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Sorgerecht und Unterhalt - Was für eine wohnung steht mir als alleinerziehender Vater zu? :





Was für eine wohnung steht mir als alleinerziehender Vater zu? - Ratgeber Sorgerecht und Unterhalt - Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.
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Zum Ende der Seite springen Was für eine wohnung steht mir als alleinerziehender Vater zu?
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melanielam
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Was für eine wohnung steht mir als alleinerziehender Vater zu?

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hallo,
also ich habe folgendes problem.ich lebe von meiner frau getrennt und meine tochter 11 jahre alt lebt jetzt seit 2 monaten bei mir und will auch bei mir bleiben. ich habe eine 2 zimmer wohnung. ich wollte aber für sie ein kinderzimmer haben da wir uns ständig in dem einen schlafzimmer über den weg laufen da meine schränke dort stehen. und da sie so langsam anfängt sich zu schämen will ich das sie ihren privaten bereich hat. zudem kommt noch das meine andere tochter 9 jahre jeden mittwoch bis donnerstag und alle 14 tage das we bei mir ist.jetzt ist die frage steht mir eine 3 zimmerwohnung zu? kennt sich jemand vielleicht damit aus???
05.03.2008 11:46 melanielam ist offline E-Mail an melanielam senden Beiträge von melanielam suchen Nehmen Sie melanielam in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
sannibep sannibep ist weiblich
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duie frage ist wer die wohnung zahlt, du? deine frau? arbeitsamt? wohngeldstelle?

wenn ein amt, dann musst du bei den örtlichen einfach mal anrufen und nachfragen, die werden fragen wie viele personen da leben und welche einnahmen es gibt.

__________________


*Patin von JoJaGre*
05.03.2008 13:58 sannibep ist offline E-Mail an sannibep senden Beiträge von sannibep suchen Nehmen Sie sannibep in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Ich habe meinem Ex-Mann eine Bescheinigung ausgestellt, dass die Kinder ihn regelmäßig besuchen und somit hatte er Anspruch auf eine 3-Zimmer-Wohnung, die vom Amt mit getragen wird.

Hoffe, es ist bei euch auch so.

__________________
Liebe Grüße chisi Bye

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*Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche bleibt dem Auge verborgen.*
05.03.2008 21:28 chisi ist offline E-Mail an chisi senden Beiträge von chisi suchen Nehmen Sie chisi in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Da die Kinder, zumindest 1 komplett bei dir wohnt, sollte dir so eine Wohnung auf jeden Fall auch zustehen. Denn schließlich brauchen die Mädels, aber auch Jungs ihre Privatsphäre.

__________________
Liebe Grüße chisi Bye

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05.03.2008 21:31 chisi ist offline E-Mail an chisi senden Beiträge von chisi suchen Nehmen Sie chisi in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
melanielam
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hallo, danke ersmal für die reaktionen. es ist so ich habe eine 2 zimmerwohnung die jetzt vom amt bezahlt wird. der satz für 2 pers. = 55-60 qm² bei ca. 492 eur warm. doch eine zweizimmerwohnung ist für mich und meine tochter nicht möglich allein weil sie schon ein mädchen ist und ihrer privatsphäre braucht. ich war beim wohnungsamt und die sagten der kleinen stehe ein zimmer zu und somit waren das ja dann 3 zimmer die ich bekommen müsste. meine sachbearbeiterin lehnt meinen wbs ab sie sagt ich solle mir eine schlafcouch kaufen und darauf schlafen. war für ein satz tzz. ich sagte ihr das ich einen zweifachen bandscheibenforfall habe und so nicht schlafen kann. nur wie verfahre ich jetzt weiter??
06.03.2008 13:23 melanielam ist offline E-Mail an melanielam senden Beiträge von melanielam suchen Nehmen Sie melanielam in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
melanielam
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hallo chisi,
wieviele kinder hast du den die regelmäßig zum papa gehn?
06.03.2008 13:37 melanielam ist offline E-Mail an melanielam senden Beiträge von melanielam suchen Nehmen Sie melanielam in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Zitat:
Original von melanielam
... ich sagte ihr das ich einen zweifachen bandscheibenforfall habe und so nicht schlafen kann. nur wie verfahre ich jetzt weiter??


Vielleicht kann dich ein Attest vom Arzt unterstützen?!
Frag mal nach.

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06.03.2008 15:48 black cat ist offline Beiträge von black cat suchen Nehmen Sie black cat in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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wiederspruch einlegen und den vorgsetzten sprechen,am besten natürlich mit dem attest in der hand

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Nur wer sich ändert bleibt sich treu
06.03.2008 18:24 Frühling ist offline E-Mail an Frühling senden Beiträge von Frühling suchen Nehmen Sie Frühling in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
melanielam
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hallo,
sooooo!!! also als ich dann heute wieder meine sachbearbeiterin anrief um ihr mitzuteilen das mir das wohnungsamt bestättigt hat das mir ne 3 zimmerwo. zustände hatte der chef der dienststelle auf einmal sehr eilig meine nr. gewält und zugestanden das dies stimmen würde mir jedoch keine kaution und umzugskosten übernahme zustände fragte ich ihn warum nicht??? er meinte das dies auf die miete gespart wird was er mir aber nicht wirklich plausiebel erklären konnte. ich teilte ihm dann mit das ich dies einfach meinem anwalt geben würde damit er sich damit befassen kann lenkte er sofort ein soweit müsse es doch nicht kommen er würde mir schnellstens einen termin machen damit ich nun doch meinen wbs bewilligt bekäme. tzz diese beamten meinen wohl nur weil man nicht im berufsleben steht und leidergottes auf diese hilfe angewiesen ist mit einem umspringen könne wie sies gerade wollen
auf jedenfall nicht unterkriegen lassen das bewirkt einiges Respekt!

jetzt bin ich mal auf den termin gespannt gebe dann infos über den verlauf
06.03.2008 19:24 melanielam ist offline E-Mail an melanielam senden Beiträge von melanielam suchen Nehmen Sie melanielam in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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