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Ratgeber Behörden + Sozialleistungen - von ALG II über Hartz IV bis Kindergeld

Wichtige Informationen zum Thema ' Unterhalt zurückzahlen '





Unterhalt zurückzahlen im Ratgeber Behörden + Sozialleistungen - von ALG II über Hartz IV bis Kindergeld:

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Autor
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Myke
User


Dabei seit: 20.06.2010
Letzte Aktivität: 27.10.2010 17:18
Beiträge: 2



Fragezeichen

Unterhalt zurückzahlen von Myke (20.06.2010 17:38)

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Wie zahle ich (oder der Vater des Kindes) eine Vorschusszahlung (UVG) die ich 4 Jahre vom Amt erhalten habe zurück, wenn der Kindesvater vermutlich erst jetzt bekannt wird?
Muss ich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechen, wenn ich, unwissentlich wer der Vater ist, finanzielle Hilfe angenommen habe, es jetzt dem Amt aber mitteile? Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

LG
Myke
20.06.2010 17:38 Myke ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Galaxie Galaxie ist weiblich
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Re: Unterhalt zurückzahlen von Galaxie (20.06.2010 18:28)

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Das heißt, du hast Unterhaltsvorschuss gekriegt und gibst jetzt den Vater an? Dann wird sich vermutlich das JA das Geld vom Vater holen.
20.06.2010 18:28 Galaxie ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Myke
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Beiträge: 2


Themenstarter Thema begonnen von Myke

Schon klar, aber... von Myke (20.06.2010 18:35)

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kann man das in Ratenzahlungen machen? Und wird es sonst Probleme geben können?
20.06.2010 18:35 Myke ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Lilli4484 Lilli4484 ist weiblich
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Re: Unterhalt zurückzahlen von Lilli4484 (20.06.2010 19:15)

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Ratenzahlungen sind möglich, sogar mit 5 Euro im Monat, wenn das Jugendamt mit sich reden lässt.

Und normal musst nicht du das Geld zurückzahlen, sondern der Kindsvater.

Unter besonderen Umständen muss es gar nicht zurückgezahlt werden, aber da sieht es von Fall zu Fall und vom JA zu JA anders aus.
20.06.2010 19:15 Lilli4484 ist offline Besuchen Sie Lilli4484 auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
schnupe schnupe ist weiblich
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Sonstiges: Die Welt ist ein Irrenhaus, und hier bei mir ist die Zentrale



Re: Unterhalt zurückzahlen von schnupe (20.06.2010 19:51)

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Zitat:
Original von Lilli4484


Und normal musst nicht du das Geld zurückzahlen, sondern der Kindsvater.

.


Normal nicht, aber ich frage mich gerade, wie die UVG Kasse reagieren wird, das aufmal der Vater doch bekannt ist...

denke, wäre schwer zu beweisen, das dem so ist, und dann könnte es sogar strafrechtl. Verfolgung geben
20.06.2010 19:51 schnupe ist offline Homepage von schnupe Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Krümelmonster Krümelmonster ist weiblich
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Re: Unterhalt zurückzahlen von Krümelmonster (21.06.2010 19:40)

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wenn du den vater angibst wird natürlich erst mal geguckt,wo der wohnt...etc..ob adresse aktuell is.. ja es wird gerichtlich zum vaterschaftstest kommen und dann wird unterhalt eingeklagt werden.
er muss nachweise bringen in wie weit er zahlen kann..
du kannst aber Prozesskostenhilfe beantragen.meistens wirds über Jugendamt gemacht.bei meinem großen war das nicht der fall.
ich hab das ganze 2mal schon durch
21.06.2010 19:40 Krümelmonster ist offline Fügen Sie Krümelmonster in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Krümelmonster anzeigen Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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