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Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder - Elternforum » Familie + Beruf » Sorgerecht + Unterhalt » Wichtig Unterhaltsvereinbarung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht + Unterhalt stellen. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.

Scheidung + Trennung
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Zum Ende der Seite springen Unterhaltsvereinbarung
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erdmann
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großes Grinsen

Unterhaltsvereinbarung

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Versuche in Zusammenarbeit mit der KM eine für beide Parteien, und dem Kurzen natürlich , eine faire Unterhaltsvereinbarung zu erstellen.

Hatt jmd eventuelle Vorlagen ?

Ist eine ist eine Kürzung bei Umgangsunterbindung rechtskräftig ?
Wenn sie festgehalten wird?

Bitte Texte an sandro-erdmann@arcor.de schicken

Danke im Vorraus
05.11.2007 13:53 erdmann ist offline E-Mail an erdmann senden Beiträge von erdmann suchen Nehmen Sie erdmann in Ihre Freundesliste auf Webnews
MoniM MoniM ist weiblich
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Hallo Erdmann

Da wohl keiner von uns Eure finanzielle Situation bzw. Euren Lebensstandard kennt ist es schwierig etwas vorzulegen, im Netz gibts aber z. Bsp. gewisse Tabellen für Kindesunterhalt ( Düsseldorfer Tabelle) und auch genügend Rechenbeispiele für Ehegattenunterhalt.

Eine Kürzung bei Umgangsunterbindung finde ich absolut unmöglich, würdest Du Dich denn dazu bereit erklären mehr zu zahlen wenn Du den Umgang, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr ( oder nicht mehr so oft?!?) wahrnimmst?

Der Unterhalt ist ja dazu da, das Kind ausreichend zu versorgen, letztlich würdest Du ja Dein Kind damit bestrafen wenn sich am Umgang was ändert. Insofern absolutens NO GO!

Es gibt genügend andere Möglichkeiten sein Umgangsrecht durchzusetzen, sollte es Probleme hierzu geben, lässt sich ein Besuch bei JA / Anwalt und letztlich Richter wohl eh nicht vermeiden.

Und wenn sich eine KM vehement weigert Umgang stattfinden zu lassen, wird sie der Unterhalt auch nicht dazu bringen, da bleibt letztlich eben dann nur eine gerichtliche Regelung mit Androhung eines Ordnungsgeldes bei Nichteinhaltung.

Viel Glück bei Euren Verhandlungen

Moni
05.11.2007 16:24 MoniM ist offline E-Mail an MoniM senden Beiträge von MoniM suchen Nehmen Sie MoniM in Ihre Freundesliste auf Webnews
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