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Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und Rechenschwäche - Zuzahlung für Unterricht :





Zuzahlung für Unterricht im Ratgeber Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und Rechenschwäche - Viele Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben (LRS). Wie können Eltern helfen? Hier im LRS-Forum können Sie sich austauschen und weiterführende Informationen erhalten. Immer mehr Kinder haben Schwierigkeiten, die Grundlagen der Mathematik zu begreifen. Diese Forum bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu informieren und mit anderen betroffenen Eltern auszutauschen. Stichworte: LRS Trainer, LRS Therapie, LRS-Förderung, Matheschwäche, Rechenschwäche.
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Zum Ende der Seite springen Zuzahlung für Unterricht
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Maxy
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Zuzahlung für Unterricht

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Hallo Zusammen,

ich habe mich heute in diesem Forum angemeldet und habe auch schon viele Fragen.
Ich bin schon seit einiger Zeit geschieden. Nun muss meine Tochter ein Institut besuchen wegen ihrer LRS. Dieses kostet 90 € monatlich.
Weiß jemand, ob ich diese Kosten beim Kindvater geltend machen kann.
Gibt es dafür Rechtssprechungen?
Für Hinweise wäre ich dankbar.

Gruß
Maxy
23.01.2008 20:25 Maxy ist offline E-Mail an Maxy senden Beiträge von Maxy suchen Nehmen Sie Maxy in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Sommerwind Sommerwind ist weiblich
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Genau wissen tuh ich das nicht, aber ich kann es mir nicht vorstellen. Denn der Unterhalt den der Vater zahlt (wenn er zahlt) sollte eigendlich solche kosten mit abdecken.
Aber mußt du dazu unbedingt gleich mit Anwald oder so vordern ?
Vieleicht hilft er auch so, ist ja auch sein Kind.

Lg Sommerwind

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Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: erstens durch nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch nachahmen, das ist der leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste
04.02.2008 21:03 Sommerwind ist offline E-Mail an Sommerwind senden Beiträge von Sommerwind suchen Nehmen Sie Sommerwind in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Sommerwind in Ihre Kontaktliste ein Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Maxy
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Themenstarter Thema begonnen von Maxy



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Hallo Sommerwind,

danke für deine Antwort.
Der Vater zahlt Unterhalt nach DT für sein Kind.
Da diese Kosten nun zusätzlich für die Tochter anfallen, muss ich sie ja nun irgendwie an anderen Ecken einsparen. Es wird auch ein längerer Zeitraum sein, an dem sie diesen Zusatzunterricht besuchen muss. Bisher ist erst einmal ein Jahr vereinbart.
Mein Exmann zahlt freiwillig nicht mehr.
Deshalb wollte ich mich nach Rechtssprechungen erkundigen anhand denen ich meinem Ex die Lage klarmachen kann und somit einen Anwalt erst gar nicht einschalten muss. Es gibt doch für Unterhalt auch einen Anspruch auf Sonderbedarf oder Mehrbedarf. Leider habe ich im Bezug auf LRS-Schwäche keine Informationen dazu gefunden.

Gruß Maxy
05.02.2008 18:06 Maxy ist offline E-Mail an Maxy senden Beiträge von Maxy suchen Nehmen Sie Maxy in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
sunnymausi sunnymausi ist weiblich
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RE: Zuzahlung für Unterricht

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Warum fragst Du nicht beim Jugendamt mal nach?
Meine Tochter wird auch zu einem Therapie-Zentrum für LRS und Rechenschwäche gehen und ich werde in den nächsten Beiden Wochen einen Kostenübernahmeantrag bei dem Jugendamt stellen. Uns ist es auch zu teuer.
04.04.2008 11:00 sunnymausi ist offline E-Mail an sunnymausi senden Beiträge von sunnymausi suchen Nehmen Sie sunnymausi in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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