black cat

***black as black can***


Dabei seit: 31.12.2007
Alter: 34 Jahre
Beiträge: 2.522
Mein Gästebuch: aktiviert
Mein ebay:  Herkunft: Preußen Kinder: 1 Sohn Familienstand: verheiratet Sonstiges: Don't tell me what day to have :P
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 480.832
Nächster Level: 555.345
 |
|
Soweit ich weiß, hat der Unterhaltsempfänger die Pflicht, Veränderungen seiner Einkünfte an den Zahlenden mitzuteilen. In wie weit das dann angerechnet wir/werden kann, weiß ich nicht. Da könnte es eine Grenze geben, wenn das Einkommen sehr niedrig ist. Er hat ja in der Ausbildung auch höhere Aufwendungen als als Schulkind. Vielleicht verzichtet der Vater ja auch von sich aus auf eine Kürzung zugunsten des Kindes. Der Vater kann zuviel gezahlten Unterhalt natürlich zurückfordern. Das kann soweit gehen, dass du im Extremfall, wenn du nachweislich grob fahrlässig gehandelt hast und es ihm wissentlich nicht mitgeteilt hast, deinen Anspruch auf Unterhalt verlieren kannst.
Dein Unterhalt kann sicherlich von dem Einkommen auch beeinflusst werden. Das kommt zum Teil auch auf die Details eurer Unterhaltsvereinbarung an. Spätestens, wenn du erneut heiratest, hast du aber unter normalen Umständen keinen Anspruch mehr auf den Unterhalt. Aber das weisst du bestimmt.
__________________
|
|