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Hallo Jochen,
wart/seit ihr denn verheiratet? Dann habt ihr nämlich automatisch geteiltes
Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wäre bei Verheirateten
auch immer automatisch geteilt und kann nicht einfach so übertragen
werden (So sagte mir das zumindest eine Richterin).
Aber ich denke, wenn du einen guten Anwalt hast, wird er dir den Zwerg schon
zurück holen! Wie meine Vorrednerin schon sagte, bin ich (und auch mein Anwalt)
der Meinung, dass ein Kind nicht einfach so aus seinem gewohntem Umfeld
gerissen werden kann, nur weil irgendjemand mal der Meinung ist, jetzt
mal "ausprobieren zu wollen" wie Kindererziehung geht...
Ich drück dir die Daumen!!!
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Alles was geschieht, geschieht!
Alles, was während seines Geschehens etwas anderes geschehen läßt, läßt etwas anderes geschehen!
Alles, was sich selbst im Zuge seines Geschehens erneut geschehen läßt, geschieht erneut!
Patenkind von sassenach
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