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neugeboren neugeboren ist männlich
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Elternzeit bzw. Elterngeld nach Kündigung von neugeboren (21.10.2009 14:00)

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Hallo,

ich bin neuer Mitglied hier, und hab ne Frage bezüglich Elternzeit bzw. Elterngeld.
Mein Kleiner ist Ende September 2009 geboren.
Und in kurze möchte ich meinen Arbeitsvertrag kündigen. Geplant wird fürs Ende März.
Meine Frage ist, wenn ich die Kündigung vor Dezember einreichen, kann ich nachher noch für die Elternzeit beantragen? Plan ist, dass Elternzeit für Februar und März.
Also, zusammengefasst:
Kündigung fürs Ende März.
Elternzeit für Februar und März.

Für die Kündigung ist auf jeden Fall kein Problem, da es noch weit vor dem Kündigungstermin. Was ich aber nicht weiß, ob ich für die Elternzeit und daher auch das Elterngeld beantragen dürfe.
Wer weiß, was das Gesetzt drüber sagt? Hab viel im Internet durchsucht, nur einen einzigen Eintrag gefunden, der auch nicht wirklich ne Antwort hat.

Danke für eure Aufmerksamkeit und Hilfe im Voraus Augenzwinkern
21.10.2009 14:00 neugeboren ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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june75 june75 ist weiblich
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Re: Elternzeit bzw. Elterngeld nach Kündigung von june75 (24.10.2009 01:11)

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Da kann ich auch leider keinen rat geben-außer,ruf doch bei der Stelle an,wo Du das Elterngeld beantragt hast-die müßten das doch wissen zwinker ,da muß man doch auch die Elternzeit angeben,oder?

Bye
june
24.10.2009 01:11 june75 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Cancro Cancro ist weiblich
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Re: Elternzeit bzw. Elterngeld nach Kündigung von Cancro (24.10.2009 09:58)

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Mich würde ja mal interessieren, warum du in der Elternzeit unbedingt kündigen willst. Kannst es nicht danach machen?
24.10.2009 09:58 Cancro ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
neugeboren neugeboren ist männlich
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Re: Elternzeit bzw. Elterngeld nach Kündigung von neugeboren (24.10.2009 19:14)

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@cancro
ich möchte nicht in der Elternzeit kündigen. Ich möchte die Elternzeit beantragen während der Kündigungswartezeit.
Der Grund ist klar. Ich verwende meine Zeit lieber, um mein Kind zu kümmern, als arbeiten zu dem wo ich kündigen will (d.h. ich will nicht mehr dort arbeiten).
24.10.2009 19:14 neugeboren ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
neugeboren neugeboren ist männlich
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Re: Elternzeit bzw. Elterngeld nach Kündigung von neugeboren (24.10.2009 19:20)

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@june75, wegen dem Elterngeld könnte ich selbstverständlich fragen, wo ich das Elterngeld beantragen will (noch nicht beantragt).
Aber wegen der Elternzeit (der Grund fürs Elterngeld), muss ich an der Firma fragen, was ich möglichst vermeiden will. Oder meintest du, dass die "Elterngeldsantragsstelle" gerne drüber beantworten würde?
24.10.2009 19:20 neugeboren ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Elternzeit bzw. Elterngeld nach Kündigung von Celeste (24.10.2009 20:43)

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Du hast noch keine Elternzeit beantragt? Wieso wolltest du das nicht? Du kannst 3 Jahre zuhause bleiben ohne das du da arbeiten musst und dann kannst du es dir ja immer noch überlegen oder dir erstmal in Ruhe was anderes suchennur Zwei Monate Elternzeit zu nehmen klingt irgendwie schwachsinnig.

Ich nehme mal an das willst du machen weil du Kündigen willst und nach dem Abschicken des Briefes dort einfach nie wieder auftauchen. Ist dir das Kündigen so unangenehm?

Wie überbrückst du denn die Zeit von Mutterschutz bis zur Kündigung? Dann gehst du doch arbeiten, was du ja nicht willst weil du dich um dein Kind kümmern möchtest (Was ich verstehen kann).

Gleich Elternzeit beantragen hätte dir doch den ganzen Mist erspart. Du wärst 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin weggewesen udn hättest 3 Jahre nichtmehr hingemusst in denen du ganz bequem ohne persönlichen Kontakt hättest kündigen können.

Ich nehme an die Frist für die Beantragung der Elternzeit im direkten Anschluss an den Mutterschutz ist bereits abgelaufen.

Selber Kündigen macht sich übrigens immer schlecht wenn du nicht den Job wechselst.

EDIT: Zudem bist du in der Elternzeit sozialversichert, wenn du nur bis März Elternzeit nimmst musst du dich danach auf eigene Kosten versichern. Und die musst du ohnehin bei deinem Arbeitgeber beantragen (6 Wochen vorher).

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Celeste: 24.10.2009 20:45.

24.10.2009 20:43 Celeste ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Themenstarter Thema begonnen von neugeboren

Re: Elternzeit bzw. Elterngeld nach Kündigung von neugeboren (26.10.2009 09:51)

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@Celeste: glaub, das war mein Fehler, dass ich die Geschlechtsangabe nicht eingegeben habe.
Also, ich bin männlich, daher hat keinen Mutterschutz.
Da meine Frau nicht arbeite, würden wir den ganzen 12 Monaten Elterngeld für sie beantragen. Deswegen ist mir ja nur 2 Monate übrig.
Also der Plan ist, kündigen am Ende März, dann Elternzeit für die letzte 2 Monate (Feb und März), damit ich nur bis Januar arbeiten soll. Ich würde danach noch anderen Job suchen.
Andersrum (Elternzeit dann kündigen) denke ich unmöglich, da ich während der Elternzeit nicht kündigen könne.
26.10.2009 09:51 neugeboren ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
lalelu lalelu ist weiblich
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Re: Elternzeit bzw. Elterngeld nach Kündigung von lalelu (26.10.2009 10:49)

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Ganz ehrlich:

ich würde nicht kündigen, ich würde erstmal Elternzeit beantragen und in der Phase der Elternzeit kannst du dich nach nem Job umschauen. Wenns nicht hinhaut kannst notfalls wieder zu deinem jetzigen Arbeitgeber gehen. Viell. siehst es nach den 2 Monaten anders und würdest dann gern wieder da arbeiten.?
Denn: wer selbst kündigt bekommt vom A-Amt ne Sperrzeit. Geht mich ja nichts an, aber von welchem Geld leben, angenommen du bekommst so schnell keinen Job??

LG
Michaela
26.10.2009 10:49 lalelu ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
june75 june75 ist weiblich
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Re: Elternzeit bzw. Elterngeld nach Kündigung von june75 (26.10.2009 11:04)

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Ich sehe das genauso,wie lalelu.

Was ist,wenn Du,in den 2 Monaten keinen neuen Job bekommst? Dann habt Ihr eine 3 monatige Sperre,weil Du selber gekündigt hast-evt würde die Sperre auch kürzer ausfallen,aber nur,wenn Du einen "guten"Grund angeben kannst und das AA den auch anerkennt! Notfalls würdet Ihr ja Geld vom Sozialamt bekommen-aber ich würde mir das 2x überlegen,mir das "an zu tun"-gerade mit einem Kind!
Halte doch lieber durch-bis Du einen neuen Job sicher hast(aber das ist ja leider heutzutage gar nicht so einfach *kopfschüttel* zumal man ja auch erst mal die Probezeit "überstehen" muß,und die meisten Verträge sind ja auch nur noch befristet!).
Kannst Du Dich nicht woanders hin versetzen lassen,vielleicht gefällt es Dir dann wieder besser?

Bye
june
26.10.2009 11:04 june75 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Celeste Celeste ist weiblich
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Re: Elternzeit bzw. Elterngeld nach Kündigung von Celeste (26.10.2009 11:34)

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@neugeboren
AH! Jetzt macht das schon viel mehr Sinn *s*

Sehe das wie lalelu, hätte auch keine Lust mich so unter Druck zu setzen und ggf. eine Speerzeit zu bekommen indem ich ohne neuen Job kündige. 3 Monate kein Geld glaube ich sind das.
26.10.2009 11:34 Celeste ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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