erziehungsberatung und schule |
Mamayvonne
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erziehungsberatung und schule von Mamayvonne (21.10.2011 09:37) |
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Hallo.Ich hab da ein Problem.Ich war mit meinem Sohn 9 Jahre bei einer Freundin,die Erziehungsberaterin ist set kurzem.
Ich will nicht abstreiten das ich zur Zeit grosse Probleme mit dem Kleinen habe.Aber wir sind dabei alles zu ändern.Da er zur zeit immer auf mich los geht und rum schreit ohne Grund und ich ihn dann fest halte,will die Beraterin jetzt das er in Kur geht und ich auch.Aber getrennt.Da ich ihn festhalte sagt sie ich misshandle ihn.Ich war nun bei unserem Arzt und habe ihm alles erzählt,er hat mit ihr gesprochen und ihr gesagt das was sie da sagt unverantwortlich ist.Und das er uns kennt und weiss das das nicht so ist wie sie es sieht.Darauf hin hat sie ihre Arbeit niedergelegt und gesagt das sie sich aus allem raushält.Doch paar Tage später kommt sie und droht mit dem Jughendamt.Darauf war ich wieder beim Arzt.Mein Sohn und ich kommen seit einer Woche super miteinander aus und die Beraterin schürrt immer weiter.Jetzt will sie zur Schule gehen und dort ihr Meinung sagen.Ich selbst habe aber auch schon mit der Lehrerin gesprochen.Mein Sohn hat nun Angst,zumal sie auch zu ihm gesagt hat das wenn er nochmals so ausrastet dann kommt sie und bringt ihn weg.
Im Moment macht sie mich total kaputt mit ihren Äusserungen.Darf sie einfach zur Schule gehen?Obwohl wir alles geändert haben,mein Sohn und ich)?Und obwohl sie ihre Arbeit mit uns niedergelegt hat?????!!!!
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21.10.2011 09:37 |
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Ilona

Gruppenleiter
  

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Mein ebay:  Herkunft: Berlin Interessen: tanzen, lesen, schreiben Beruf: Erzieherin und nebenbei Selbstständig Kinder: Alex geb. am 4.10.2003, Damian geb. am 16.02.2007 Familienstand: verheiratet Sonstiges: Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken
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Re: erziehungsberatung und schule von Ilona (21.10.2011 13:41) |
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das habe ich bei Wiki gefunden.
| Zitat: |
| Die Erziehungsberatung ist immer vertraulich; die Berater unterliegen der Schweigepflicht im Sinn des § 203 StGB/Offenbarung von Privatgeheimnissen. |
Also nein sie darf nichts aus den Gesprächen zwischen euch beiden und zwischen den Gesprächen zwichen deinen Kind und ihr einfach so dritten erzählen. Es sei den, du hast eibogen unterschrieben der sie von ihrer Schweigepflicht entbindet, wobei wenn ich mich richtig erinnere kann diese Erlaubnis auch zurückgezogen werden, allerdings bin ich mir da nicht 100%ig sicher.
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21.10.2011 13:41 |
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