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Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder - Elternforum » Familie + Beruf » Sorgerecht + Unterhalt » Gemeinsames Sorgerecht - wer bekommt Kindergeld?? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht + Unterhalt stellen. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.

Scheidung + Trennung
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Zum Ende der Seite springen Gemeinsames Sorgerecht - wer bekommt Kindergeld??
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Morgan-la-faye
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Gemeinsames Sorgerecht - wer bekommt Kindergeld??

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Hallo zusammen,

meine Freundin hat ein Problem und ich weiss leider keinen Rat, daher probiere ich es mal hier comp

Also, folgender Fall:

Sie waren ein paar Jahre verheiratet, haben sich dann getrennt, Scheidung folgt dann Mitte dieses Jahres. Für dieses Jahr haben sie vereinbart, dass er ihr 200 Euro Unterhalt zahlt. Die Regelung ist aber nur für dieses Jahr gedacht.
Das Kindergeld bezieht er.
Er arbeitet Vollzeitstelle, sie hat einen kleinen Job, der gerade so reicht. Sie lebt mit ihrem Partner zusammen.
Die Tochter (7 Jahre) verbringt jeweils eine halbe Woche bei ihr und ihm. Das Sorgerecht teilen sie weiterhin.
Jetzt ist die Frage: Was steht ihr zu?
Es ist leider nicht so, dass er gern zahlt und sie will auch gar nicht allzu viel haben, aber sie muss ja mit dem kleinen Job auch über die Runden kommen.
Da sie ferienabhängig mit ihrer Arbeit ist, hat sie ein paar Wochen im Jahr dann auch gar kein Einkommen. Dann muss sie die ARGE ansprechen.
Die rechnen jetzt die 200 Euro Unterhalt an. Aber schließlich ist das Kind ja auch die halbe Woche bei ihr.
Was ist also mit dem Kindergeld?

Vielen Dank schon mal, viele Grüße Bye
Morgan

P.S.: Die Problematik gab es vielleicht schon mal ähnlich, ich habe aber keine gefunden. Falls doch, wäre ich für den Link dankbar.
08.11.2007 10:20 Morgan-la-faye ist offline E-Mail an Morgan-la-faye senden Beiträge von Morgan-la-faye suchen Nehmen Sie Morgan-la-faye in Ihre Freundesliste auf Webnews
schnupe
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Hallo Morgan,

Kindunterhalt muß der jenige leisten, der das Kind nicht betreut.

Die Sorgepflicht sieht es so vor:

Einer betreut das Kind, der andere zahlt.

Lebt das Kind jeweils zur Hälfte bei beiden Elternteilen, kommen beide ihrer Pflicht gleich nach, und der Unterhalt hebt sich auf.

Demnach müßte keiner Unterhalt für das Kind zahlen, und die Mutter selber für ihr leben aufkommen, und sich vielleicht einen neuen Job suchen, z.b.

Kindergeld wäre zu teilen.

Da Vater aber ja 200€ zahlt, zahlt er eh schon mehr, als er eigentlich müßte.
08.11.2007 11:00 schnupe ist offline E-Mail an schnupe senden Beiträge von schnupe suchen Nehmen Sie schnupe in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie schnupe in Ihre Kontaktliste ein Webnews
Morgan-la-faye
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Hallo und danke für die Antwort

Da muss ich jetzt aber mal ganz doof nachfragen: Steht der Ex-Ehefrau denn kein Unterhalt zu (wenn man mal das Kind außen vor lassen würden)?
verwirrt
08.11.2007 14:18 Morgan-la-faye ist offline E-Mail an Morgan-la-faye senden Beiträge von Morgan-la-faye suchen Nehmen Sie Morgan-la-faye in Ihre Freundesliste auf Webnews
Sannyshadow Sannyshadow ist weiblich
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doch der Ehegattenunterhalt zwinker
außer sie lebt in einer neuen Beziehung mit neuem Partner zusammen, dann ist er dafür "zuständig"

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SANNY
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08.11.2007 14:19 Sannyshadow ist offline E-Mail an Sannyshadow senden Homepage von Sannyshadow Beiträge von Sannyshadow suchen Nehmen Sie Sannyshadow in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von Sannyshadow: Sanny33HM MSN Passport-Profil von Sannyshadow anzeigen Webnews
Morgan-la-faye
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Hallo und nochmals vielen Dank Grien

Also hätte sie jetzt rein theoretisch gar keine Ansprüche (außer halt auf die Hälfte des Kindergeldes) dadurch das sie eine Beziehung führt?
Ich hatte es mal so gehört, dass es erst gilt, wenn man heiratet.
verwirrt
08.11.2007 14:44 Morgan-la-faye ist offline E-Mail an Morgan-la-faye senden Beiträge von Morgan-la-faye suchen Nehmen Sie Morgan-la-faye in Ihre Freundesliste auf Webnews
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ich meine wenn sie mit dem Partner zusammenlebt: eheähnliche Gemeinschaft !!!

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SANNY
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08.11.2007 14:51 Sannyshadow ist offline E-Mail an Sannyshadow senden Homepage von Sannyshadow Beiträge von Sannyshadow suchen Nehmen Sie Sannyshadow in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von Sannyshadow: Sanny33HM MSN Passport-Profil von Sannyshadow anzeigen Webnews
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Ok, danke für die Antworten und schönes WE Bye
Nix wie weg!
09.11.2007 08:50 Morgan-la-faye ist offline E-Mail an Morgan-la-faye senden Beiträge von Morgan-la-faye suchen Nehmen Sie Morgan-la-faye in Ihre Freundesliste auf Webnews
hjr hjr ist männlich
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Hallo,
zum Zeitpunkt als Ihr zusammen in einem Haushalt gelebt habt, wurde bei der Kindergeldkasse eine Erklärung über die Berechtigtenbestimmung abgegeben.
Diese bleibt so lange -auch nach der Trennung- bestehen, bis einer der Elternteile diese widerruft
Zieht Mama us und nimmt Kind mit lebt das Kind bei ihr - Obhutsprinzip.
Dann kann sie deswegen die Aufhebung der früherer Berechtigtenbestimmung schnell erhalten.
Ahlau,nders sieht es aus, wenn nach den Trennung die Kinder tatsächlich hälftig betreut werden.
Dazu macht Euch mal beim BFH schlau. Die haben eine Gesetzeslücke erkannt und geschlossen. Falls das Urteil gesucht wird hjrmzde@yahoo.de.
Solange das Kind mit Unterhalt und Kindergeldaufteilung versorgt ist, kümmert sich niemand um die Sache.
Gruß
11.07.2008 17:39 hjr ist offline E-Mail an hjr senden Beiträge von hjr suchen Nehmen Sie hjr in Ihre Freundesliste auf Webnews
hjr hjr ist männlich
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Hallo,
Herat oder Lebensgemeinschaft, egal bei bestimmten Pflichten.
Nachsehen bei Hausmannrechtsprechung und massig Urteile des BGH.

Und Achtung: die Anrechnung des KG unterbleibt wenn der zahlungspflichtige Elternteil nicht die 135% des Regelsatzes schafft. Unterhaltsleitlinien ansehen.

Gruß
11.07.2008 17:44 hjr ist offline E-Mail an hjr senden Beiträge von hjr suchen Nehmen Sie hjr in Ihre Freundesliste auf Webnews
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