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Hi Birgit,
soviel ich weiß, ist doch das Gesetz irgendwann mal geändert worden???!!
Ich weiß noch, als mein Sohn geboren wurde, (der "******** " hat sich verdrückt als ich im 4 ten Monat war)war es noch leichter das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
Wäre jetzt in unserem Fall auch nicht anderster möglich, da sich der "********" noch nie gemeldet hat, und ihn auch noch nicht mal gesehen hat.
Also bekomm ich Adressänderungen ect mehr durch Zufall mit, wenn ich eine Abschift eines Schreibens vom JA bekomme, was an ihn zugestellt wurde.
Ich glaub aber mitbekommen zu haben, das dies vor einigen Jahren geändert wurde, und jetzt automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen wird. Falls ein Elternteil damit allerdings nicht einverstanden ist, muss das ganze ans Familiengericht und dort wird dann entschieden!
siehe hier:
http://www.turbo-scheidung.de/web/scheid.../sorgerecht.php
__________________ Hallo, wä | |