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Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder - Elternforum » Familie + Beruf » Sorgerecht + Unterhalt » Brauche Rat Unterhalt für uneheliches leibliches Kind, neue Ehe mit Kind etc. » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht + Unterhalt stellen. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.

Scheidung + Trennung
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Zum Ende der Seite springen Unterhalt für uneheliches leibliches Kind, neue Ehe mit Kind etc.
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bmwbasti
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Unterhalt für uneheliches leibliches Kind, neue Ehe mit Kind etc.

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Hallo Community,

ich bin neu hier und durch Google auf Euch gestossen.
Da mich gerade eine Frage quält, stelle ich ich sie einfach mal.
Ich hoffe, dass sie beantwortet werden kann, weil die Sache (anscheinend) doch recht kompliziert ist unglücklich

Folgender Sachverhalt:

Ich habe mit meiner Ex-Freundin zusammen einen Sohn, der letztes Jahr im November 7 Jahre alt geworden ist.
Meine Ex ist in der Zwischenzeit verheiratet und hat ein weiteres Kind von Ihrem Ehemann.
Regelmäßig erreichten mich Briefe von der zusteändigen Unterhaltsstelle, die mich dazu aufforderten, mein Einkommen offenzulegen.
Dies habe ich auch immer brav gemacht. Unterhaltspflichtig bin ich, das ist klar, aber bisher, und auch jetzt, habe ich nur so wenig Einkommen, dass es nie für Unterhaltszahlungen gerreicht hätte. Ich war 2 Jahre arbeitslos, danach knapp 3 Jahre nur auf 400€ Basis beschäftigt und jetzt seit 9 Monaten bei der Post tätig.
Dies ist ein Teilzeitjob, 48 Stunden im Monat, der mir ~500€ im Monat einbringt.

So, jetzt kommt der kompliziertere Teil des Sachverhaltes:
Ich selbst bin auch seit Mai 2005 verheiratet, und auch ich habe mit meiner ehefrau zusammen einen Sohn, der im September 2 Jahre alt geworden ist.
Dadurch, dass meine Frau mittlerweile seit 8 Jahren fest bei Ihrem Arbeitgeber angestellt ist, und ich, aufgrund der Arbeitssituation und meiner Qualifikation, nur Neben/Teilzeitjobs gefunden habe, haben wir beschlossen, dass ich die Elternzeit übernehme und meine Frau weiter arbeiten geht. Die andere Möglichkeit wäre gewesen, dass meine Frau die Elternzeit übernimmt, aber wir im Gegenzug Hartz IV beantragen hätten müssen. Meine Frau verdient ~1550€ netto, wir haben also mit Kindergeld zusammen ~2200€ im Monat. Meine Frau hat alleine schon knapp 1000€ Festkosten im Monat (430€ Miete und knapp 600€ monatlich, die an die Bank für einen Kredit abbezahlt werden müssen), dazu kommen noch Festkosten wie Strom, Gas etc.
Heute erreichte mich ein Schreiben des Landratsamtes meiner Exfreundin (dort ist das LRA für Unterhaltssachen zuständig), das mir mit Stranfanzeige wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen androhte, weil ich angeblich im Oktober 2007 ein Schreiben zur Darlegung meines Einkommens erhalten hätte und bis dato noch keinerlei Antwort geschrieben hätte.
Dieses Schreiben hat mich nie erreicht, daher habe ich mit dem Sachbearbeiter telefoniert. Dieser war anfangs ganz nett und hat mir angeboten, mir einen weiteren Einkommensbogen zuzuschicken, den ich schnellstmöglich zurückschicken soll. Sollte alles kein Problem darstellen, da ich dies bisher ja auch immer getan habe, zumindest wenn mich ein deratiges Schreiben erreicht hat Whatever .
Nur meinte diesesmal der Sachbearbeiter, dass meine Frau wohl dazu verpflichtet wäre, mir soviel "Taschengeld", wie er es nannte, zu bezahlen, dass ich meine Unterhaltspflicht erfüllen konnte. Dabei wäre Ihr Einkommen egal, auch die Höhe der festen und nicht änderbaren Kosten, wenn sie Einkommen hat, dann sei das Ihre Pflicht Waaaas?
Irgendwie war und bin ich schockiert, mir ist klar, dass ich unterhaltspflichtig bin, auch wenn ich es nicht verstehe. Aber was hat meine Frau mit dem Unterhalt des Kindes zu tun, mit dem sie nicht im Entferntesten etwas zu tun, das sie nicht mal kennt und für das sie keinerlei Verpflichtungen hat ?
Es kann doch nicht sein, dass sie für meine "Untaten" aufkommen muss, obwohl sie ja selber ein (eheliches) Kind hat, für das sollte sie doch in erster Linie verantwortlich sein ?

Nochmal kurz die Fakten zusammengefasst:

  • - Ich hab ein uneheliches Kind mit meiner Ex-Freundin (7 Jahre alt)
  • - Meine Ex-Freundin ist verheiratet und hat mit Ihrem Mann ein eheliches Kind
  • - Ich selber bin auch verheiratet
  • - Meine Frau und ich haben zusammen ein eheliches Kind (2,5 Jahre alt)
  • - Mir ist es, aufgrund meines Einkommes, unmöglich Unterhalt für mein uneheliches Kind zu bezahlen
  • - Ich kann zu meinem jetzigen Job keinen weiteren Nebenjob mehr annehmen, da ich nachts arbeiten gehe und am Tage für meinen sohn verantwortlich bin, weil meine Frau ja Vollzeit arbeiten geht und daher idR von 8 - 20 Uhr nicht zuhause ist. Kindergartenplätze gibt es bei uns erst für Kinder ab 3 Jahren und dann auch nur Plötze, die von 7 - 13 Uhr begrenzt sind. Daher könnte ich, frühestens, ab September, wenn unser Sohn 3 wird, noch einen Arbeit nebenbei aufnehmen.


Ich möchte nochmal betonen, dass ich mir darüber bewusst bin, dass ich unterhaltspflichtig bin. Gäbe es die Möglichkeit, so würde ich alles dafür tun diese Pflicht zu erfüllen, auch wenn ich keinerlei Kontakt zu meinem unehelichem Kind habe. Durch mein eheliches Kind, und die Vollzeitarbeit meiner Frau, ist dies aber nicht möglich und ich möchte keinesfalls, dass meine Frau für mich bluten muss, was momentan mit unserer finanziellen Situation sowieso unmöglich ist.


Ich hoffe Ihr könnt mir da irgendwie weiterhelfen bzw. Auskunft geben.



Gruß Basti

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von bmwbasti: 17.03.2008 11:16.

17.03.2008 11:16 bmwbasti ist offline E-Mail an bmwbasti senden Beiträge von bmwbasti suchen Nehmen Sie bmwbasti in Ihre Freundesliste auf Webnews
june75 june75 ist weiblich
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Sorry,da kann ich leider auch nicht weiterhelfen *kopfschüttel*

Bei meiner Freundin ist es ähnlich,der Ex-Mann zahlt auch keinen Unterhalt(da er auch zuwenig verdient,obwohl der bei Becks arbeitet),ist,ebenfalls,wieder verheiratet und hat weitere Kinder.Allerdings weiß ich nicht,ob seine Frau arbeitet....


Ich würde mal bei einem Anwalt nachfragen,der muß es ja wissen zwinker

Bye
june

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17.03.2008 22:19 june75 ist offline E-Mail an june75 senden Beiträge von june75 suchen Nehmen Sie june75 in Ihre Freundesliste auf Webnews
Ladykracher Ladykracher ist weiblich
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Es ist schwer zu sagen, aber dadurch das du verheiratet bist und es egal ist von wem ,wann welches Einkommen kommt, interessiert das LRA nicht.
Kann dich und deine Frau gut verstehen aber du bist nun mal Unterhaltspflichtig und der Unterhalt geht allem vor.
Bye

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Sonnenschein Patenkind von Leonie Sonnenschein
17.03.2008 23:00 Ladykracher ist offline E-Mail an Ladykracher senden Beiträge von Ladykracher suchen Nehmen Sie Ladykracher in Ihre Freundesliste auf Webnews
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Na da gibt es doch dieses berühmte Hausfrauenurteil:

Männer sind ihrer Frau zu Taschengeldszahlungen verpflichtet (würd ja niemand in einer funktionierenden Ehe so konkret praktizieren)....

Aber:

Du bist gesteigert erwerbsverpflichtet....wegen dem 7 jährigen. Wenn Du zu Hause bleibst, und auf Hausmann machst (nun absolut ohne Wertung, bin selber alleinerziehende Mutter und trotzdem unterhaltsverpflichtet), dann hat halt nicht das "andere" Kind drunter zu leiden, und ißt deshalb auch nicht weniger.

Unterhaltsverpflichtete haben einen Selbstbehalt von 900 € (sofern sie arbeiten, sonst ist der Satz niedriger).....Dir könnte ein Selbstbehalt von 00 € zugesprochen werden, da Deine Frau genau wie sonst Männer in einer Ehe für den Partner geradestehen müssen.

Das heißt, es könnte alles Einkommen von Dir (also ich meine nun von dem 400€ Job der KU nach Tabelle) eingefordert werden. Hättest Du keinen Nebenjob, würde halt berechnet werden, wieviel Deine Frau Dir als Hausmann an Taschengeld zu zahlen hätte, und dieses müßtest Du dann für den Kindsunterhalt verwenden.

Also Kurz:

Selbst wenn Du nur 200€ selber verdienst, wirst Du diese "abdrücken" müssen, da Dein restlicher Bedarf von Deiner Frau abgedeckt ist.

Und nicht sie zahlt dann für Dich, sondern sie unterstützt Eure eigene kleine Familie. Sie verdient, Du bleibst zu Hause....aber Du verdienst nebenher noch paar €, für das Kind aus erster Ehe.

Mein Rat:

Verdienst Du auf Minijobbasis mehr als den Mindestunterhalt, der zu leisten ist, dann zahle ihn....

Und zeige Willen, nicht nur für Kind aus funktionierender Partnerschaft da zu sein (und sei es "nur" Betreuungstechnisch)

Du darfst nicht einfach Elternzeit nehmen für das eine Kind, wenn ein anderes dadurch Nachteile hat.
17.03.2008 23:17 schnupe ist offline E-Mail an schnupe senden Beiträge von schnupe suchen Nehmen Sie schnupe in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie schnupe in Ihre Kontaktliste ein Webnews
bmwbasti
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Themenstarter Thema begonnen von bmwbasti



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Zitat:
Original von Ladykracher
Es ist schwer zu sagen, aber dadurch das du verheiratet bist und es egal ist von wem ,wann welches Einkommen kommt, interessiert das LRA nicht.
Kann dich und deine Frau gut verstehen aber du bist nun mal Unterhaltspflichtig und der Unterhalt geht allem vor.
Bye


Hallo und danke für Eure Antworten.
Das der Unterhalt vorgeht, das ist klar, aber doch nicht meiner Frau, oder ?
Sie ist im ersten Moment, und daher auch mit Ihrem Teil des Einkommens, ja zuerst unterhaltspflichtig gegenüber unserem Sohn, also Ihrem leiblichen Kind, und nicht einem fremden Kind gegenüber. Ausserdem muss odhc Ihre Grundversorgung auch noch sichergestellt werden, oder sehe ich da etwas falsch ?



Gruß Basti
18.03.2008 02:56 bmwbasti ist offline E-Mail an bmwbasti senden Beiträge von bmwbasti suchen Nehmen Sie bmwbasti in Ihre Freundesliste auf Webnews
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Schulden etc... wie Kredite werden dabei nicht berücksichtigt.
Sobald du heiratest, ist deine Frau/ dein Mann wenn Einkommen besteht, für dich unterhaltspflichtig. Und wenn du Geld dazu verdienst musst du zuallererst an die Kinder denken, denen steht zuerst Geld zu , dann allen anderen. Da es eh so gehandhabt wird, das alles Einkommen (von Dir und deiner Frau) angerechnet wird, wird Deine Frau für dein Kind zahlen müssen. So ist das nunmal. Und ich finde es so in Ordnung!!
18.03.2008 08:13 CaptainKathy ist offline Beiträge von CaptainKathy suchen Nehmen Sie CaptainKathy in Ihre Freundesliste auf Webnews
Ladykracher Ladykracher ist weiblich
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Zitat:
Original von CaptainKathy
Schulden etc... wie Kredite werden dabei nicht berücksichtigt.


und ausserdem gehört das Kind von deiner Ex- frau/ dein Kind genauso zur Familie, deine Jetzt- Frau hat bestimmt vorher gewußt das du noch ein Kind hast somit muss sie das akzeptieren

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Sonnenschein Patenkind von Leonie Sonnenschein
18.03.2008 11:13 Ladykracher ist offline E-Mail an Ladykracher senden Beiträge von Ladykracher suchen Nehmen Sie Ladykracher in Ihre Freundesliste auf Webnews
Celeste Celeste ist weiblich
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Ich mag mich irren, aber ich glaube wenn du die Elternzeit übernommen hast und aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeiten konntest stand/steht dir von deiner Frau Betreuungsunterhalt zu, der dir zum Teil als Einkommen angerechnet werden kann.

Ich würde an deiner Stelle mal zu dem für dich zuständigen Jugendamt gehen und dich da beraten lassen. Die kümmern sich ja u.a. um Berechnung von Kindesunterhalt

Und dein Fall ist ja doch etwas komplizierter.
18.03.2008 11:46 Celeste ist offline Beiträge von Celeste suchen Nehmen Sie Celeste in Ihre Freundesliste auf Webnews
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Also hier mal das Urteil, welches ich oben schon ansprach:

http://www.juraforum.de/urteile/urteil/b...i-zr-19702.html
18.03.2008 15:13 schnupe ist offline E-Mail an schnupe senden Beiträge von schnupe suchen Nehmen Sie schnupe in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie schnupe in Ihre Kontaktliste ein Webnews
Katharina20 Katharina20 ist weiblich
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bmwbasti,
wart du und deine erste frau friedlich getrennt? falls ja, dann gibts eine möglichkeit und zwar mit ihr über deine finanzielle situation zu schildern. vielleicht kannst du ihr sagen, dass du vorläufig nur 100 euro pro monat zahlst bis du die arbeit findest.
wenn sie einverstanden ist, dann ist kein problem, denk ich mal..

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18.03.2008 17:06 Katharina20 ist offline E-Mail an Katharina20 senden Beiträge von Katharina20 suchen Nehmen Sie Katharina20 in Ihre Freundesliste auf Webnews
velena
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Unterhalt????

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Hallo!
Hab da mal ne Frage? Find das im Internet auch irgendwie net wirklich. Mein Freund hat zwei Kinder. war mit den Müttern aba nicht verheiratet. Die Kinder sind 3 1/2 und 5 jahre alt. nu will die eine (3 1/2) auch für sich Unterhalt und nicht nur fürs Kind. Kann sie das überhaupt kriegen wenn die net verheiratet waren? udn wie ist das wenn wir beide nu heiraten. erwarten nämlich auch ein Baby. wie ist das dann?
Also das ist ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedelich... ich komm aus niedersachsen.
Würd mich über Hilfe freuen.
Gruß Velena
27.05.2008 21:19 velena ist offline E-Mail an velena senden Beiträge von velena suchen Nehmen Sie velena in Ihre Freundesliste auf Webnews
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Hallo Velena,

früher, vor dem neuen Unterhaltsrecht, welches am 1.1.08 in Kraft trat, standen verheirateten Müttern, die wegen Betreuung der Kinder nicht arbeiten können, Nachehelicher Unterhalt zu. Bis zum 8. Lebensjahr mußten sie gar nicht arbeiten, danach dann langsam wieder anfangen mit Teilzeit, um den Ex zu entlasten.

Bis zum 1.1.08 stand auch Müttern, die nicht verheiratet sind mit dem Vater der sogenannte Betreuungsunterhalt zu, wenn sie aufgrund der Versorgung des Kindes nicht für sich selbst aufkommen konnten.

Seit dem 1.1.08 ist das alles etwas anders.....und zwar sind die ledigen Mütter den ehemals verheirateten gleichgestellt worden. Wobei im gleichen Zuge die ehemals verheirateten sich nicht mehr auf das Alter: Bis 8 darf ich zu Hause bleiben, stützen können.

Auch sie sollen ab dem 3. Lebensjahr wieder einer erwerbstätigkeit nachgehen. Im Kehrschluss aber heißt das auch, für Deinen Freund u.U.: Bringt die Mutter trifftige Gründe auf, wegen des gemeinsamen Kindes noch nicht arbeiten gehen zu können, wäre es durchaus möglich, das er für sie auch zahlen muß.
27.05.2008 21:36 schnupe ist offline E-Mail an schnupe senden Beiträge von schnupe suchen Nehmen Sie schnupe in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie schnupe in Ihre Kontaktliste ein Webnews