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Mamacati

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08.08.2011 15:13 |
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Ilona

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Mein ebay:  Herkunft: Berlin Interessen: tanzen, lesen, schreiben Beruf: Erzieherin und nebenbei Selbstständig Kinder: Alex geb. am 4.10.2003, Damian geb. am 16.02.2007 Familienstand: verheiratet Sonstiges: Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken
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RE: Onlineshop von Ilona (08.08.2011 15:59) |
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| Zitat: |
Original von Mamacati
Hallo Leute,
ich möchte mit einer Freundin zusammen ein Onlineshop eröffnen. |
Glückwunsch zu der Entscheidung
| Zitat: |
| Allerdings weiß ich nicht genau wie das abläuft. Im Netz steht so viel darüber. Freiberuflich ist es ganz sicher nicht. Ein Kleingewerbe oder was wäre es dann? |
Du musst zum Gewerbeamt und ein Gewerbe anmelden.
Die genaue Bezeichnung deines Gewerbes, ist das worüber du dich schlau machen müsstest.
Ab und an helfen die vom Gewerbeamt einen aber auch bei der Formulierung.
| Zitat: |
| Wir wollen unseren selbstgemachten Schmuck verkaufen und so Zubehör.Ich habe gelesen dass man dafür wahrscheinlich ein Gewerbe anmelden muss. |
Ja siehe oben. Du kannst auch ein nebenberufliches Gewebe anmelden. Wie es da dann genau abläuft weis ich nicht.
| Zitat: |
| Was für Versicherungen brauche ich denn da, wenn ich zuhause arbeite? Krankenversichert, haftplfichtbersichert über meinen Mann. |
Wenn du das ganze nebenberuflich machst und nicht über Summe x (musst du mal bei der KK erfragen) verdienst kannst du wenn ich richtig informiert bin weiterhin Familienversichert bleiben.
Wegen eventuellen anderen Versicherungen kann ich mich mal informieren.
| Zitat: |
| Muss ich vorher eine Steuererklärung machen(ich gehe nicht arbeiten und habe in den letzten Jahren auch nicht steuerpflichtige gearbeitet). |
Wenn dein prognostizierter Umsatz nicht größer als 17500 Euro im jahr ist gilst du als Kleinunternehmer und kannst dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Das ganze muss jedes jahr neu geprüft werden.
| Zitat: |
| Und ist es richtig, das jemand der Selbstständig ist und schon ein Gewerbe hat, einen anstellen kann und dann kann man den Shop aufmachen., Nur dass der andere dann der Geschäftsführer ist? Ein Kumpel von meinem Mann ist selbständig im IT-bereich und mein Mann meinte, wenn er mich einstellt, dann ist er Geschäftsführer aber ich kann den Shop aufmachen ohne ein eigenes Gewerbe anzumelden. |
Dazu weis ich nichts klingt für mir aber nicht alles so sauber.
| Zitat: |
| Wo kann ich mich denn richtig informieren darüber? |
Das Internet ist schon eine enorme Quelle dafür. nur du musst wissen ob du das ganze hauptberuflich oder nebenberuflich (Kleinunternehmer) machen möchtest.
Ach noch ein Tip. geh zum Jobcenter oder Arbeitsamt je nachdem wer für dich zuständig ist beide Stellen geben eine Starthilfe für Leute die sich selbstständig machen möchten. Ausserdem finanzieren sie einen auch Seminare wo man massen an Informationen bekommt.
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08.08.2011 15:59 |
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Mamacati

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Re: Onlineshop von Mamacati (08.08.2011 18:01) |
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Oh ich danke dir für deine Mühe.
Ja es soll nur nebenberuflich sein. Ich glaube auf 17500euro im Jahr würde ich ganz sicher nicht kommen.
Ich schau mir die Seite gleich mal an.
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08.08.2011 18:01 |
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Ilona

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Re: Onlineshop von Ilona (08.08.2011 18:18) |
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Dann reichen dir die Angaben zum Thema Kleinunternehmer.
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08.08.2011 18:18 |
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Mamacati

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Re: Onlineshop von Mamacati (08.08.2011 23:08) |
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Ich habe jetzt mal das Gewerbeamt bei uns angeschrieben, mal sehen was die so antworten.
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08.08.2011 23:08 |
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Mamacati

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Re: Onlineshop von Mamacati (09.08.2011 11:57) |
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Falls es jemanden interessiert, ich habe eine Antwort vom Gewerbeamt bekommen.
Ich soll mich beim Ordnungsamt anmelden mit dem Gewerbe "Einzelhandel mit Schmuck und Schmuckzubehör". Verwaltungskosten gelaufen sich auf 26 Euro.
- Die Frage auf der Anmeldung nach "Haupt- oder Nebenerwerb" ist rein statistischer Natur und keine rechtliche Bedeutung. Sie müssten uns eine diesbezügliche Änderung auch nicht mitteilen.
- Wenn Sie Ihren Shop alleine betreiben und keine juristische Person (GmbH, UG, Ltd. etc.) dafür gründen wollen, dann melden Sie das Gewerbe als Einzelunternehmen an. Sie sind die Firma ! Betriebsanschrift = Wohnanschrift.
- Wie viel Umsatz und Gewinn Sie erzielen, ist dem Ordnungsamt (ehem. Gewerbeamt) egal. Wir fragen auch nicht nach, ob Sie Gewinne oder Verluste machen. Ebenso ist es gewerberechtlich unerheblich, ob Sie noch weitere Einkünfte haben oder anderweitig arbeiten.
- Die "berühmten 17.500 €" haben nichts mit dem Gewerbe an sich zu tun. Dahinter versteckt sich die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt. Grundsätzlich muss jeder Gewerbetreibende von seinen Kunden MwSt erheben und in regelmäßigen Abständen an das Finanzamt abführen. Davon können sich Betriebe, die im Jahr weniger als 17.500 € Umsatz haben (nicht Gewinn !), befreien lassen.
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09.08.2011 11:57 |
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crooks
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Familienstand: keine Angabe
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Re: Onlineshop von crooks (13.09.2011 23:27) |
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du kannst auch mal http://www.online-shop-hilfe.deschauen, da findest du die wichtigsten infos für dein vorhaben.
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13.09.2011 23:27 |
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