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Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder - Elternforum » Familie + Beruf » Sorgerecht + Unterhalt » Eilt! Lebensversicherung zu Gunsten meiner Tochter » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht + Unterhalt stellen. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.

Scheidung + Trennung
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Zum Ende der Seite springen Lebensversicherung zu Gunsten meiner Tochter
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Luci39
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Lebensversicherung zu Gunsten meiner Tochter

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Hallo,

ich lebe seit einigen Jahren in Trennung und habe jetzt die Scheidung eingereicht. Nach dem Auszug meines Mannes habe ich zur Absicherung meiner Tochter (Tochter nicht aus dieser Ehe) zwei kapitalbildende Lebensversicherungen abgeschlossen, um sie mit der einen für den Fall das mit etwas zustösst abzusichern und mit der anderen Kapital für ihre Ausbildung bzw. Studium aufzubauen. Die Versicherungen laufen auf mich, Begünstigter im Versicherungsfall ist meine Tochter. Jetzt fordert mein Mann die Häfte dieser Lebensversicherung. Kann er das oder kennt jemand einen Weg das Geld zu retten? Ich bin wirklich verzweifelt ...

Liebe Grüsse

Luci
15.01.2008 20:15 Luci39 ist offline E-Mail an Luci39 senden Beiträge von Luci39 suchen Nehmen Sie Luci39 in Ihre Freundesliste auf Webnews
Leonie Leonie ist weiblich
...gestresst...


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Ich glaube, da die erst nach der Trennung (also Auszug) abgeschlossen wurden, hat er kein Recht darauf. Aber frag doch mal bei deinem Anwalt nach.

__________________
Liebe Grüße Leonie
Sonnenschein Patin von Ladykracher Sonnenschein





15.01.2008 20:42 Leonie ist offline E-Mail an Leonie senden Beiträge von Leonie suchen Nehmen Sie Leonie in Ihre Freundesliste auf Webnews
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Soviel ich weiß, hat er gar kein recht auf die Versicherungen, da die Begünstigte deine Tochter ist. So kann (fieses Beispiel, aber egal) zum Beispiel ein Ehemann ohne das Wissen der Ehefrau seine Geliebte mit so einer Versicherung als Begünstigte absichern. Nach dessen Tod, wird nur die/der Begünstigte über die Versicherung informiert. So hat es uns unser vertreter erklärt.

Ruf doch mal deinen Versicherungsvetreter oder die Agentur an. Die wissen das genauer.

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15.01.2008 21:13 black cat ist offline Beiträge von black cat suchen Nehmen Sie black cat in Ihre Freundesliste auf Webnews
sandra sandra ist weiblich
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Ja denke auch das es so ist.
Was ich dir allerdings noch raten würde, ich ein Testament zu machen.
Hört sich vielleicht blöd an, aber ich finds wichtig das du da festlegst,
wie genau die Versicherungssumme im Falle eines Falles dann auch weider
angelegt werden soll.
Auch evlt einen Vormund für deine Tochter bestimmen.
Weiß ist doof, aber ich find schon das man über sowar nie früh genug
nachdenken kann.
lg Sandra
15.01.2008 21:24 sandra ist offline E-Mail an sandra senden Beiträge von sandra suchen Nehmen Sie sandra in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie sandra in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von sandra anzeigen Webnews
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Stimmt, haben wir auch gemacht. Du kannst keinen Vormund bestimmen, aber empfehlen. Wenn es keine dringenden Gründe gibt, folgt das Gericht deiner Empfehlung.

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15.01.2008 21:54 black cat ist offline Beiträge von black cat suchen Nehmen Sie black cat in Ihre Freundesliste auf Webnews
Luci39
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Themenstarter Thema begonnen von Luci39



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Hallo,

ich habe inzwischen gehört, das es darauf ankommt, ob der Stauts der Bezugsberechtigung meiner Tocher veränderbar oder unveränderlich ist.
Hat jemand das auch schon mal gehört oder Erfahrungen damit gemacht?

Liebe Grüsse

Luci
16.01.2008 13:49 Luci39 ist offline E-Mail an Luci39 senden Beiträge von Luci39 suchen Nehmen Sie Luci39 in Ihre Freundesliste auf Webnews
polbarni polbarni ist weiblich
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Hallo Luci39!

Also dein Mann hätte Anspruch auf die Halbe eingezahlte Versicherung, wenn ihr bei Abschluss der Versicherung noch zusammen gelebt habt und ihr eine Zugewinngemeinschaft gewesen seit.

Wenn diese danach abgeschlossen wurde hat er keinerlei Anspruch darauf.

Und mit dem Status der Bezugsberechtigten ist mir neu, weil meiner Meinung kannst du die berechtigte Person immer ändern, egal was für ein Vertrag das ist.
16.01.2008 20:16 polbarni ist offline E-Mail an polbarni senden Beiträge von polbarni suchen Nehmen Sie polbarni in Ihre Freundesliste auf Webnews
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Zitat:
Original von polbarni
Und mit dem Status der Bezugsberechtigten ist mir neu, weil meiner Meinung kannst du die berechtigte Person immer ändern, egal was für ein Vertrag das ist.


Das meine ich auch. Mein Mann hat zu Beginn seiner Lehre eine LV gemacht, begünstgte waren seine Eltern. Nachdem wir zusammengezogen waren, wurde ich die Bezugsberechtigte. Würden wir auseinander gehen, würde wahrscheinlich unser Sohn der Begünstigte usw.

Der unveränderliche Status könnte gelten, wenn Du die Lebensversicherung für einen Kredit verpfändet hast (z.B. Hausbau). Frag am Besten mal nach!

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16.01.2008 20:47 black cat ist offline Beiträge von black cat suchen Nehmen Sie black cat in Ihre Freundesliste auf Webnews
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