Sannyshadow

extrem


Dabei seit: 31.10.2005
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PC, chatten Beruf: Familienmanagerin, IK Kinder: Jill 5, Tristan 11
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Schnegge, da er ja nun schon ausgezogen ist kannst du die Unterhaltsansprüche für dich u. die Kids ab sofort geltend machen.
Mache bitte zeitig einen Termin bei einer Fachanwältin (oder Anwalt) für Famielienrecht, da wird alles berrechnet (auch wegen Kindergeld, Schulden etc) u. das nimmt dann alles seinen Lauf.
Desweitern musst du dir eh einen Anwalt nehmen, der deine Interessen vertritt... Scheidung-Trennungsjahr...wer das einreicht ist peng...nur du solltest schnell dahin damit du auch den Unterhalt bekommst, der dir ja zusteht (und den Kindern)
Dann noch ab zum Wohnungsamt (mit Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge..)u. Wohngeld beantragen. Kannst du auch alles rückwirkend machen
Achja, u. zum Arbeitsamt musst du glaub ich auch zwecks Jobsuche u. Arbeitslosengeld....bist ja nun quasi keine Hausfrau mehr sondern Alleinerziehende u. beide Kids sind ja in Schule u. Kiga...
__________________ SANNY
http://www.chaotischefamilie.de

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