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Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder - Elternforum » Familie + Beruf » Sorgerecht + Unterhalt » Brauche Rat Umzug trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht + Unterhalt stellen. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.

Scheidung + Trennung
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Zum Ende der Seite springen Umzug trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht
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Steffij
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Umzug trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Ich wohne momentan 130 km von dem Vater meines Kindes getrennt. Ich lebe im Haus meines Vaters. Wir haben beim Amtsgericht einen Vergleich unterschrieben, dass der Aufenthaltsort nur mit schriftlichem Einverständnis beider Seiten oder nach gerichtlicher Entscheidung geändert werden kann. Nun möchte ich in die Nähe meiner Mutter ziehen, was dann eine Entfernung von knapp 300 km sind. Ich weiss, dass er dem nicht zustimmen wird. AAber meine Mum kann mich einfach besser unterstützen und ich kann da auch besser einen Job finden. Was für Argumente kann ich bringen, damit ich vom Gericht die Erlaubnis zum Umzug kriege? Ich möchte endlich eine eigene Wohnung und in der Nähe meiner Mum wäre es am Besten. Ich bin ganz traurig bei dem Gedanken, dass man mir das evtl verbieten kann. Könnt ihr mir helfen? Danke
05.12.2007 20:02 Steffij ist offline E-Mail an Steffij senden Beiträge von Steffij suchen Nehmen Sie Steffij in Ihre Freundesliste auf Webnews
kukulux kukulux ist weiblich
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inwiefern kann dir deine mutter besser helfen? und ist es sicher dass du ausgerechnet dort einen besseren job finden wirst?
warum hast du einen derartigen vergleich überhaupt unterschrieben?
und wie alt ist dein kind? und will es noch weiter weg von sienem papa?

wobei ich finde das es bei 150 km, schon fast nicht mehr auf 150 weitere drauf ankommt.
aber kann das kind nicht beim vater leben, solange bis du wieder auf die beine gekommen bist? wie alt ist dein kind?
muss es die schule wechseln? ist der vater schlecht zum kind? habt ihr ein übermäßiges angespanntes verhältnis?
ist nicht so einfach was du da fragst.

finanziell kann deine mum dich auch per konto unterstützen. ich denke du müsstest einen arbeitsvertrag haben um dem ein wenig entgegen zu wirken. und wenn der vater gut zum kind ist, könnte der auch die erziehung übernehmen bis du dein leben im griff hast. wenn dein vater ein haus hat, dann ist doch für euch gesorgt.

wenn du nur in die nähe deiner mutter ziehen willst, dann hast du ja nicht wirklich gute perspektiven. denn dann musst du viel mehr unterstützt werden. ich sehe den sinn nicht. bis auf die arbeit und das du weg willst. und einen job hast du schon sicher?

wie du siehst fragen über fragen zwinker

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Einen bezaubernden Tag wünsche ich

Marion


"Liebe wird mit jedem Menschen neu geboren. Mit jedem neuen Menschenleben beginnt für die Liebe ein neuer Anfang."
- Sren Kierkegard -
05.12.2007 20:15 kukulux ist offline E-Mail an kukulux senden Beiträge von kukulux suchen Nehmen Sie kukulux in Ihre Freundesliste auf Webnews
Steffij
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Themenstarter Thema begonnen von Steffij



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Meine Kleine ist gerade 2 Jahre alt geworden. Ich habe mit meiner Mum ein gutes Verhältnis und ich möchte mir dort eine Zukunft aufbauen. Wir haben uns im Sep getrennt. Wir haben zusammen im Ausland gelebt. Ich bin dann kurzfristig zu meinem Vater aber da will ich auch nicht auf Dauer bleiben.

Ich wollte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber die Richterin hat mir nur diesen Vergleich angeboten.

Der Vater geht arbeiten. Ich weiss, dass er die Kleine auch gerne bei sich hätte, aber das will ich nicht. Ich habe mich die letzten Jahre hauptsächlich um sie gekümmert, weil er arbeiten war.

Ich habe noch keinen Job in Sicht, aber da wären die Chancen besser und vor allem könnt meine Mum einspringen, wenn es mal mit der Betreuung nicht klappt.

Der Kindsvater und ich können uns nicht einigen. Die Fronten sind verhärtet. Diese Woche haben wir eine Gerichtsverhandlung wegen dem Unterhalt, den er nicht zahlen will.
05.12.2007 20:46 Steffij ist offline E-Mail an Steffij senden Beiträge von Steffij suchen Nehmen Sie Steffij in Ihre Freundesliste auf Webnews
Leonie Leonie ist weiblich
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Das würde ich beim Jugendamt besprechen, und denen erklären, was es alles für Vorteile für dich und dein Kind wären.
Z.B. bei Arbeit: Oma kann es versorgen und es muss nicht zu einer fremden Tagesmutter, auch wenn es krank wird, bekommst du Unterstützung bei Betreuung und Pflege der Kleinen. Wenn du krank wirst, ist das Kind bei der Oma gut versorgt. Aussicht auf Arbeit! Nicht von Ämtern abhängig sein tut auch den Kindern gut. (hänseleien bezügl. Hartz 4 fangen heute schon im Kiga an Angry Fire )
Auch hat es zusätzlich zu dir ständig eine weitere Bezugsperson um sich.

Ob es hilft, kann ich natürlich nicht sagen, aber ich würde es so versuchen.

Und sorry, wenn ich es so direkt schreibe, aber als ich deinen Text gelesen habe, dachte ich sofort: Oh, nein, da hat sie sich aber ganz schön einschüchtern und über den Tisch ziehen lassen!
Ich habe auch einen Sorgerechtskampf hinter mir, habe allerhand erlebt, aber so etwas habe ich noch nicht gehört. *kopfschüttel*
Wenn du diesen Vergleich einfach nicht unterschrieben hättest, hätte dir keiner was gekonnt. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht, ist normalerweise auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt. Kommt es zur Trennung, bekommt der das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der das Kind hat und es zuerst beantragt. So ist es zumindest bei uns.

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Liebe Grüße Leonie
Sonnenschein Patin von Ladykracher Sonnenschein





05.12.2007 21:25 Leonie ist offline E-Mail an Leonie senden Beiträge von Leonie suchen Nehmen Sie Leonie in Ihre Freundesliste auf Webnews
Steffij
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Ich bin gleich zum Gericht und wollte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber die Richterin hat keinen Grund dafür gesehen. Nun habe ich den Salat. Ob ich das nochmal ändern kann? Ich werde dann mal zum Jugendamt gehen in der Hoffnung, dass ich die Erlaubnis zum Umzug kriege... Komisches Gefühl
05.12.2007 21:33 Steffij ist offline E-Mail an Steffij senden Beiträge von Steffij suchen Nehmen Sie Steffij in Ihre Freundesliste auf Webnews
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Das kann ich mir vorstellen. tröst
lass dich beim JA mal beraten. Ich drück dir die Daumen, dass alles klappt. Daumen drück

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Liebe Grüße Leonie
Sonnenschein Patin von Ladykracher Sonnenschein





05.12.2007 21:42 Leonie ist offline E-Mail an Leonie senden Beiträge von Leonie suchen Nehmen Sie Leonie in Ihre Freundesliste auf Webnews
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aus der sicht der richterin würde ich sagen. oh so ein luder, will dem vater das kind entziehen wenn sie kann? also müssen beide dazu was beitragen. so wird der arme vater nicht über den tisch gezogen.
aus deiner sicht würde ich sagen - hättest du das man nciht beantragt. denn - väter haben im zuge de rgleichberechtigung (zahlen dürfen sie ja schließlich auch) auch ein anrecht auf ihr kind.

dazu mal OT ein vergleich:
die ex von meinem mann wollte das alleinige sorgerecht und obwohl sie gegangen ist das er die schuld auf sich nimmt. sie wollte sich gern selbst verwirklichen lach4

naja, ende der geschichte ist, das sie das nciht durchbekommen hat, weil mütter damit schindluder betrieben haben und eben das kind für sich beansprucht haben. also wurde die schuldfrage (weil alle frauen ja unschuldig sind lach4 abgeschafft) und das alleinige sorgerecht gott sei dank auch abgeschafft. da frauen männer nciht nur als samenspender betrachten sollten. aber das alles mal nur zur neuen rechtspfindung und auch ein wenig off topic

zurück zum thema.
das mit der betreuung sehe ich auch ähnlich, nur nciht notwendig, da gott sei dank auch in dem fall alleinerziehende mütter sogar tagesmütter gestellt bekommen die ebenfalls wie deine mutter dann erst zur weiteren wichtigen bezugsperson werden. dnn bei der entfernung kann sie es ja noch ncith sein.

ich finde du solltest dir ein leben aufbauen und dem kindesvater die chance gebn das kind groß ziehen zu lassen. gerade wenn die fronten verhärtet sind, steht wahrscheinlich nämlich genau das zur diskussion und man hat dir das an der nasenspitze ablesen können.


ich schreieb so hart, weil das auch von der richterseite aus passieren wird. ich würde die richterin darauf ansprechen und ihr sagen das du dein kind zwar gerne um dich hättest, aber zum wohle deines kindes und zur selbstfindung und weiterentwicklung im leben dazu beitragen möchtest. dan das kind auch bei vater leben könnte. denn der scheint ja auch fähig zu sein. oder nicht? das du dein kind nicht als dein besitz ansiehst aber es schwer für dich wird, dich von ihr zu trennen. so wie der vater darunter leidet das das kind nciht in seiner nähe ist. ob es eine andere möglichkeit gibt. ob du sie sonst nciht einfach mitnehmen könntest und er sie dafür jedes wochenende holen kann von samsatg um 10.00 - bis sonntag um 18:00 Uhr. so hätttest du einfluss auf dein kind und es bleibt bei dir. du zeigst guten willen das der papa sein kind sehen kann und ihr es fast zu gleichen teilen erzieht.
allerdings muss der papa das kind holen und bringen.
dann hast du dein kind abends und ihr teilt die ferien zu gleichen teilen auf. was nach einem gerichtsbeschluss dann nämlcih auch verordnet wird. also keine freiheiten mehr.
und wenn du arbeitest hast du eh nur 30 tage urlaub. wenn überhaupt. und wie gesagt hat ein vater auch anrech tauf sein kind. auch wenn er es nciht ausgetragen hat. war er zumindest dabei als es gezeugt wurde und macht wie schon erwähnt im zuge der gleichberechtigung (nach der ja die meisten frauen schreien) einen sinn. also gleiches recht für alle. mein mann ist gut zu meinem kind. auch wenn es mich schmerzen würde, ich würde es bei seinem vater lassen. denn er ist ein papakind.
und wenn ich etwas schaffen wollen würde, wie du es jedenfalls vorgibst würde ich das auch machen wollen.


sieh es ncith als angriff sondern als eine tatsache die dich erwarten wird.
ich gönne dir alles glück der erde das du mit deinem kind etwas tolles schaffst. und ich würde hier irgendwo putzen gehen oder sowas. irgendein dullijob sogar machen, wenn du die möglichkeit hast. dich in der nähe von deinem ma bewerben und wenn es soweit ist den arbeitsvertrag vorweisen. ansonsten reicht es ncith, wnn du etwas versuchen möchtest. das erzählen alle. ich drück dir die daumen das es klappt. zeig das du wirklich unabhängig sein möchtest und das auch schaffst. dann wird dir die richterin gern unter die arme greifen und es unterstützen. und zwar zu deinem wohle.

Daumen drück

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Marion


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- Sren Kierkegard -

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von kukulux: 06.12.2007 10:42.

06.12.2007 10:29 kukulux ist offline E-Mail an kukulux senden Beiträge von kukulux suchen Nehmen Sie kukulux in Ihre Freundesliste auf Webnews
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