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Scheidung - Recht und Kosten - Schwanger durch neuen Freund kurz vor Scheidung :





Schwanger durch neuen Freund kurz vor Scheidung - Ratgeber Scheidung - Recht und Kosten - Wenn sich ein Paar zu einer Trennung entschließt, ergeben sich für jeden Teil ganz neue Fragen an die eigene Lebensplanung, die Sie hier im Forum Scheidung und Trennung zur Diskussion stellen können. Bitte beachten Sie auch das Forum Sorgerecht + Unterhalt. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: Scheidung Unterhalt, Scheidung Beratung, Familienrecht, Scheidungsrecht, Kosten.
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Zum Ende der Seite springen Schwanger durch neuen Freund kurz vor Scheidung
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freiermann freiermann ist männlich
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Schwanger durch neuen Freund kurz vor Scheidung

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Hallo,

kurz ne Frage:

Meine Ex Frau wird wohl im Oktober wieder Mutter von Ihrem neuen Freund. Ich, bzw wir, werden wohl in ein bis zwei Monaten geschieden.

Wie ist das rechtlich ??? Bin ich neun Monate nach Scheidungbeginn immernoch der gesetzliche Vater ??

Schreibt mir da wir nur einen Anwalt haben und ich mir dann einen suchen würde.

Gruß Freiermann
15.03.2006 18:55 freiermann ist offline E-Mail an freiermann senden Beiträge von freiermann suchen Nehmen Sie freiermann in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Meggy
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Ja, freiermann.
gesetzlich bist du der Vater, bis der richtige Vater oder du per Vaterschaftstest diie Vaterschaft erwiesen habt.

Du bist dann auch Unterhaltspflichtig, müsstest nach dem Vaterschaftstest den Unterhalt dann beim richtigen Vater einklagen. Nur, falls es deine Ex drauf anlegt...
Oder ihr einigt euch vorher friedlich.

Es steht nämlich hier das Recht und der Schutz des Kindes im Vordergrund, daher die Regelung, dass jedes Kind, welches bis zu 10 Monaten Nach einer Scheidung geboren wird, den geschiedenen Mann als gesetzlichen Vater bekommt und auch den Ehenamen.

Noch mehr Fragen?

Ein Anwalt wird dir da nichts anderes sagen, denn da gibt es nichtmal einen Dreh, wie man das umgehen kann.... Whatever

Einzige Ausnahme hierfür:
deine Ex heiratet den anderen vor der Geburt ihres Kindes.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meggy: 15.03.2006 21:27.

15.03.2006 21:25
Nawrath
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Moin,

ein gemeinsamer Anwalt hat schon viele Väter in die Armut geschickt.

Nur wenn du mit deiner EX-Frau 100% einig bist, geht es mit einem Anwalt.
Mit dem neuen Kind gibt es, wie bereits beschrieben, rechtliche Probleme. Wenn deine EX-Frau dir bei der Behebung dieser Probleme nicht hilft, habt ihr schon ausreichende Differenzen die gegen einen gemeinsamen Anwalt sprechen.

Alles Gute,
15.03.2006 23:37
Kampfzicke
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Seit Ihr Euch aber einig, dann könnt Ihr alle 3 zum Jugendamt gehen(auch schon vor der Geburt).
Du unterschreibst eine Vaterschaftsaberkennung, der Vater eine Vaterschaftsanerkennung.

Das ist dann kostenlos für alle, und auch ohne Vaterschaftstest möglich.

Stellt sich einer der 3 quer, wirst Du ein Vaterschaftserkennungsverfahren durchführen müssen.
18.03.2006 09:00
Zita111
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Alarm!

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Hallo, bin neu hier und hab da mal ne Frage zu diesem Thema hier.
Was passiert denn, wenn ich Schwanger werde bevor die Scheidung rechtskräftig ist. Ich bin schon seit einem Jahr von meinem Noch-Mann getrennt, die Scheidung ist beantragt, und mein Freund und ich möchten gerne noch ein Kind. Schwanger
Ich hab mir schon den entsprechenden Gesetzes-Text rausgesucht, aber kann mir den mal bitte jemand erklären verwirrt ??? Heisst das, dass mein Noch-Mann auf keinen Fall als Vater gilt, wenn die Scheidung schon beantragt ist, oder was? :sn7
Ich finde die Formulierungen in diesen Texten immer etwas merkwürdig Angry Fire

§ 1599 Nichtbestehen der Vaterschaft
(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist.
(2) 1§ 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. 2Neben den nach den §§ 1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist; für diese Zustimmung gelten § 1594 Abs. 3 und 4, § 1596 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 und 4, § 1597 Abs. 1 und 2 und § 1598 Abs. 1 entsprechend. 3Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils wirksam.



Liebe Grüße
Tanja
31.10.2007 15:49 Zita111 ist offline E-Mail an Zita111 senden Beiträge von Zita111 suchen Nehmen Sie Zita111 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Hesse_im_Norden Hesse_im_Norden ist männlich
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Zitat:
Original von Zita111
Hallo, bin neu hier und hab da mal ne Frage zu diesem Thema hier.
Was passiert denn, wenn ich Schwanger werde bevor die Scheidung rechtskräftig ist. Ich bin schon seit einem Jahr von meinem Noch-Mann getrennt, die Scheidung ist beantragt, und mein Freund und ich möchten gerne noch ein Kind. Schwanger
Ich hab mir schon den entsprechenden Gesetzes-Text rausgesucht, aber kann mir den mal bitte jemand erklären verwirrt ??? Heisst das, dass mein Noch-Mann auf keinen Fall als Vater gilt, wenn die Scheidung schon beantragt ist, oder was? :sn7
Ich finde die Formulierungen in diesen Texten immer etwas merkwürdig Angry Fire

§ 1599 Nichtbestehen der Vaterschaft
(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist.
(2) 1§ 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. 2Neben den nach den §§ 1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist; für diese Zustimmung gelten § 1594 Abs. 3 und 4, § 1596 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 und 4, § 1597 Abs. 1 und 2 und § 1598 Abs. 1 entsprechend. 3Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils wirksam.



Liebe Grüße
Tanja


Dein zukünftiger Ex-Mann gilt bei Geburt Deines Kindes als Vater, bis zum Ablauf von ich glaube neun Monaten nach der Scheidung.
Der Antrag auf Scheidung bedeutet ja nicht, dass damit gleich das Bett der Möglichkeiten verschwindet...um´s mal ganz platt auszudrücken...
Zu Deinem letzten Gesetzesauszug nur soviel - da steht was von "mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils wirksam."

Dem Antrag auf Scheidung wird vom Gericht durch ein Scheidungsurteil dann stattgegeben, wenn die Scheidung erledigt ist und nicht, wenn ein Antrag auf Scheidung beim Gericht eingeht.

HiN

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Gott gebe mir die Kraft, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
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und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden
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Hallo Bye ,

üblicherweise wird die Vaterschaft also erstmal dem Ex-Mann zugeschrieben und muss dann angefochten werden. Dies gilt dann nicht mehr, wenn eben festgestellt wurde, dass der Ex-Mann nicht der Vater ist.


Liebe Grüße

Janina comp

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Hallo
Das Thema habe ich nun auch. Ich bin schwanger von meinem neuen Partner aber werde erst in den nächsten Tagen geschieden. Es sieht so aus das das Kind in der ehe entstanden ist. Aber ich persöhnlich habe das mit beiden Männern schon abgeklärt bei der Geburt des Würmchens bekommt es sofort den namen meines Partners und er wird sofort die Vaterschaft anerkennen somit ist mein Ex raus aus der sache und vor dem gesetz ist mein Partner der Vater des Kindes. Ich finde es traurig wenn Frauen hingehen und Ihren ex damit noch ein reinwürgen.
Soviel ich weiss muss man da nichts anfechten. sobald der Kindesvater die kindesanerkennung unterschreibt. So auf jeden Fall wurde mir das zugetragen. Man kann bei der geburt des Kindes angeben welchen Namen das würmchen bekommt. Dann noch die Anerkennung und fertig. So war das auf jeden fall bei meiner Schwester schnell und ohne jeglichen aufwand.

MfG böser-engel
01.11.2007 08:13 böser-engel ist offline E-Mail an böser-engel senden Beiträge von böser-engel suchen Nehmen Sie böser-engel in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Zita111
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Fragezeichen

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wie_jetzt

Also...
Der §1592 besagt ja dass Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
aber der § 1599 besagt: Nichtbestehen der Vaterschaft (2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft anerkennt;
ich verstehe das so, (und hab auch nochmal mit meinem Freund darüber gesprochen) dass für den Ehemann dann KEINE Vaterschaft besteht, wenn der Geburtstermin NACH dem Scheidungsantrag liegt. Anders macht dieser Satz für mich keinen Sinn!!!
Und ausserdem -mal ehrlich- welcher Mann lässt sich denn, wenn die Scheidung schon läuft von seiner "Ex" noch ein Kuckucksei legen...??? Teufel
02.11.2007 19:14 Zita111 ist offline E-Mail an Zita111 senden Beiträge von Zita111 suchen Nehmen Sie Zita111 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Frank2007 Frank2007 ist männlich
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Was ein Wahnsinn . :sn7

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Patenonkel von Sterntaler 1524
02.11.2007 19:25 Frank2007 ist offline E-Mail an Frank2007 senden Beiträge von Frank2007 suchen Nehmen Sie Frank2007 in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Frank2007 in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
tuschi tuschi ist weiblich
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Hm.Also so richtig durchsehen tue ich jetzt auch nicht mehr.Ich habe das gleiche Problem das Trennungsjahr habe ich jetzt hinter mir und nun kommt die Scheidung.Ich bin aber jetzt auch Schwanger von meinen neuen Partner also wäre so lange die Scheidung nicht durch ist und das Kind in der Zwischenzeit kommt mein Ex Mann der Vater laut Gesetz?Und wenn die Scheidung früher durch ist wenn man sich einig ist denk und hoffe ich mal das es schnell geht und das Kind danach kommt wer ist dann laut Gesetz der Vater immer noch mein Ex Mann?Eigentlich ja nicht da wir ja dann geschieden sind oder sehe ich das falsch?
24.04.2008 08:07 tuschi ist offline E-Mail an tuschi senden Beiträge von tuschi suchen Nehmen Sie tuschi in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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