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Sorgerecht und Unterhalt - Auch Fragen zum Unterhalt habe... :





Auch Fragen zum Unterhalt habe... - Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen Auch Fragen zum Unterhalt habe...
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Leon910 Leon910 ist weiblich
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Auch Fragen zum Unterhalt habe...

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Mein Mann und ich haben uns ja jetzt auch getrennt...


Meine Frage wäre, wenn ab 1.Januar die neue Düsseldorfer Tabelle gilt, wird der Unterhalt für meine Kinder dann mit dieser Tabelle errechnet oder gilt da dann noch die alte Tabelle??? Oder wird das erst wirksam ab dem moment wo die Trennung eingereicht wird?

Mein Mann hat jetzt im Januar einen Termin bei seinem Anwalt und erst dann nimmt das hier seinen Lauf...

Welche Ansprüche auf Unterstützung hab ich sonst noch???

Weiß jemand, wie das mit Wohngeld aussieht? Bei welcher Größe der Wohnung die Miete übernommen wird?


Danke schonmal im voraus....!!!

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LG Marion

*wer Schmetterlinge im Bauch haben möchte, muß sich Raupen in den Po stecken...*


30.12.2007 14:57 Leon910 ist offline E-Mail an Leon910 senden Beiträge von Leon910 suchen Nehmen Sie Leon910 in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Leon910 in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Leon910 anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Carola Carola ist weiblich
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LG, Carola


30.12.2007 15:11 Carola ist offline E-Mail an Carola senden Beiträge von Carola suchen Nehmen Sie Carola in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Leon910 Leon910 ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Leon910



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Hmmm...wir sind dann hier drei Personen und haben vier Zimmer, Küche, Bad...83qm...wird dann ein Teil übernommen oder muß ich mir eine andere Wohnung suchen???? Wobei die Kaltmiete sehr günstig liegt hier (357€)...hätte das Vorteile???

Ich würd ungern hier weg, da ich die Kinder, insbesondere Leon (ADHS) nicht aus der gewohnten Umgebung reissen möchte!!!!

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LG Marion

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Es kann sein das du dann die Quadratmeter die zuviel sind selber übernehmen mußt.
Zum Unterhalt weiß ich jetzt auch nicht so genau verwirrt

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Lieben Gruß Steffi Küssen

Geb 4 Patin von Lütte Geb 4





NIKLAS 20.01.1998

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Zitat:
Original von Leon910
Hmmm...wir sind dann hier drei Personen und haben vier Zimmer, Küche, Bad...83qm...wird dann ein Teil übernommen oder muß ich mir eine andere Wohnung suchen???? Wobei die Kaltmiete sehr günstig liegt hier (357€)...hätte das Vorteile???

Ich würd ungern hier weg, da ich die Kinder, insbesondere Leon (ADHS) nicht aus der gewohnten Umgebung reissen möchte!!!!


Du kannst bei der Stadt anrufen und nach dem Mietspiegel fragen! Das Amt übernimmt den niedrigsten Mietspiegel!
Wobei die Kaltmiete ja wirklich günstig ist! Wenn die Kaltmiete in einem bestimmten Bereich
ist die QM Zahl unherheblich!
Es geht sich nur um den Preis:

Ich denke das sieht aber gut aus,denn edr Preis ist ja wirklich niedrig!

Viel Glück Daumen drück

Zudem- fällt mir gerade noch ein - kannst Du versuchen(wenn er doch Probs geben sollte) beim Kinderarzt ein Attest zu bekommen,darüber das Du mehr Qm zugesprochen bekommst!Für eigenes Zimmer,wegen ADHS.

__________________
Uschi Sonnenschein



<<Der Weg ist das Ziel>> Nix wie weg! Patin von Maike und Nina74 und nun auch von Christalljogi Grien
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30.12.2007 17:55 uschi ist offline E-Mail an uschi senden Beiträge von uschi suchen Nehmen Sie uschi in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
mellipop mellipop ist weiblich
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Huhu,

zum Unterhalt:

Reform zum 01.01.2008 und ab da wird der Unterhalt für deine Kinder nach der neuen Tabelle berechnet und zu bezahlen ! Also egal wann Trennung ist, KU immer nach der geltenden Tabelle.

Lieben Gruß
mellipop

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Lilypie Erster Geburtstag Ticker
30.12.2007 18:18 mellipop ist offline E-Mail an mellipop senden Beiträge von mellipop suchen Nehmen Sie mellipop in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Sannyshadow Sannyshadow ist weiblich
extrem


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Schnegge, da er ja nun schon ausgezogen ist kannst du die Unterhaltsansprüche für dich u. die Kids ab sofort geltend machen.

Mache bitte zeitig einen Termin bei einer Fachanwältin (oder Anwalt) für Famielienrecht, da wird alles berrechnet (auch wegen Kindergeld, Schulden etc) u. das nimmt dann alles seinen Lauf.

Desweitern musst du dir eh einen Anwalt nehmen, der deine Interessen vertritt... Scheidung-Trennungsjahr...wer das einreicht ist peng...nur du solltest schnell dahin damit du auch den Unterhalt bekommst, der dir ja zusteht (und den Kindern) Daumen drück

Dann noch ab zum Wohnungsamt (mit Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge..)u. Wohngeld beantragen. Kannst du auch alles rückwirkend machen Daumen drück

Achja, u. zum Arbeitsamt musst du glaub ich auch zwecks Jobsuche u. Arbeitslosengeld....bist ja nun quasi keine Hausfrau mehr sondern Alleinerziehende u. beide Kids sind ja in Schule u. Kiga...

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SANNY
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30.12.2007 18:27 Sannyshadow ist online E-Mail an Sannyshadow senden Homepage von Sannyshadow Beiträge von Sannyshadow suchen Nehmen Sie Sannyshadow in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von Sannyshadow: Sanny33HM MSN Passport-Profil von Sannyshadow anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
schnupe
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Zitat:
Original von mellipop
Also egal wann Trennung ist, KU immer nach der geltenden Tabelle.

Lieben Gruß
mellipop


Nicht ganz korrekt. Bereits nun bestehende Titel bleiben erhalten.

Nachzulesen http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=628
30.12.2007 20:34 schnupe ist offline E-Mail an schnupe senden Beiträge von schnupe suchen Nehmen Sie schnupe in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie schnupe in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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