Carola

Moderatorin Schule
 

Dabei seit: 30.08.2003
Alter: 31 Jahre
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Beruf: Grundschullehrerin Kinder: 1, männlich *08.11.2005 Familienstand: keine Angabe
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Ein Kind, das am 31. Oktober mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. September zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass das Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Zurückstellung ist nur einmal und nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen.
Ich denke, ihr habt da wenig Chancen, es sei denn ihr überzeugt den Schulleiter.
__________________ LG, Carola

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