schnupe
Mega-User Level II
  
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Hallo Manuella,
da er 100% des Regelsatzes laut Titel zahlen soll/muß, hat er ja korrekt gezahlt.
Da hätte damals bei Erstellung des Titels schon drauf geachtet werden müssen, mit Höherstufung. Ich gehe mal davon aus, das der Vater bis heute keine weiteren Kinder/Frau hat?
Nun ja, da ab dem 18 Lebensjahr, welches Eure Tochter ja im Januar erreicht, auch Du Barunterhaltspflichtig wirst, wird sich ab dann sowieso eventuell wesentlich was an den Zahlungen ändern.
Da dann Deine Tochter sich auch selber drum kümmern muß, achtet einfach drauf, das in der neuen Berechnung dann die Regelsätze richtig angepasst werden.
Ich würde nun vor dem 18. Lebensjahr wegen der bis dahin noch anstehenden einmalige Zahlung nichts unternehmen.
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