Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder


Registrierung Fachinformationen Schwangerschaft Unsere Partner Kinderrezepte - Rezepte für Kinder Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen elternforen.com-Chat Zur Startseite elternforen.com-Radio elternforen.com-Blog Add to Google




Neu hier? Registrieren Sie sich jetzt kostenlos bei uns! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!


Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder - Elternforum » Familie + Beruf » Sorgerecht + Unterhalt » Zusatzkosten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht + Unterhalt stellen. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.

Scheidung + Trennung
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Schrift + | Schrift - | Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Zusatzkosten
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Maxy
User


Dabei seit: 23.01.2008
Beiträge: 5
Mein Gästebuch: aktiviert

Level: 9 [?]
Erfahrungspunkte: 827
Nächster Level: 1.000

173 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg




Zusatzkosten

Suche Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Sich über diesen Beitrag beim EF-Team beschweren       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Zusammen,

ich bin schon seit längerem geschieden. Mein Ex zahlt pünktlich Unterhalt für unsere 3 Kinder.
Da mir allerdings mittlerweile die Kosten die auf uns zukommen über den Kopf wachsen, möchte ich meinen Ex dazu bringen sich an einigen Dingen zu beteiligen.
Bei den Zwillingen liegt demnächst eine Klassenfahrt an. Gibt es Möglichkeiten diese geltend zu machen? Selbst habe ich kein Einkommen.
Unsere Tochter geht seit einiger Zeit zur Nachhilfe, diese wird auch über einen längeren Zeitraum nötig sein da sie eine Lese- u. Rechtschreibschwäche hat.
Freiwillig will mein Ex nichts dazu zahlen, da er der Meinung ist, dass er monatlich Unterhalt zahlt. Er hält sich an die DT Stufe 2.
Welche Ratschläge könnt ihr mir geben?

Gruß Maxy
03.04.2008 17:47 Maxy ist offline E-Mail an Maxy senden Beiträge von Maxy suchen Nehmen Sie Maxy in Ihre Freundesliste auf Webnews
kukulux kukulux ist weiblich
erwartend ;D


images/avatars/avatar-350.jpg

Dabei seit: 30.10.2007
Alter: 36 Jahre
Beiträge: 635
Mein Gästebuch: aktiviert
Herkunft: Niedersachsen
Interessen: Inneneinrichtung, Garten, Motorrad, reisen, lesen, Sprachen
Beruf: Werkzeugmacherin, Fahrzeugtechnikstude ntin
Kinder: Lennox, 2 Jahre

Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 158.960
Nächster Level: 195.661

36.701 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg




Suche Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Sich über diesen Beitrag beim EF-Team beschweren       Zum Anfang der Seite springen

tja, ich würde sagen das muss er nicht. aber für alleinerziehnde gibt es soviele vergünstigungen und unterstützungen in solchen fällen. da würde ich mich bei den ämtern mal erkundigen!
nur zur weiteren orientierung: was aber nie gefordert wird zwinker
hat er die kinder schon mal für längere zeit bei sich gehabt, im urlaub oder so? was viele frauen vergessen, weil es meist nciht eingefordert wird ist, das die kinder die für die längeren tage vorbeikommen das geld dann zur verfügung gestellt werden müsste. was fair ist, wenn man bedenkt das es eine doppelbelastung ist. weil der unterhalt ist ja nach einkommen angepasst. das aber nebenbei.

also er kann lediglich freiwillig einen obulus dazugeben, wenn er denn möchte.
ich hoffe du findest eine andere möglichkeit für euch. zum beispiel den vater um eine lösung bitten (zum wohle der kinder) UND EINE AUFLISTUNG MIT RECHNUNGEN UND BANKAUSZÜGEN ZEIGEN: VIELLEICHT KÖNNT IHR DEINE KOSTEN GEMEINSAM REDUZIEREN!
ups, keine lust es nochmal zu schreiben verlegen

wenn du dir nciht in die karten gucken lassen möchtest, wirst du wohl in allem eine günstigere lösung für euch finden müssen. günstigere wohnung, etc. so doof das auch ist, aber jedes amt wird dir das gleiche sagen, bevor sie zahlen. kenne das von einigen leuten!

viel glück! oder vielleicht sogar einen nebenjob annehmen? das könnte ja auch ein wenig helfen

__________________
Einen bezaubernden Tag wünsche ich

Marion


"Liebe wird mit jedem Menschen neu geboren. Mit jedem neuen Menschenleben beginnt für die Liebe ein neuer Anfang."
- Sren Kierkegard -
03.04.2008 19:05 kukulux ist offline E-Mail an kukulux senden Beiträge von kukulux suchen Nehmen Sie kukulux in Ihre Freundesliste auf Webnews
jule27 jule27 ist weiblich
User Level III


Dabei seit: 10.02.2008
Beiträge: 54
Mein Gästebuch: aktiviert
Familienstand: keine Angabe

Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 7.953
Nächster Level: 10.000

2.047 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg




Suche Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Sich über diesen Beitrag beim EF-Team beschweren       Zum Anfang der Seite springen

Wegen der Klassenfahrt würde ich auf jeden Fall auch das Gespräch mit der Schule suchen. Fast überall gibt es z. B. Fördervereine, die bei finanziellen Problemen für Klassenfahrten einen Beitrag dazu zahlen. Vielleicht gibt es das an dieser Schule ja auch.
03.04.2008 21:37 jule27 ist offline E-Mail an jule27 senden Beiträge von jule27 suchen Nehmen Sie jule27 in Ihre Freundesliste auf Webnews
Maxy
User


Dabei seit: 23.01.2008
Beiträge: 5
Mein Gästebuch: aktiviert

Level: 9 [?]
Erfahrungspunkte: 827
Nächster Level: 1.000

173 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Maxy



Suche Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Sich über diesen Beitrag beim EF-Team beschweren       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

danke erst einmal für die Antworten.
Aber wie verhält es sich mit Sonderbedarf und Mehrbedarf?
Ich habe mittlerweile ein paar Urteile von OLG's gefunden.
Die einen befürworten Sonderbedarf für Klassenfahrten, die anderen verneinen es.
Leider habe ich kein Urteil über das OLG Frankfurt gefunden.
Lohnt es sich damit zum Anwalt zu gehen?

Eine Bekannte hat mir heute einen Zeitungsartikel gebracht in dem steht, dass Nachhilfe als Mehrbedarf geltend gemacht werden kann.

Ein bißchen verwirrt mich noch der Sonderbedarf und der Mehrbedarf. Aber vor allem die unterschiedliche Rechtssprechung der einzelnen OLG's.

Wer hat Erfahrungen damit gemacht, die Zusatzkosten über einen Anwalt einzufordern?

Gruß
Maxy
04.04.2008 17:38 Maxy ist offline E-Mail an Maxy senden Beiträge von Maxy suchen Nehmen Sie Maxy in Ihre Freundesliste auf Webnews
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder - Elternforum » Familie + Beruf » Sorgerecht + Unterhalt » Zusatzkosten

Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Wir über uns

Forensoftware: Burning Board 2.3.4, entwickelt von WoltLab GmbH


ADS Tristan | IVF | Neurodermitis | Scheidung | Trennung | Sorgerecht | Geschenke | Inkassodienste | Nabelschnurblut | Laser-Haarentfernung | Brustvergrösserung | Fettabsaugung | Plastische Chirurgie | Bodylifting | Lippenkorrektur | Augenchirurgie - LASIK-Laser

Medikamente | elternfragen.net | Presseportal

Sie dürfen diese Seite gerne verlinken, bitte nutzen Sie den nachfolgenden Code: <a href="http://www.elternforen.com" target="_blank">Schwangerschaft</a>