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Zum Ende der Seite springen Mein Job / Elternzeit
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Grünschnabel Grünschnabel ist weiblich
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Mein Job / Elternzeit

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Hallo ich brauche mal einen Rat von anderen Eltern bezüglich meines Jobs.

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Ich habe vor und während meiner Schwangerschaft in einem Unternehmen mit superlieben Kollegen und auch einem sehr verständnisvollen Chef gearbeitet. Der einzige Nachteil war dass ich jeden Tag Überstunden machen musste. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitsplatz nun doppelt besetzt. Nach der Geburt habe ich erst mal 6 Monate Elternzeit genommen und dann noch mal um 1 Monat verlängert. Ab dem 20. Mai ist es also geplant dass ich erst mal halbtags arbeiten gehe.

Nun habe ich aber auch ein Jobangebot von einem ehemaligen Kollegen in seiner Firma mitzuarbeiten. Die Vorteile wären hierbei eine bessere Bezahlung und flexiblere Arbeitszeiten weil ich auch mal etwas von zu hause aus erledigen darf.
Da ich Alleinerziehend bin möchte ich aber kein Risiko eingehen und darum wollte ich im neuen Job erst einmal Probearbeiten. Wisst ihr ob so etwas während der Elternzeit erlaubt ist und wie das ist, falls ich meinen alten job wirklich kündige. Wie sind die Fristen und bekomme ich auch weiter Elterngeld wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Außerdem würde ich gerne wissen was ihr an meiner stelle tun würdet.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Grünschnabel: 12.04.2008 18:50.

12.04.2008 12:16 Grünschnabel ist offline E-Mail an Grünschnabel senden Beiträge von Grünschnabel suchen Nehmen Sie Grünschnabel in Ihre Freundesliste auf Webnews
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Der neue Job klingt schon verlockend, ist ja schon fast sowas wie ein Traumangebot...

Aber ob und wie du da innerhalb der Elternzeit quasi "geduldet" Probearbeiten darfst?
Hm, ich würde fast sagen nein.
Aber frag doch mal bei der Agentur für Arbeit oder einem Arbeitsanwalt nach.
Die müssten dir die rechtslage sagen können.

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12.04.2008 22:12 black cat ist offline Beiträge von black cat suchen Nehmen Sie black cat in Ihre Freundesliste auf Webnews
schnupe
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Hallo Grünschnabel,

während bei seinem AG eingereichten Elternzeit darf man trotzdem woanders arbeiten, wenn der AG damit einverstanden ist.

Ist bissi komplex, das zu erklären, ich versuche es mal:

Also: Du hast bei Deinem Arbeitgeber X Elternzeit beantragt bis Datum y.

Während dieser darfst Du auch bei Y mit Einverständnis von X arbeiten, zumindest, solange Dir X kein gleiches für Dich gutes Angebot unterbreitet, und es sich um kein direktes Konkurrenzunternehmen (BSP: Bei Schlecker in Elternzeit, bei DM Nebenjobben)handelt.

Ich persönlich würde die Elternzeit nochmals verlängern....und bei dem Angebot "reinschnuppern".

Somit dürftest Du, falls das tolle Angebot ein Flopp sein sollte, zumindest noch Deine alte Stelle haben Augenzwinkern
13.04.2008 01:48 schnupe ist offline E-Mail an schnupe senden Beiträge von schnupe suchen Nehmen Sie schnupe in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie schnupe in Ihre Kontaktliste ein Webnews
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Zitat:
Original von schnupe
Während dieser darfst Du auch bei Y mit Einverständnis von X arbeiten, zumindest, solange Dir X kein gleiches für Dich gutes Angebot unterbreitet, und es sich um kein direktes Konkurrenzunternehmen (BSP: Bei Schlecker in Elternzeit, bei DM Nebenjobben)handelt.


Aber genau das hat der doch gemacht, oder? schiel
Dann muss sie aber aufpassen, dass sie sich nicht erwischen lässt.

__________________

13.04.2008 20:47 black cat ist offline Beiträge von black cat suchen Nehmen Sie black cat in Ihre Freundesliste auf Webnews
schnupe
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Hallo Black,

ich kann nicht aus dem Eingangsposting ersehen, das ihr jetziger AG ihr ein ähnliches Angebot unterbreitet hätte, bzw. sie ihn gefragt hat, ob sie nebenbei woanders arbeiten darf.
13.04.2008 21:46 schnupe ist offline E-Mail an schnupe senden Beiträge von schnupe suchen Nehmen Sie schnupe in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie schnupe in Ihre Kontaktliste ein Webnews
Grünschnabel Grünschnabel ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Grünschnabel



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Hallo nochmal zu meiner Situation. Also ich das neue Unternehmen könnte denke ich schon als Konkurrenzunternehmen gelten, da es die gleiche Branche ist. Und die Sache ist ja auch die das ich schon eine Vereinbarund über die Teilzeittätigkeit während der Elternzeit mit meinem aktuellen Arbeitgeber unterschrieben habe.

Ich habe also auch keine Ahnung ob ich diese Vereinbarung so einfach rückgängig machen kann. Wie gesagt diese beginnt schon am 20.5.2008.

Für weitere Meinungen und Ratschläge bin ich euch sehr dankbar.


Liebe Grüße
14.04.2008 14:06 Grünschnabel ist offline E-Mail an Grünschnabel senden Beiträge von Grünschnabel suchen Nehmen Sie Grünschnabel in Ihre Freundesliste auf Webnews
kukulux kukulux ist weiblich
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ist es ein beschäftigungsverhältnis, wenn du dafür keine bezüge beziehst?
könntest doch für zwei wochen ausprobieren, wie im praktikum. was du sonst in deiner freizeit machst, kann dir ja keiner vorschreiben. aber so genau bin ich da rechtlich nicht versiert. oder ist es für dich undenkbar, das unentgeltlich zu tun?

__________________
Einen bezaubernden Tag wünsche ich

Marion


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14.04.2008 21:32 kukulux ist offline E-Mail an kukulux senden Beiträge von kukulux suchen Nehmen Sie kukulux in Ihre Freundesliste auf Webnews
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