schnupe
Mega-User Level II
  
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Hallo Schwäbin,
die PKH bedeutet ja nicht, das die Prozeßkosten ganz erlassen werden.
Sie können auch in Raten abbezahlt werden, das ist einkommensabhängig, und der Richter prüft vor Ermittlung, ob, und in welcher Höhe Raten getätigt werden müssen, die Ein- und Ausgaben.
Also so unwahrscheinlich ist das nicht, das Dein Bruder nun mit 150€ Raten zurückzahlen muß.
Auch kann er immer mal wieder angeschrieben werden, und muß seine Einkünfte/Ausgaben erneut offen legen, und verdient er aufmal mehr, können diese Raten hoch gesetzt werden.
Im Gegenzug kann er aber auch bei plötzlich geringerem Einkommen eine Neuberechnung beantragen.
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