Kurzzeitpflege junge Erwachsene

Barbara Plohr

Neues Mitglied
Auch eure Kinder werden Erwachsen, deshalb ist das Thema für uns alle wichtig!!!!


Kurzzeitpflege nach dem 18. Lebensjahr nicht mehr in einfachen Behinderteneinrichtungen möglich!!!!!



Lieber Leser,

bis vor 2 Jahren hatten wir keine Möglichkeit unseren Sohn (17 Jahre, mehrfachbehinderter Kanner-Autist) in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung unterzubringen. Es gibt nur sehr wenige Häuser und mein Sohn wurde aufgrund seines hohen Betreuungsaufwandes spätestens nach ein paar Probestunden abgelehnt.

Wir konnten beim Sozialministerium eine Gesetzeslockerung durchsetzen, welches geeigneten Behinderteneinrichtung erlaubt, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre für die Kurzzeitpflege aufzunehmen.

Somit stehen mehr Plätze zu Verfügung und auch wir haben zwei Einrichtungen gefunden, welche unseren Sohn während der Kurzzeitpflege bei sich aufnehmen.

Nun wird unser Sohn volljährig und somit stehen wir vor dem gleichen Problem wie vor 2 Jahren.

Ich möchte erreichen, dass die jungen Erwachsenen auch nach erreichen der Volljährigkeit die Kurzzeitpflege in den zur Zeit genutzten Einrichtungen in Anspruch nehmen können wo man sie kennt, wo sie sich wohlfühlen.

Die Heime müssen die Kurzzeitpflege dann auch über diese und nicht über die Verhinderungspflege abrechnen dürfen (die gebrauchen wir für stundenweise Verhinderungen!) .

Eine Alternative wäre es, die jungen Erwachsenen in einem Altenheim unterzubringen, welches den hohen Betreuungsaufwand aber gar nicht leisten kann und sie deswegen ablehnen würden, mal davon abgesehen, dass die jungen Erwachsen da völlig fehl am Platze wären!!!!



Wir haben beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der es um die Aufhebung der Altersbegrenzung von 18 Jahren in geeigneten Behinderteneinrichtung während der Kurzzeitpflege geht.



Bitte helfen sie und unterzeichnet diese.



Dazu gehen sie auf unsere Homepage, klicken den Link auf der Startseite und registrieren sich.

Nachdem die Bestätigungsmail eingegangen ist, kopieren Sie den zugesendeten

Nutzer + Zahlencode und klicken auf den Freischaltungslink.

Jetzt loggen sie sich mit dem kopierten Nutzer + Nummer + selbstgewähltem Passwort ein und gehen auf Petition Mitzeichnen.

Es nimmt ein paar Minuten Ihre Zeit in Anspruch, hilft aber vielleicht , dass das Gesetz überarbeitet wird !!(Es ist schon beim Sozialministerium in der Prüfung!!!)

Wenn sie diese mail weitersenden würden, könnten wir vieleicht noch mehr Menschen erreichen und den ein oder anderen für eine Unterschrift gewinnen.


Hier geht es lang:



http://www.familieplohr.beep.de



Vielen herzlichen Dank sagen


Barbara, Günter und Steffen Plohr
 

Barbara Plohr

Neues Mitglied
Ich wollte euch gern einmal die neue Zahl der Mitzeichner mitteilen:
1143 (eigentlich 1149)
Und wer noch nicht hat , aber noch helfen will hier nochmal der Link und die Anleitung:
https://epetitionen.bundestag.de/in.....sa=details;petition=14766

Bitte auf registrieren klicken ,Formular ausfüllen,Bestätigungsmail abwarten. Kopiert euch den zugesendeten Nutzer+Zahlencode.
Jetzt ein klick auf den Freischaltungslink. Nun loggt ihr euch mit dem kopierten Nutzer+Zahlencode+selbstgewähltem Passwort ein,
geht auf Petition Mitzeichnen und schon habt ihr uns geholfen!!!

Wer mehr über uns erfahren möchte, darf auch gern mal hier reinschauen:
http://www.familieplohr.beep.de
LG von Barbara
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

zunächst mal: Meinen Respekt vor dem, was Ihr tagtäglich leistet.

Und gerade deshalb habe ich die Petition unterzeichnet, was etwas ist, was ich normalerweise nicht tue.

Ich möchte gerne die Situation näher erläutern. Im Mittelpunkt stehen hier zwei Arten der Pflege: die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege. Bei der Kurzzeitpflege wird ein behinderter Mensch für maximal vier Wochen in einer Einrichtung untergebracht, wobei hier zwischen Heranwachsenden und Erwachsenen unterschieden wird. Ein Heranwachsender kann für diese Zeit in jeder geeigneten Einrichtung untergebracht werden; ein Erwachsener hingegen muss in eine für die Kurzzeitpflege zugelassene Einrichtung, damit die Pflegekasse Aufenthalt und Versorgung aus dem Topf für Kurzzeitpflege bezahlt - was die Krux bei der Sache ist: So gut wie alle für die Kurzzeitpflege zugelassenen Einrichtungen sind im Prinzip Altenheime. Plakativ gesagt: Wer das Pech hat, und behindert ist, muss vorzeitig mit dem Altenheim vorlieb nehmen, wenn seine Angehörigen mal Zeit für sich brauchen. Und glaubt mir: Die brauchen die Leute.

Jetzt ist es so, dass das Bundesministerium für Soziales sagt, dass es da doch gar kein Problem gibt, weil es ja auch noch die sogenannte "Verhinderungspflege" gibt, aus der die Unterbringung in anderen Einrichtungen ja jederzeit bezahlt werden kann, wenn das Kind 18 wird.

Nur gibt es da zwei Probleme: Die Verhindungspflege ist dazu da, eine Betreung zu finanzieren, wenn die eigentlichen Betreuer mal für ein paar Stunden verhindert sind, und das ebenfalls für maximal insgesamt vier Wochen im Jahr - beide Pflegearten miteinander kombiniert ergeben also zwei Monate Entlastung im Jahr; einen über 18jährigen in eine Behinderteneinrichtung, statt ins Altenheim zu geben, ist also purer Luxus, der von den jeweiligen Betreuern teuer mit Nerven, und von der Gesellschaft mit erhöhten Krankheitskosten bezahlt wird - denn solche Menschen drohen öfter und schwerer krank zu werden, wenn sie nicht entlastet werden. Das zweite Problem: Die Pflegekasse übernimmt aus diesem Topf bei einer vollstationären Unterbringung nur das Nötigste; die Leistungen sind hier keinesfalls mit denen der Kurzzeitpflege zu vergleichen.

Bleibt die Frage, warum nicht einfach Einrichtungen geschaffen werden, in denen auch junge Menschen in den Genuss einer Kurzzeitpflege kommen können, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, oder die Einrichtungen öffnet, die Jugendlichen offen stehen? Die Antwort: Es kostet Geld.

Ich wünsche Euch viel Glück.

Viele Grüße,

Ariel
 

Barbara Plohr

Neues Mitglied
Ich wollte euch gern einmal die neue Zahl der Mitzeichner mitteilen:
1173 (eigentlich 1179)
Und wer noch nicht hat , aber noch helfen will hier nochmal der Link und die Anleitung:
https://epetitionen.bundestag.de/in.....sa=details;petition=14766

Bitte auf registrieren klicken ,Formular ausfüllen,Bestätigungsmail abwarten. Kopiert euch den zugesendeten Nutzer+Zahlencode.
Jetzt ein klick auf den Freischaltungslink. Nun loggt ihr euch mit dem kopierten Nutzer+Zahlencode+selbstgewähltem Passwort ein,
geht auf Petition Mitzeichnen und schon habt ihr uns geholfen!!!
LG von Barbara
 
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