Erziehungsgeld und Arbeitslosigkeit |
Christian35 unregistriert
 |
|
Erziehungsgeld und Arbeitslosigkeit von Christian35 (21.05.2007 13:17) |
 |
Hallo,
meine Tochter ist im November 2004 geboren. Damals habe ich kein Erziehungsgeld erhalten, da ich geringfühing zuviel verdiente.
Am 01.07.06 bin ich Arbeitslos geworden. Besteht nun die Möglichkeit für einen Zeitraum Erziehungsgeld nachzufordern? Falls ja, für welchen Zeitraum?
Hat das schonmal jemand gemacht?
Danke und Gruss
|
|
21.05.2007 13:17 |
|
|
lalelu

Giga-User Level II

Dabei seit: 09.06.2006
Letzte Aktivität: 17.11.2010 15:58
Beiträge: 1.030
Herkunft: BaWü Interessen: Sport,Zeichnen Beruf: Juristin Kinder: Meine "Schnacke" * 15.12.2004 Familienstand: verheiratet
 |
|
Re: Erziehungsgeld und Arbeitslosigkeit von lalelu (21.05.2007 13:25) |
 |
Erziehungsgeld gab es ja für max 24 Monate.
In deinem Fall von November 2004 bis November 2006.
Du hättest vom 01.07.06 bis zum 2 Geburtstag deiner Tochter (bis November 06) Erziehungsgeld beantragen können. Erziehungsgeld konnte nur 6 Monate rückwirkend beantragt werden. und in deinem Fall sind 6 Monate bereits vergangen. Also kannst du hier nichts mehr tun.
Jedoch wenn du in Bayern oder Baden-Württemberg wohnst kannst du Landeserziehungsgeld beantragen von November 06 bis November 07 je € 204,00 pro Monat.
Ich hoffe das hat dir etwas weitergeholfen.
LG
|
|
21.05.2007 13:25 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
lalelu

Giga-User Level II

Dabei seit: 09.06.2006
Letzte Aktivität: 17.11.2010 15:58
Beiträge: 1.030
Herkunft: BaWü Interessen: Sport,Zeichnen Beruf: Juristin Kinder: Meine "Schnacke" * 15.12.2004 Familienstand: verheiratet
 |
|
Re: Erziehungsgeld und Arbeitslosigkeit von lalelu (21.05.2007 14:54) |
 |
| Zitat: |
Sannibep
Aber man muss jede Verdienständerung melden |
ja schon richtig. Aber das Kind kam 2004 zur Welt, er hätte 2006 die Änderung melden sollen. Jetzt 1 !! Jahr später ist es zu spät!
Man kann nur 6 Monate rückwirkend die Verdienständerung melden!!!
|
|
21.05.2007 14:54 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Christian35 unregistriert
 |
|
Re: Erziehungsgeld und Arbeitslosigkeit von Christian35 (21.05.2007 15:50) |
 |
Danke schonmal für die Antworten !
| Zitat: |
Original von lalelu
| Zitat: |
Sannibep
Aber man muss jede Verdienständerung melden |
... er hätte 2006 die Änderung melden sollen. ... |
Ach was wäre das schön, wenn man so etwas auch dann mal vom Amt erfahren würde
Ich habe gerade mit dem Versorgungsamt gesprochen und siehe da......"Man weiss es nicht!"...Ich soll aber in den nächsten Tagen zurückgerufen werden.
Hoffnungen mache ich mir wenig, das da noch Geld kommt, aber Antrag stellen kost ja nix !
|
|
21.05.2007 15:50 |
|
|
Susanne

Ultra-User Level III
 

Dabei seit: 30.05.2003
Letzte Aktivität: 11.04.2009 12:32
Beiträge: 10.676
Familienstand: keine Angabe
 |
|
Re: Erziehungsgeld und Arbeitslosigkeit von Susanne (21.05.2007 17:35) |
 |
ich weiß ja nicht wie das bei dir ist, aber als ich Erziehungsgeld bekam war extra ein hinweis dabei, dass ich verdienständerungen sofort mitteilen muss und da stand das mit den 6 monaten auch drin. das steht jetzt sogar im beiblatt zum antrag auf Elterngeld dabei .
@lalelu
hier in bayern gibts beim ersten kind 'nur' 6 monate landeserziehungsgeld mit der maximalen höhe von 200€ - ab dem zweiten gabs das landeserziehungsgeld dann für 12 monate aber die höhe weiß ich nicht.
|
|
21.05.2007 17:35 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
|