BMTinchen

Erschöpft und Müde

Dabei seit: 01.04.2005
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Eine LP ist einer Ehe gesetzliche gleichgestellt, das war ja auch der Grund, warum sie damals eingeführt worden ist.
Wenn du nach Deutschem Recht verheiratet (so nenne ich es jetzt mal) bist, dann ist es egal, ob du Ausländer bist, oder ob du dich nach einer Trennung in Deutschland aufhälst.
Du bist und bleibst nach Deutschem Recht verheiratet, solange keiner einen Antrag auf Scheidung oder Annulierung der Ehe stellt.
Für letzteres braucht es aber einen sehr triftigen Grund.
Wende dich doch mal an das Standesamt, wo die Verpartnerung durchgeführt worden ist, die können Dir im zweifel auch sagen, wie du zu verfahren hast.
Ich denke ohne "Scheidungsverfahren" kommst du da nicht raus.
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* 28.09.2002 4130g 58cm 38 KU
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