15 Jährigen.
Und wie gesagt unter Druck zum Bsp sie würde eine Beschäftigung nachgehen, finanzielle Engpässe, Krankheit des Kindes oder KM mach ich mir konkret Sorgen.
Sie entscheidet dann aus einen Bauchgefühl, hat sich nicht im Griff und vergißt das Kindeswohl. Siehe 1 Blog.
In den 3 Jahren des Zusammenlebens konnte ich steuern und mitentscheiden.
Dazu kommt das wir beide hier keinen Freundeskreis bzw Familie haben.
Sie würde ganz alleine klarkommen müssen.
ES MACHT MIR ANGST wenn Extreme aufkommen und ich dann nichs machen kann.
Außerdem befürchte ich das wegen der Bildung er sich nie richtig geistig entwickeln wird. Bereiten ungebildete (dumme) Menschen ihre Kinder nicht schlechter aufs Leben vor ?
30.09.2007 14:30 erdmann ist offline E-Mail an erdmann senden Beiträge von erdmann suchen Nehmen Sie erdmann in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Hextina Hextina ist weiblich
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Vorab:

1. für juritische Auskünfte frag hier http://forum.jurathek.de/ nach. Ich empfehle dir aber dringend vor(!) dem Schreiben die dortigen Nutzungsbedingung zu lesen. Die haben es nämlich in sich.

Ich bin kein Anwalt und verstehe eher wenig von den rechtlichen Dingen.

Zitat:
Original von erdmann
Bereiten ungebildete (dumme) Menschen ihre Kinder nicht schlechter aufs Leben vor ?


Eigentlich wolllte ich nach dem Lesen dieses Satzes gar nicht mehr antworten.

Du meinst also die Frau mit der du ein Kind gezeugt hast (als sie minderjährig war) ist ungebildet aka dumm und deswegen ungeeigenet euer Kind zu erziehen?
Nicht ernsthaft, oder?

Wie konntest du 3 Jahre mit ihr leben wenn du sie empfindest und beurteilst?

Zitat:
Original von erdmannKeinen Abschluß, keine Ausbildung,


Kommt vor. Nicht fein, aber ist so. Warum hat sie bis heute keine Ausbildung nachgeholt? Zumal ind er Zeit ind er du an ihrer Seite warst?

Zitat:
Psychologisch labil und auffällig durch Vergewaltigung in der eigenen Familie.


Auch das kommt vor,immer wieder und weit öfter als man denkt. Das macht einen Menschen aber nicht zu einem schlechten Elternteil

Zitat:
KEINE Therapie. Heute 21.


Warum keine Therapie?
Blutjung also, mit einer schweren Geschichte und anscheinend zur Zeit niemanden der sie unterstützt, richtig?

Zitat:
Ich KV, Abschluß, Ausbildung, Selbständig, 26,


Aha.

Zitat:
gemeinsames Sorgerecht.


Sehr fein, das wurde also alles auf dem JA geregelt.

Zitat:
Beide Bezugspersonen für Kind.


Super fein, das sollte so bleiben. (für beide Elternteile Augenzwinkern )

Zitat:
In der Zeit in der MK Einrichtung wurde Kind krank


Okay, trotz all dem habt ihr danach ja anscheinend 3 schöbe Jahre miteinander verbracht.
Wie habt ihr das Geschehen aufgearbeitet?

Zitat:
In Berichten des J.A. dieser Zeit wirds sie als
labil, überfordert,nicht fähig mit Geld umzugehen und nicht fähig eigenen Haushalt zu führen dargestellt.


In den damaligen, richtig?

Zitat:
Jetzt erneute Trennung.
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Sie zieht bald aus.


Also ein geplante Trennung, anscheinend aber konflkikthaft.
Was hast du unternommen wegen deiner Vorwürfe und wie war das in den letzten 3 Jahren? Wer hat das Kind betreut wenn sie dazu nicht fähig ist?

Zitat:
KM besitzt nichts.


Heißt das du behälst alles incl. der Kindermöbel?

Zitat:
Sind Jugendamt-Akten die 3 Jahre alt sind, vor Gericht anerkannt als Beweißmittel zur Erziehungs-Untauglichkeit?


Keine Ahnung, ich denke aber nicht.
Da wird es uU neue Begutachtungen von hoffentlich beiden geben.

Zitat:
Habe ich eine reale Chance ?


Wieder keine Ahnung.
Hängt vermutlich stark davon ab wen der Richter als erziehungstauglicher einstuft.
Ach ja, du solltest dir vermutlich mal etwas über Bindungstoleranz anlesen. Das ist nämlich ein Punkt der extrem wichtig ist. Und den sehe ich nach deinen Posts weder bei dir noch bei ihr.

Zitat:
Das Kind nicht ihr wiedermitgeben ?


Das könnte auf Kindesentführung hinauslaufen. Zumindest wird so geurteilt wenn Frauen einfach mit Kindern abhauen.

Ich habe keine Ahnung ob du das Kind bei ihrem Auszug dabeihalten kannst und solltest.

Zitat:
Hoffe hier kann mir jmd helfen ?


Ich kann dir nur einen Ratschlag von Herzen geben:

Geh morgen früh zum JA und bemühe dich mit all deinen Kräften um eine Mediation zwecks Regelungen für euer Kind.
Nur wenn ihr beide lernt eine gute Elternebene zu leben, mit gutes Kommunikation, hat euer Kind eine Chance.

HTH,

Tina

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Ich glaube daran, dass das größte Geschenk, das ich von jemandem empfangen kann, ist, gesehen, gehört, verstanden und berührt zu werden.
Das größte Geschenk, das ich geben kann, ist, den anderen zu sehen, zu hören, zu verstehen und zu berühren. Wenn dies geschieht, entsteht Kontakt.
Virginia Satir


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Zitat:
Original von Hextina
1. für juritische Auskünfte frag hier http://forum.jurathek.de/ nach.


Okay, hat sich erledigt :-)

LG,

Tina *die foren immer nacheinander liest*

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Das größte Geschenk, das ich geben kann, ist, den anderen zu sehen, zu hören, zu verstehen und zu berühren. Wenn dies geschieht, entsteht Kontakt.
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...glücklich...


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