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Sorgerecht und Unterhalt - Frage wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht :





Frage wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht - Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen Frage wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht
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Denise Denise ist weiblich
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Frage wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht

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So , jetzt habe ich mal eine Frage an euch .
Und zwar folgender Fall :
Meine Freundin ist von ihrem Mann geschieden . Der gmeinsame Sohn wohnt bei ihm .Sie haben das gemeinsame Sorgerecht .
Nun meine Frage :
Hat der Vater auch automatisch das Aufenthalts bestimmungsrecht ?

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Ich halte mich aus Dingen raus ,
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22.10.2007 20:50 Denise ist offline E-Mail an Denise senden Homepage von Denise Beiträge von Denise suchen Nehmen Sie Denise in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
^Day^
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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil der elterlichen Sorge, kann aber auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden.

Zu Beginn gibt es das Aufenth... im prinzip nicht.
Das Sorgerecht ist das max was man haben kann...ein zusätzliches Aufenth... wird erst nötig wenn einer der beiden Sorgeberechtigten per Gericht entschieden haben will das das Kind bei ihm leben darf/soll/muss und nicht beim anderen Partner.(und diesem aber nicht das Sorgerecht entziehen möchte)

Wenn Deine Freundin also das Kind bei sich behalten möchte und der Vater das nicht will, dann hätte sie die Möglichkeit zum Anwalt zu gehen und vor Gericht einen Antrag auf Erteilung des alleinigen Aufentahaltsbestimmungsrechts zu stellen.
Ist zu vergleichen mit einem Sorgerechtsstreit(grob)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ^Day^: 22.10.2007 21:05.

22.10.2007 21:04
Denise Denise ist weiblich
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Vielen Dank für die Info
Werde ich ihr gleich sagen .
Bei ihr ist es so : Ihr Sohn( möchte jetzt bei seiner Mutter leben . Der Vater versucht mit allen Mitteln und Wegen ihm das auszureden . Er darf nicht mehr bei seiner Mutter anrufen , darf keine Mails schicken usw. Am Freitag ist anhörung vom Sohn beim Jugendamt . Sein Vater will da unbedingt mit und ihn dadurch einschüchtern damit er nicht bestätigen kann wo er leben will .

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22.10.2007 21:24 Denise ist offline E-Mail an Denise senden Homepage von Denise Beiträge von Denise suchen Nehmen Sie Denise in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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boha klasse, solche Elternteile lieb ich ja wo die Kids eingeschüchtert werden Wird mir übel!

Die Anhörung findet viell. sogar ohne Eltern statt, wenns nen guter JA-Mitarbeiter ist schickt er die Eltern raus (grad wegen der Einschüchterungssache)

Daumen drück Daumen drück Daumen drück

Sag deiner Freundin mütter haben da (warum auch immer) die besten Chancen das AB zu bekommen !!!!

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SANNY
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Also , meine Freundin hatte mit der Frau vom JA telefoniert und sie hat ihr auch gesagt das sie auf jedenfall allein mit dem Jungen reden will .

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22.10.2007 21:43 Denise ist offline E-Mail an Denise senden Homepage von Denise Beiträge von Denise suchen Nehmen Sie Denise in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
^Day^
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Zitat:
Original von Sannyshadow
Sag deiner Freundin mütter haben da (warum auch immer) die besten Chancen das AB zu bekommen !!!!


sagt wer?

Mütter denken zwar oft das sie "immer" mehr zählen als der Vater wenns um so etwas geht..aber das stimmt schon lange nicht mehr so ganz.

Wenn sich ein Vater nichts zu schulden kommen lässt, sich auskennt bzw sich kompetente Hilfe holt hat er mitlerweile weitaus bessere Chancen als die meisten Mütter wahr haben wollen.

Meine Ex hatte auch immer gesagt "was willst denn Du...du bist doch eh "nur" der Vater,die kleine hole ich mir schon wieder" und wem wurde das Kind am Ende zugesprochen bzw bei wem durfte sie bleiben ???
Mir wurde sie zugesprochen !!!!
Ich war bis ich meine "mitlerweile" Ehefrau kennen gelernt habe alleinerziehender Papa und habe das ganze hinter mir(über 1 Jahr Rosenkrieg vor Gericht)

Im Fall der Freundin von Denise schießt sich der Vater aber schon mit seinem momentanen Verhalten gehörig ins eigene Knie.
Wie alt ist das Kind um das es geht eigentlich ?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ^Day^: 22.10.2007 22:15.

22.10.2007 22:12
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Der Junge ist 14 und will auch unbedingt zu seiner Mutter zurück . Aber der Vater versucht ihn ständig einzuschüctern von wegen seine Mutter wolle ihn jetzt nur wieder haben damit sie keinen Unterhalt zahlen muß . Dabei kümmert er sich sehr wenig selbst um ihn . Er fährt manchmal das ganze We weg und lässt ihn allein . Und seine Freundin meinte sogar das er seine Wäsche selbst machen soll usw.

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22.10.2007 22:25 Denise ist offline E-Mail an Denise senden Homepage von Denise Beiträge von Denise suchen Nehmen Sie Denise in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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rofl na mit 14 zählt seine Aussage eh am meisten Daumen drück

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Klar , aber eigentlich wollte ich eigentlich nur das wegen dem Aufenthaltsrecht wissen .
Was wäre z.B. wenn der Junge bei seiner Mutter mal am We wäre und nicht wieder zurück will . Darf sie dann einfach sagen er kann bleiben oder sollte sie ihn lieber zurück schicken bis alles geklärt ist .
Und wenn der Vater das ABR hätte , wäre sie doch sicher auch irgendwie informiert worden vom Gericht

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22.10.2007 22:33 Denise ist offline E-Mail an Denise senden Homepage von Denise Beiträge von Denise suchen Nehmen Sie Denise in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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das ABR hat meist der, bei dem das Kind liegt...

aber das JA kann da bestimmt weiterhelfen

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22.10.2007 22:40 Sannyshadow ist offline E-Mail an Sannyshadow senden Homepage von Sannyshadow Beiträge von Sannyshadow suchen Nehmen Sie Sannyshadow in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von Sannyshadow: Sanny33HM MSN Passport-Profil von Sannyshadow anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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solange es nicht gesondert geregelt wurde haben beide "einfach" das geteilte Sorgerecht.
D.h sie sind beide völlig gleich berechtigt bei allem was sich ums Kind dreht.
Auch wenn es darum geht wo das Kind leben soll...sind sie beide zu 100% gleichberechtigt... hier sollte man jedoch vorsichtig sein.
In diesem Fall zb zählt zwar die Aussage des Jungen schon sehr viel,aber....wenn
das JA den Eindruck erhalten würde das der Junge von beiden Seiten beeinflusst/gelockt etc werden würde dann gehen sie oftmals nach einem sogenannten "Gewohnheitsrecht" und der Junge verbleibt bis auf weiteres beim Vater da er dort seinen bisherigen "Lebensmittelpunkt" hatte.
usw usw

Deine Freundin soll sich vor allem erstmal nicht verrückt machen.
Den JA Termin abwarten.
Dort klar machen das sie auf jeden Fall für den Jungen da ist, es ihr aber "einzig und allein" um das wohl des Jungen geht und nicht um persönliches(Muttergefühle etc).
Vor allem darf sie nicht den Eindruck erwecken das es um eine Machtkampf zwischen ihr und ihrem Ex geht.
Es geht "nur" um das war der Junge "möchte"(also..zu ihr).....sonst nichts!
Sie sollte den Eindruck vermittel das es für sie auch völlig ok wäre wenn der Junge beim Vater bleiben möchte(was er ja zum Glück nicht will) solange er das selbst will

Für einen solchen Fall wie beschrieben.....er ist am WE da und will nicht zurück zum Vater....da wirds knifflig.
Da der Junge seinen Lebensmittelpunkt bis zu diesem Zeitpunkt beim Vater hatte könnte dieser im Extremfall eine Anzeige erstatten wegen Kindesentzug.
Die Mutter hätte dabei zwar nicht viel zu befürchten da es der eigene Wille des Jungen war,aber so etwas ist sehr unangenehm.

Eine Möglichkeit wenn er nicht zurück will und schon klar ist das dies Ärger mit dem Vater gibt wäre.
Im Vorfeld mit einem Anwalt sprechen und sobald der Junge bei der Mutter ist vor Gericht per Eilantrag ein einstweiliges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.(dürfte in dem Fall problemlos durch gehen....das wird der Anwalt aber besser einschätzen können....ich bin keiner *lach*)
Dann kann der Junge bei ihr bleiben ohne das der Vater etwas dagegen machen kann...bis das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich geklärt wurde.
Im Fall wie hier beschrieben denke ich das die Mutter das recht einfach bekommen dürfte, zumal die Aussage des Jungen für das Gericht am meisten Gewicht hat bei dieser Entscheidung.


Es macht aber recht wenig Sinn sich verrückt zu machen.....maybe klärt sich das alles schon per JA.
Wenn sie hören was der Junge will.
Was die beiden Elterteile dazu sagen.
Dann evtl. dem Vater klar machen wie seine Karten liegen...
Maybe wars das dann schon...und alle sind happy Augenzwinkern
Das wäre die beste Lösung...alles andere zieht sich und ist nicht wirklich spaßig :-(

wie Sannyshadow schon meinte...erstmal zum JA....
dann sieht man weiter Augenzwinkern

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22.10.2007 23:36
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