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whoa_bekki whoa_bekki ist weiblich
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Alarm!

Möchte mit Vater meines Sohnes zusammenziehen! von whoa_bekki (07.06.2010 20:50)

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Hallo ihr Lieben,

hier mein Problem:
Ich bin jetzt 23, bekomme ALG2 und hab einen einjährigen Sohn.Mit dessen Papa bin ich auch noch zusammen.
Er wohnt momentan in einer anderen Stadt in die ich jetzt auch ziehen möchte, da ich dort bald meine Ausbildung anfange.
Da ich im Krankenhaus anfange und dort ja Schichtbetrieb herrscht, haben wir uns jetzt überlegt zusammenzuziehn, da mir einfach mehr geholfen ist wenn er auch bei uns wohnt.
Er ist Student im 2. Semester, hat also somit auch kein Einkommen und wurde bis jetzt mehr oder weniger von den Eltern gesponsored.
Aber gehört er jetzt trotzdem dann zu unserer Bedarfsgemeinschaft!?
Habe nämlich vom Jobcenter eine Liste bekommen auf der aufgelistet ist wieviel Quadratmeter und wieviel Geld einem pro Person im Haushalt zustehen.
Schau ich da jetzt nur für mich und meinen Sohn oder gehört mein Freund da auch dazu!?
Genauso steht da jetzt das ich zB wenn ich ihn jetzt in die Bedarfsgemeinschaft mit rein nehm, das ich die Kaltmiete zB bis zu 500 Euro bekomme.
Was jetzt aber wenn ich für dieses Geld nie im Leben eine 3-Zimmer Wohnung finde?Kann ich den Rest dann selbst irgendwie übernehmen (auch wenns eng wird) oder wird mir die Wohnung dann nicht zugesprochen!?!?

FRAGEN ÜBER FRAGEN, aber ich brauche dringend HILFE!!!
Danke euch!
07.06.2010 20:50 whoa_bekki ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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tobihb tobihb ist männlich
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RE: Möchte mit Vater meines Sohnes zusammenziehen! von tobihb (07.06.2010 22:05)

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Also wenn ich mich recht erinner, dann gehörte ich während meiner Studienzeit nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Jedenfalls nicht in dem Sinne, dass ich auch Geld von der ARGE bekommen habe. Aber sie hatten schon eingesehen, dass durch unser gemeinsames Wohnen eine größere Wohnung not tut und das auch so als okay angesehen.

Ich mußte aber halt einen Teil der Miete selber tragen, was ja auch normal ist....



Am besten rufst du sonst mal die ARGE an und lässt dich beraten. Damit habe ich bisher eigentlich nur Glück gehabt.
07.06.2010 22:05 tobihb ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
tobihb tobihb ist männlich
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RE: Möchte mit Vater meines Sohnes zusammenziehen! von tobihb (07.06.2010 22:06)

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Also wenn ich mich recht erinner, dann gehörte ich während meiner Studienzeit nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Jedenfalls nicht in dem Sinne, dass ich auch Geld von der ARGE bekommen habe. Aber sie hatten schon eingesehen, dass durch unser gemeinsames Wohnen eine größere Wohnung not tut und das auch so als okay angesehen.

Ich mußte aber halt einen Teil der Miete selber tragen, was ja auch normal ist....


WObei das schon ein wenig her ist und ich während dem Studium auch gearbeitet hatte und kein BAFÖG bekam....
07.06.2010 22:06 tobihb ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
mama80 mama80 ist weiblich
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Re: Möchte mit Vater meines Sohnes zusammenziehen! von mama80 (02.05.2011 20:04)

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Bei Studenten habe ich keine Ahnung! Aber eigentlich heißt es, jede Person die mit in den Haushalt lebt, wird zur Bedarfsgemeinschaft gezählt! Es gibt aber auch noch die Möglichkeit einer WG - was bei euch aber unwahrscheinlich wäre, da ihr ja ein Paar seit! Sein Einkommen wird aber bei dir mit angerechnet. Unterhalt müsste dann auch weg fallen!

Wenn du genaueres weißt, kannst du ja gerne nochmal hier Bescheid geben!

LG
02.05.2011 20:04 mama80 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
ManjaDD
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RE: Möchte mit Vater meines Sohnes zusammenziehen! von ManjaDD (03.05.2011 22:02)

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Zitat:
Original von whoa_bekki
Hallo ihr Lieben,

hier mein Problem:
Ich bin jetzt 23, bekomme ALG2 und hab einen einjährigen Sohn.Mit dessen Papa bin ich auch noch zusammen.
Er wohnt momentan in einer anderen Stadt in die ich jetzt auch ziehen möchte, da ich dort bald meine Ausbildung anfange.
Da ich im Krankenhaus anfange und dort ja Schichtbetrieb herrscht, haben wir uns jetzt überlegt zusammenzuziehn, da mir einfach mehr geholfen ist wenn er auch bei uns wohnt.
Er ist Student im 2. Semester, hat also somit auch kein Einkommen und wurde bis jetzt mehr oder weniger von den Eltern gesponsored.
Aber gehört er jetzt trotzdem dann zu unserer Bedarfsgemeinschaft!?
Habe nämlich vom Jobcenter eine Liste bekommen auf der aufgelistet ist wieviel Quadratmeter und wieviel Geld einem pro Person im Haushalt zustehen.
Schau ich da jetzt nur für mich und meinen Sohn oder gehört mein Freund da auch dazu!?
Genauso steht da jetzt das ich zB wenn ich ihn jetzt in die Bedarfsgemeinschaft mit rein nehm, das ich die Kaltmiete zB bis zu 500 Euro bekomme.
Was jetzt aber wenn ich für dieses Geld nie im Leben eine 3-Zimmer Wohnung finde?Kann ich den Rest dann selbst irgendwie übernehmen (auch wenns eng wird) oder wird mir die Wohnung dann nicht zugesprochen!?!?

FRAGEN ÜBER FRAGEN, aber ich brauche dringend HILFE!!!
Danke euch!


Wenn du mit deinem Freund zusammen ziehst, das zählt ihr als Bedarfsgemeinsacht. Egal ob er Student ist oder nicht.

Du kannst ja das Wohnungsangebot vorlegen und die vom Jobcenter entscheiden dann, ob ihr in die Wohnung ziehen dürft oder nicht.
Wenn die zu teuer ist, dann wird es abgelehnt.
Wenn du mit Genehmigung des Jobcenters umziehst, dann wirst du die Kaution und den Umzug bekommen. Aber da muss der Mietpreis und die Quatratmeter stimmen. Ist es zu teuer, bekommst du nix.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ManjaDD: 03.05.2011 22:04.

03.05.2011 22:02 ManjaDD ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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