Ratgeber Eltern und Familie Bücher zu diesem Thema kaufen

Ratgeber Behörden + Sozialleistungen - von ALG II über Hartz IV bis Kindergeld -

Wichtige Informationen zum Thema ' Kinderberücksichtigungszeiten & Kindererziehungszeiten '



Kinderberücksichtigungszeiten & Kindererziehungszeiten im Ratgeber Behörden + Sozialleistungen - von ALG II über Hartz IV bis Kindergeld:

Sind Sie unsicher, welche Hilfen Sie vom Staat bekommen, was Ihnen zusteht und wie Sie es beantragen? Haben Sie Probleme und Fragen zum Umgang mit den Behörden? Dann fragen Sie in diesem Forum nach ALG II, Hartz IV, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialgeld, Wohngeld...





Sie sind hier: Ratgeber für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder (Startseite) » Familie + Finanzen » Behörden + Sozialleistungen - von ALG II über Hartz IV bis Kindergeld » Kinderberücksichtigungszeiten & Kindererziehungszeiten


» Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]

Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Schrift + | Schrift -
Startseite | Suche | Rezepte für Kinder | Ratgeber Diät + Abnehmen | Blog | Lexikon | Reproduktionsmedizin | Kinderwunschzentren | Ihre Seite eintragen
Forenbereiche: Schwangerschaft | Baby + Kleinkind | Kids + Teens | Familie + Beruf | Single + Partnerschaft | Besondere Themen | Freizeit + Hobby
Ratgeber und Info: Schwangerschaft, Geburt und Baby | Kinder + Erziehung | ADS + Hyperaktivität | Gesundheit + Schönheit | Familie | Freizeit + Geld
Herzlich willkommen im Forum für Eltern! Bitte klicken Sie hier, um sich kostenlos zu registrieren und alle Vorteile dieses Forums nutzen zu können!
Eröffnen Sie ein neues Thema zu Ihrer Frage und sehen Sie innerhalb von Minuten die Antworten anderer Mitglieder.

ADS und Hyperaktivität
   Kinder
Familie
      Familie
Gesundheit und Schönheit
   Gesundheit

Registrierung Fachinformationen Schwangerschaft Partner des Forum Schwangerschaft Kinderrezepte - Rezepte für Kinder im Forum Schwangerschaft Lexikon Schwangerschaft und Baby Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen elternforen.com-Chat im Forum Schwangerschaft Blog im Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder Folge elternforen.com

Antwort erstellen Dieses Thema empfehlen
Zum Ende der Seite Kinderberücksichtigungszeiten & Kindererziehungszeiten
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Gerhard S. Gerhard S. ist männlich
fast-Alles-Versteher


images/avatars/avatar-6936.jpg

Dabei seit: 12.07.2009
Letzte Aktivität: 21.05.2012 03:59
Beiträge: 1.623
Herkunft: Ruhrgebiet/NRW
Beruf: nichtselbstständig
Kinder: 1
Familienstand: versklavt



Kinderberücksichtigungszeiten & Kindererziehungszeiten von Gerhard S. (22.05.2011 12:43)

Diesen Beitrag empfehlen       Zum Anfang der Seite


Hallo.

Leider ist es nicht so, dass Eltern unkompliziert pro Erziehungsjahr pauschal eine Rentenerhöhung um einen bestimmten Betrag erhalten. Es gibt erhebliche Hürden. So wie ich den Sinn darin verstanden habe, soll den Eltern so das Jobben in der Erziehungszeit schmackhaft gemacht werden.

Unser Deutsches Rentenrecht hat die 2 Begriffe

- Kinderberücksichtigungszeiten (Kibüz) - Auszug aus den Bestimmungen!

Für Zwillinge und bei gleichzeitiger Erziehung mehrerer Kinder gibt es nur einmal Kibüz.

Kinderberücksichtigungszeiten sind – im Gegensatz zu Kindererziehungszeiten – keine Pflichtbeiträge. Sie werden ausschließlich auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet (wichtig für eine Altersrente wegen Schwerbehinderung ab 60/62 Jahre oder für langjährig Versicherte ab 62/63 Jahre). Sie zählen aber auch auf die „45 Jahre“, die bei Geburtsjahrgängen ab 1947 eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 Jahren (statt stufenweiser Anhebung auf 67 Jahre) ermöglichen.


- Kindererziehungszeiten (KEZ) - Auszug aus den Bestimmungen!

Für Mehrlingsgeburten oder bei Erziehung von mehreren Kindern gibt es entsprechend eine „Verlängerung“ und somit mehr Monate für das Rentenkonto.

Kindererziehungszeiten sind für sich betrachtet pro Jahr rund 26,26 € brutto (Stand: 1. Juli 2007) für die spätere Rente wert. Da sie Pflichtbeitragszeiten sind, werden sie auf alle Wartezeiten (=Mindestversicherungszeiten) angerechnet. Sie zählen auch auf die „45 Jahre“, die bei Geburtsjahrgängen ab 1947 eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 Jahren (statt stufenweiser Anhebung auf 67 Jahre) ermöglichen. Sie zählen auch immer dort, wo das Gesetz eine bestimmte Anzahl von Pflichtbeiträgen in einer Rahmenfrist zur Bedingung für einen Rentenanspruch macht: So helfen KEZ beispielsweise bei der Rente wegen Erwerbsminderung (36 Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren) oder einem Anspruch auf medizinischen Leistungen zur Teilhabe („Kur“).


Mein Thema ist nun die Rente - bzw. eine (jederzeit durchführbare) Kontenklärung.

Ich erhielt Elterngeld, welches ich stets auf unser gemeinsames Konto fliessen liess; ich beantragte damals in Absprache mit der Gattin den 2-Jahres-Zeitraum, weil das Elterngeld so in der Summe deutlich grösser ist/war.

Einem Vater können maximal 36 Monate Kindererziehungszeit angerechent werden. Mir wurden im Versicherungsverlauf die Hälfte, also 18 Monate angerechnet (der Bund hat für mich kostenlos den (Versicherungs-)Beitrag entrichtet, es hat den Vermerk "AFG") - und genau darüber gehen meine Überlegungen.

Kindererziehungszeiten können nur einem Elternteil angerechnet werden. Um eine Anrechnung von KEZ statt bei der Mutter beim Vater zu erreichen, ist eine „Gemeinsame Erklärung“ der Eltern gegenüber der „Deutschen Rentenversicherung“ (frühere Namen: BfA, LVA, Knappschaft, etc.) notwendig, die maximal für zwei Monate rückwirkend abgegeben werden kann (§ 56 Abs. 2 SGB VI). Über diese Formalie wird die leibliche Mutter kurz nach der Geburt des Kindes per Brief informiert.

Frage: Warum wir rentenrechtlich unser Kind gemeinsam erzogen haben, obwohl einer von uns dauernd arbeiten ging und der andere nur mit Einkaufen, Windelwechseln, Babyschwimmen, Pekip und Breifüttern 'beschäftigt' war?
-> Weil wir mit unserem Kind in der "rentenrelevanten" Kindererziehungszeit in einem Haushalt lebten. Somit dürfte die Aufteilung der maximal möglichen 36 Monate bei unserem 1 Kind auf je zur Hälfte von 18 Monaten rechtens gewesen sein.
Diese Aufteilung und Zuordnung kann aber angefochten werden (per Antrag bei der Rentenanstalt), wenn ein Elternteil z.B. beruflich im Ausland stationiert ist und somit gar nicht in der Lage ist, das Kind zu erziehen.
-> Ist bei uns aber nicht der Fall gewesen; somit macht eine Anfechtung bei uns keinen Sinn.

Frage:
Können Kindererziehungszeiten (KEZ) nachträglich beansprucht und angerechnet werden?
-> Siehe oben, wenn überhaupt, dann nur für maximal 2 Monate rückwirkend. Dann müssen aber auch von irgendwo Beiträge eingezahlt werden. Wenn es der Bund nicht tut - dann gehen die Überlegungen in Richtung selber-Einzahlen...
Und somit könnte die Riesterrente interessant werden.
Nebenbei: Kindererziehenden Adoptiv- und Pflegeeltern sollten von Anfang an auch einen Blick auf die Möglichkeiten der „Riester-Rente“ werfen. Die Kinderzulage bei der „Riester-Rente“ macht die ergänzende Altersvorsorge besonders interessant.

[Bemerkung: Riesterrente - da war neulich eine Meldung in den Medien:
Eine Menge Leute hätten nicht gewusst, dass sie den geforderten Eigenbeitrag selber (rechtzeitig) einzahlen müssen. Haben sie aber nicht eingezahlt - und nun bekommen (sollen bekommen) sie Abstriche bei der Riesterrente.
Diese Leute sollen sich getäuscht oder hintergangen fühlen...]


Abschreib- und Kopier-Adressen:
http://www.moses-online.de/artikel/kinderberuecksichtigungszeiten
http://www.moses-online.de/artikel/kindererziehungszeiten
http://www.moses-online.de/artikel/beantragung-nachweis-kindererziehungszei
ten-beruecksichtigungszeiten
http://www.famerb.de/formulare/V800BfA.pdf (Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung)
http://www.famerb.de/formulare/V820BfA.pdf (Erklärung über die Zuordnung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten bei gemeinsamer Erziehung)
http://www.riester-rente.mobi/
22.05.2011 12:43 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
Antwort erstellen Dieses Thema empfehlen
Gehe zu:
» Kostenlos bei elternforen.com:
Kostenlos bei elternforen.com: Für Frauen vor und nach der Schwangerschaft: Jetzt unsere aktuellen Gratis-Informationen zu allen Schönheits-Behandlungen per Formular anfordern.

Suchbegriffe, unter denen andere Personen dieses Thema fanden:
erziehungszeit nachträglich rente anrechnen, für kindererziehungszeit nachträglich geld bekommen, änderung bei den kindererziehungszeiten , änderung bei kindererziehungszeiten. änderung der kindererziehungszeit.

Beiträge Forum letzter Beitrag Antworten Hits
 Die letzten Beiträge deaktivieren Die letzten 5 Beiträge ausgewählter Foren
Dummer Modetrend? Small Talk Heute, 15:53 von Springpferd 9 326
Zigaretten gefunden Kindererziehung - Erziehungsfragen + Erz ... Heute, 15:48 von Springpferd 3 190
kindergarten Kinder Kinder Heute, 15:43 von baby08 4 108
Augenzwinkern Ring frei! Erziehungsvorschläge eines Kindes Kindererziehung - Erziehungsfragen + Erz ... Heute, 12:19 von lilly7022 15 3.873
Neurodermits . Tochter/Mann Gesundheit, Wellness + Psychologie Heute, 12:16 von lilly7022 1 77

Sie sind hier: Ratgeber für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder (Startseite) » Familie + Finanzen » Behörden + Sozialleistungen - von ALG II über Hartz IV bis Kindergeld » Kinderberücksichtigungszeiten & Kindererziehungszeiten

Werde ein Fan von uns auf facebook | Folge uns auf twitter

Bücher zu diesem Thema

Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Wir über uns | elternfragen.net

Forensoftware: Burning Board, entwickelt von WoltLab GmbH

Gerade über Google gesucht: brüste, konfirmationsgeschenk tochter, eileiterschwangerschaft

Fotos © drubig-photo, Ramona Heim, pete pahham, Svetlana Fedoseeva, Valua Vitaly, Piotr Marcinski - fotolia.com