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Hallo pink_blossom,
gegen eine Frau vorzugehen, die das Umgangsrecht des Kindes willkürlich boykottiert, ist nach meiner Erfahrung ebenfalls zwecklos. Kein Gericht führt einem Vater gegen den Willen einer Kindesmutter das Kind zu! Man kann dabei an die vom Leid der Menschen profitierenden Professionen als Vater eine Menge Geld verlieren ohne irgend einen Nutzen für das Kind. Das ist auch so gewollt.
Frauen sind durch die gegenwärtige Rechtspraxis offensichtlich davor geschützt, Geld zu verlieren, indem man sie von vornherein davon abhält derartige Verfahren (Umgangserzwingung) überhaupt einzuleiten. So kann man es also auch sehen, oder?
Im übrigen will sich kein Rechtsanwender den Vorwurf einhandeln, er habe das Kind dem Vater zugeführt. Kinder werden den Müttern zugeführt, aber nicht umgekehrt. Der Zeitgeist ist noch nicht so weit, daß man gezielt Druck auf die Eltern (=Mutter und Vater) ausübt, damit beide ihre Verantwortung gegenüber den Kindern in deren Interesse wahrnehmen. Z.Zt. gilt nach wie vor die herrschende Meinung, es muß Ruhe sein, d.h. kein Vater kein Ärger.
Hierzu siehe u.a. Literatur:
"Alleinerziehen als Befreiung." Mutter- Kind- Familien als positive Sozialisationsform und als gesellschaftliche Chance, (Heiliger, Anita), oder
Ehebruch als Widerstand, oder
"Ohne Partner geht's oft besser." Psychologie heute, November 1990, 74. (Heiliger, Anita)
A. Schnettler
__________________ A. Schnettler
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