von begleitendem algII zu wohngeld/kinderzuschlag |
vanillabee
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von begleitendem algII zu wohngeld/kinderzuschlag von vanillabee (13.08.2008 21:18) |
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hallo!
Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Hab schon ewigst im Netz gesucht und finde nicht die Antworten, die ich brauche.
Derzeit beziehen wir begleitendes ALGII, da das Gehalt Meines mannes für uns nicht reichen würde. Nun ändern sich ja zum 01.10. die Regelungen für den Kinderzuschlag. Ich habe im Netz einen Wohngeldrechner und den Kinderzuschlag-Rechner betätigt und bei beiden hätten wir Anspruch.
Sooo, wie komm ich nun von ALGII zu den anderen beiden? ALGII auslaufen lassen/nicht neu beantragen (läuft eh im September aus) und gleichzeitig Wohngeld/Kinderzuschlag beantragen?
Im Moment bin ich in Elternzeit und werde dies auch noch 2 Jahre sein. Wer übernimmt meine Krankenkasse derzeit? Doch eh nicht das AA, oder? Doch eher die Stelle, von der ich das Elterngeld beziehe, oder?
Wir möchten weg von der Schiene: Hartz4 = Säufer vorm Aldi. Mit solch Leuten wird man hier leider verglichen.
Kann mir jemand helfen?
LG, bee
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13.08.2008 21:18 |
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Ysahi

auf dem sonnendeck
 

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13.08.2008 21:40 |
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katnau

voller Lebenslust

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Re: von begleitendem algII zu wohngeld/kinderzuschlag von katnau (13.08.2008 21:41) |
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Hallo vanillabee,
die Internetrechner sind ganz gut für den groben Überblick - aber nicht immer zuverlässig. Mir wurde zB KIZ (Kinderzuschlag) abgelehnt obwohl Internetrechner was ausspuckte.
Ich würde das Alg II nicht einfach auslaufen lassen. Nachher stehst du völlig ohne da.
Krankenversichert über den Elterngeldbezug bist du nur so lange wie du auch Elterngeld beziehst - und das wird ja nicht volle 2 Jahre sein? Du kannst dich über deinen Mann familienversichern lassen, wenn ihr denn verheiratet seid. Bei reinem Wohngeld - und KiZ-Bezug müsstest du dich freiwillig versichern. Weil nur die ARGE/JOb Center KV-Beiträge für dich zahlt.
Soweit ich weiß, wird Wohngeld immer automatisch abgelehnt wenn noch laufend Alg II bezogen wird. Ich würde einen Beratungstermin bei der Wohngeldstelle ausmachen und meinen Anspruch ausrechnen lassen. Dann kannst du genau schauen, wies besser für euch ist.
Antrag KIZ kann man eigentlich neben Alg II stsellen, man muß das im Antrag dann angeben. Wenn du die Bewilligung bekommst, wird du evtl zuviel gezahltes Alg II zurückzahlen müssen.
Normalerweise prüft der AlgII-Träger auch von sich aus, ob vorangig Wohngeld und/oder KIZ zu beantragen ist.
Kann dir leider nur berichten, wies in Sachsen-Anhalt läuft.
Drück dir die Daumen,
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13.08.2008 21:41 |
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vanillabee
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Re: von begleitendem algII zu wohngeld/kinderzuschlag von vanillabee (13.08.2008 21:44) |
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Die Grenze wird/wurde doch auf 900€ oder so gesetzt.
Da liegen wir knapp drüber. Also hätten wir Anspruch.
Ich hab alle Angaben so in den rechner eingegeben, wie ich auch den Antrag ausfüllen würde.
Hätte ich demnach nur Anspruch auf ALGII, würde mir der Rechner das doch sagen, oder? Gibt es Beratungsstellen?
Familienversicherung? Die Kinder sind schon bei mir familienversichert. Geht das dann noch?
@ysahi: Sag mal Bescheid, wenn du was neues weißt!
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13.08.2008 21:44 |
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Ysahi

auf dem sonnendeck
 

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Re: von begleitendem algII zu wohngeld/kinderzuschlag von Ysahi (13.08.2008 21:48) |
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pauschal kann man das mit dem betrag nicht sagen. dass richtet sich immer individuell nach eurem bedarf (hier wird anteilig miete etc berechnet), dem bedarf der kinder und eurem einkommen. dann gibt es eine knappe eng gehaltene grenze von wenigen euros. und wenn man da nicht drin liegt, dann kriegt mans nicht.... warte mal suche mal ne mail von einer beratung... glaub da stand das genauer drin.
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13.08.2008 21:48 |
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vanillabee
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Re: von begleitendem algII zu wohngeld/kinderzuschlag von vanillabee (13.08.2008 21:49) |
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oh mein Gott... komplizierter geht nicht, wa?
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13.08.2008 21:49 |
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katnau

voller Lebenslust

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Re: von begleitendem algII zu wohngeld/kinderzuschlag von katnau (13.08.2008 21:51) |
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Das müsstest du ändern lassen mit der Familienversicherung, das heißt dein Mann ist Versicherter und ihr alle Familienversicherte, Kinder über Vater und du über Ehemann.
Ich hab noch mehr Netto gehabt und wegen der Kinder hat es doch nicht als Mindesteinkommen gereicht. So die Begründung. Also die Berechnung von KIZ scheint ein wenig komplizierter zu sein, als wir uns das vorstellen
.
Mmhh Beratungsstellen für KIZ? Schwierig, Ich glaub da kannst du nur zu den entsprechenden Behörden gehen. Du könntest aber deinen Sachbearbeiter vom Alg II mal beauftragen, dasss zu prüfen. Die können das überschlagsmäßig berechnen.
Antrag stellen darf aber jeder :)
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13.08.2008 21:51 |
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katnau

voller Lebenslust

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Re: von begleitendem algII zu wohngeld/kinderzuschlag von katnau (13.08.2008 21:53) |
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vielleicht kannst du ja zu einer Familienberatung gehen, bei caritas oder Awo - die haben von sowas meist auch Ahnung.
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13.08.2008 21:53 |
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Ysahi

auf dem sonnendeck
 

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Re: von begleitendem algII zu wohngeld/kinderzuschlag von Ysahi (13.08.2008 21:57) |
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hier....
Bedarf:
Regelleistung für Eltern 632,00 € (2*316€)
Miete xxx € davon 83,2 Proz. xxx €
Gas xx € davon 83,2 Prozent xx €
Eltern Gesamtbedarf xxx € ( Sollte der Strom xxx € doch dazurechnet werden, wäre der Gesamtbedarf sogar xxx € )
zzgl. mögl. Kinderzuschlag 140,00 €
bedarf kind/er xxx €
Höchsteinkommensgrenze xxx €
Einkommen:
mutter xxx/ 0 €
vater xxx /0 €
Kindergeld xxx €
evtl. Wohngeld xxx €
weiteres einkommen xxx,00 €
Gesamteinkommen xxx € ( jetzt ist zu prüfen ob das einkommen den bedarf deckt. wenn nicht, gibts kein KiZ)
aber keine garantie... kann sein, dass das auch nur für uns so berechnet wurde. zahlen hab ich mal gelöscht, geht ja hier niemand was an
bezüglich einer beratung würd ich auch zur familienkasse der bundesagentur für arbeit gehen. da abteilung KiZ. die kennen sich mit ihrem antrag und den modalitäten wohl immer noch am besten aus.
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13.08.2008 21:57 |
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