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Dazuverdienst im Erziehungjahr? - Job und Kind? Wie geht das? :





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Zum Ende der Seite springen Dazuverdienst im Erziehungjahr?
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Berlinale Berlinale ist weiblich
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Dazuverdienst im Erziehungjahr?

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vielleicht kann mir ja hierjemand helfen...ich bin im 2.erziehungjahr und wollte mich gestern als inventuraushilfe melden um ein wenig taschengeld zu verdienen.die da meinten aber dass das nicht ginge. so kurzfristg,nur für ein paar std dürfte ich das nicht weil es ja an die knappschaft gemeldet werden muß.
erziehungsgeld bekomme ich allerdings keines weil mein mann "zu gut" verdient?
wäre schön wenn mir da jemand nen rat geben könnte.
lg

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10.01.2008 13:29 Berlinale ist offline E-Mail an Berlinale senden Beiträge von Berlinale suchen Nehmen Sie Berlinale in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
black cat black cat ist weiblich
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Soviel ich weiß, darfst Du da maximal 19 Stunden die Woche arbeiten trotz Elternzeit. Würdest Du Elterngeld bekommen, würde der Verdienst darauf angerechnet. Aber nagel mich jetzt nicht darauf fest.

Guck doch mal auf der Site vom Bundes-Familienministerium.Da stehen Fälle erklärt und Du kanst Dir kostenlos Broschüren zum Thema bestellen.

Blöder Vorschriften- und Verordnungswald! Teufel

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10.01.2008 13:42 black cat ist offline Beiträge von black cat suchen Nehmen Sie black cat in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Smilie Smilie ist weiblich
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Ich bekomme Erziehungsgeld und darf bis zu 400 Euro verdienen, bei mir läuft es auch über die Bundesknappschaft !

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Liebe Grüße

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10.01.2008 13:49 Smilie ist offline E-Mail an Smilie senden Homepage von Smilie Beiträge von Smilie suchen Nehmen Sie Smilie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Smilie in Ihre Kontaktliste ein AIM-Name von Smilie: - YIM-Name von Smilie: laly345669231 MSN Passport-Profil von Smilie anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Berlinale Berlinale ist weiblich
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ich denk mal die sehen schon selber nicht mehr durch.die meinen es geht nicht, weil ich da denn nicht langfristig beschäftigt wäre.
außerdem falle ich ja noch in das alte erziehungsgeldprofil und da kommen sie denn total durcheinander.
ich dank dir aber sehr für deine antwort und werd es mal da versuchen.
lg

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10.01.2008 13:51 Berlinale ist offline E-Mail an Berlinale senden Beiträge von Berlinale suchen Nehmen Sie Berlinale in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
kukulux kukulux ist weiblich
aufgeregt ;-D


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also ich weiß nur, das man trotz erziehungsgeldes 20 stunden teilzeit die woche arbeiten darf. das arbeite ich im moment in der schwangerschaft ja auch. ich überlege ob ich nur ein halbes jahr zu hause bleibe und dann weiter arbeite wie bisher. mein arbeitgeber wird mich ja auch bald fragen wann ich gedenke zurück zu kehren. ich überlege da ja noch. aber beim recherchieren kam eben heraus, das man sogar mehr als 20 stunden die woche arbeiten darf. ich bin der meinung sogar bis zu 30h stunden die woche. oder läuft das anders, wenn man nicht die 67% vom vorherigen verdienst erhält?
das weiß ich jetzt auch nicht *kopfschüttel*

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Einen bezaubernden Tag wünsche ich

Marion


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10.01.2008 14:00 kukulux ist offline E-Mail an kukulux senden Beiträge von kukulux suchen Nehmen Sie kukulux in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Berlinale Berlinale ist weiblich
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ich weiß schon dass ich nebenher arbeiten darf wenn mein jetziger arbeitgeben es erlaubt,aber dies ist ja mit der inventuraushilfe nur ne einmalige sache und dann geht das wohl nicht haben die da gesagt.....

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10.01.2008 14:06 Berlinale ist offline E-Mail an Berlinale senden Beiträge von Berlinale suchen Nehmen Sie Berlinale in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Ich bekomme auch noch das alte Erziehungsgeld und habe schon zweimal so etwas gemacht, einmal eine Inventur und einmal für 4 Tage zur Aushilfe bei einer Sonderaktion. Beides bei C&A ohne irgendwelche Probleme.
Allerdings wollten die mich neulich auch wieder zur Inventur haben, aber da hat der Chef auch gesagt, dass er für Inventuren keine im Erziehungsurlaub mehr nehmen darf?! Hab dann aber auch garnicht näher nachgefragt.
Kann also schon sein, dass sich da letztes Jahr was geändert hat.

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10.01.2008 14:34 Cancro ist offline E-Mail an Cancro senden Beiträge von Cancro suchen Nehmen Sie Cancro in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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hallo
ja trotz erziehungsgeld/sowie jetzt elterngeld daf man sich nebenbei ein paar euros verdienen
das kind darf aber nicht mehr wie 4-6 stunden irgendwo untergebracht sein
bei uns wird der verdienst ans elterngeld angerechnet und geschaut wieviel man verdient und soweiter

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*~* patenkind von Darksaga *~*
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10.01.2008 14:51 krissy ist offline Beiträge von krissy suchen Nehmen Sie krissy in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie krissy in Ihre Kontaktliste ein AIM-Name von krissy: josiekrissyronny@aol.com Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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ich meine das man 30std arbeiten darf bin mir aber nicgt zu 100% sicher

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LG Julia Bye
10.01.2008 15:11 Julia 82 ist offline E-Mail an Julia 82 senden Beiträge von Julia 82 suchen Nehmen Sie Julia 82 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Vielleicht darfst Du jetzt uch nur noch bei dem Arbeitgeber arbeiten, bei dem du angemeldet bist. Das könnte vielleicht geändert worden sein ...

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10.01.2008 15:31 black cat ist offline Beiträge von black cat suchen Nehmen Sie black cat in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Berlinale Berlinale ist weiblich
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ich dank euch allen für eure antworten,wenn noch jemand was genaueres hört bitte melden
lg

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10.01.2008 20:03 Berlinale ist offline E-Mail an Berlinale senden Beiträge von Berlinale suchen Nehmen Sie Berlinale in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
schnupe
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Schau doch mal dort nach:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/brosc.../elternzeit.htm

Also demnach darf man bis zu 30Stunden die Woche (war 2004 auch schon so) und da stehen eine Menge Infos.

Vielleicht hilft Dir das weiter
10.01.2008 20:09 schnupe ist offline E-Mail an schnupe senden Beiträge von schnupe suchen Nehmen Sie schnupe in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie schnupe in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Mutze
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Also, man darf 30 std. arbeiten ,die dann aber vom Elterngeld zum Großteil wieder abgezogen werden Angry Fire Angry Fire . Wie das allerdings mit dem Erziehungsgeld aussieht weiß ich nicht.
20.02.2008 12:33