Social4you

Super-User Level III


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Hallo
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wenn du auf der Suche nach Arbeit bist, musst du dich arbeitslos melden, nur dann hast du Anspruch auf entsprechende Leistungen, (eine gegebene Arbeitsunfähigkeit ist dort nachzuweisen oder wird bei chronischer Erkrankung auch amtsärztlich festgestellt). und ALG oder ALG2 wahrscheinlich beantragen. Im Zuge dieses Antrags sind unterhaltspflichtige Personen zu nennen. Das Amt verpflichtet dann ggf. deinen Vater, wenn eine Verpflichtung für Zeiten der Arbeitslosigkeit besteht. Der Betrag wird dir natürlich von deiner Leistung, die du bekommen würdest abgezogen. Zahlt er nicht, kümmert sich das Amt. (leistet für dich voraus und holt sich das Geld wieder beim Vater)
Anzugeben ist natürlich weiter, dass du in einer Bedarfsgemeinschaft mit deinem Freund lebst. Ihr müsst euch also zusammen kümmern, blöd. Schlauer wäre es gewesen, ihr hättet jetzt noch eine eigene Wohnung. Aber naja. Wie gesagt: kümmern! Es wird nur gezahlt ab Antragstellung, nicht weiter rückwirkend.
Wenn das Amt meint die wären nicht zuständig: stimmt nicht. Wehr dich und stell den Antrag auf blauen Dunst, wenn er abgelehnt wird: Widerspruch einlegen. Die sind für dich zuständig, die lehnen nur immer erstmal alles ab. Hatte ich auch:
Hier mal kurz meine Geschichte: Erzieherausbildung, vermindertes Bafög, da es bei meinem Vater auch eine BBS gibt. Ich aber schon seit 5 Jahren ausgezogen. Ich also wieder zur ALG 2 stelle mit dem Paragraphen (falls interessiert: §7abs.6 sgb2) der besagt, dass ich Anspruch habe bei Verminderung des Bafögs nach §12 ABs 1 Nr1 BaföG. So. Da sagt der zu mir: haben sie vorher bei uns leistungen bezogen? ich so: ja klar, ich war drei monate im ALG2. Sagt der naja, dem wird hier aber üblicherweise nicht entsprochen und ob ich meinen würde, so einen Gesetzestext lesen zu können(ich war ja vorher Finanzbeamtin (wg. schwerer Krankheit ausgeschieden auf eigenen Wunsch) und hab das da gelernt, jeden Gesetzestext entziffern zu können. Das wusste der bloß bis dahin nicht- er hätte ja nur in den Computer schauen brauchen
.Naja, dann meinte er, ich solle am nächsten Tag nochmal anrufen, er leitet das an die Rechtsabteilung weiter, dort wirds geprüft. Ich also am nächsten Tag angerufen und was höre ich:
"Frau Gärtner, ihrem Antrag wird in vollem Umfang entsprochen, die Zahlung wird mit sofortiger Wirkung aufgenommen und zum BaföG ergänzt."
Das war was, seitdem nie wieder sich einer von denen mit mir angelegt, die wissen inzwischen, dass ich weiß wo steht, was ich für Rechte und Verpflichtungen habe. Wenn ich einen Brief schreibe, dann immer gleich mit Nennung des Paragraphen. Beantragung meiner Fortbildung/gleichzeitig Klassenfahrt im Rahmen der Ausbildung auf Norderney wurde mir ohne wenn und aber sofort bewilligt. Also informier dich immer vorher, wenn etwas unklar ist und warte nicht lange.
Ähnlich gilt das dann übrigens alles beim Bafög. Ist dein Vater unterhaltspflichtig(was er mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit dann auf jeden Fall wieder sein wird), musst du ihm den Bescheid senden, zahlt er nicht, beantragst du Vorausleistung durch das Amt(gibt es extra einen Vordruck für). Das Amt kümmert sich dann auch um das weitere Verfahren mit deinem Vater und holt sich von dort dann das Geld zurück.
Allerdings spielt es beim Bafög keine Rolle mehr, welches Einkommen dein Freund hat, das interessiert nur, wenn ihr verheiratet seid. Ihr solltet dann nur beide im Mietvertrag stehen, um Nachzuweisen, dass jeder die Hälfte zahlt, dann erhälst du den Mietzuschuss. Das gilt aber erst ab Mai. Aber auch hier gilt:rechtzeitig beantragen, die Bearbeitung kann schonmal drei Monate dauern bei BaföG.
Das Kindergeld wird über 18 nur solange gezahlt, wie du eine Ausbildung machst oder nachweisen kannst, dass du dich um eine Ausbildung bemühst, dies geschieht in der Regel indem du dich ausbildungssuchend meldest(zusätzlich zu arbeitslos). Ansonsten erhälst du bis Mai 2008 kein Kindergeld mehr. Musst du dann wieder beantragen bzw. der Elternteil, der es bezogen hat und stell dann gleich einen Antrag auf Abzweigung, dann wird es an dich ausgezahlt.
Liebe Grüße
Janina
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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Social4you: 01.11.2007 14:03.
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