Elternzeit, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuung |
EmperorLord
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Elternzeit, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuung von EmperorLord (14.06.2011 12:42) |
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hi,
ich würde gern für eine freundin was in erfahrung bringen.
hier erst mal die situation:
sie ist 27, hat studiert und dann als servicekraft, sprich kellnerin, gearbeitet. der vertrag war auf 1 jahr befristet und sie ist in der zeit schwanger geworden, so dass der vertrag nicht verlängert wurde und am 31.09.10 auslief. am 27.10.10 kam dann das kind, sie hat also Elterngeld beantragt und auch bekommen, der letzte bezugsmonat ist dann logischerweise 09/2011.
hier nun die fragen:
1. kann nach dem bezug des elterngeldes noch arbeitslosengeld erhalten werden? sie hat ja vorher 1 jahr versicherungspflichtig gearbeitet.
2. wie sieht es mit der elternzeit aus? die gilt ja eigentlich nur für arbeitnehmer, dh sie wäre am ende des bezugszeitraumes des elterngeldes bzw. gegebenenfalls des folgenden arbeitslosengeldes einfach arbeitssuchend, oder? oder gibt es da etwas der elternzeit vergleichbares? denn sie würde gern auch die 3 jahre zu hause bleiben, um das kind zu betreuen und kindertagespflege zu betreiben - oder noch mal schwanger werden. oder wird man dann einfach automatisch harzi?
3. wie sieht es in der geschilderten situation mit der krakenversicherung aus?
ich danke schon mal allen für ihre beiträge, wünsche mir aber, dass ihr nur antwortet, wenn ihr euch sicher seit. danke.
lg
marko
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14.06.2011 12:42 |
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picassa84

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Mein ebay:  Herkunft: Griesheim Interessen: Mein Kind und mein Mann, schwimmen, spazieren gehen, lesen, fotografieren Beruf: Gesundheits-und Krankenpflegerin Kinder: Mein Sohn er heißt Mathias und ist am 2.6.10 geboren Familienstand: verlobt
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RE: Elternzeit, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuung von picassa84 (14.06.2011 12:47) |
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Hallo
also ich bin damals auch in meinem 1 Jahresvertrag schwanger geworden. Hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, glücklicherweise wurde dieser auf ein weiteres Jahr verlängert. Bin aber nach 4 Monaten Elternzeit wieder arbeiten gegangen und mein Mann hat die restliche Elternzeit genommen.
Mir hat das Arbeitsamt gesagt, das ich mich nur Arbeitssuchend melden kann, wenn ich dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehe.
Und in dem Fall deiner Freundin ist es ja so das sie die 3 Jahre daheim bleiben will.
Deshalb steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und muss dann HartzIV beantragen, wobei sie dadurch dann auch Kranken- und Rentenversichert wäre.
Ich würde aber da falls du es noch mal ganz genau wissen willst, beim Arbeitsamt anrufen, die werden dir das auch noch mal so sagen.
Hoffe ich konnte dir da etwas helfen.
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14.06.2011 12:47 |
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