Steuervorteil durch Heirat? |
UserD unregistriert
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Re: Steuervorteil durch Heirat? von UserD (04.05.2009 18:00) |
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wie sieht das aus wenn beide selbständig sind,lohnt das sich dann noch zu heiraten?
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04.05.2009 18:00 |
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Coleman unregistriert
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Re: Steuervorteil durch Heirat? von Coleman (04.05.2009 18:55) |
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@Frühling: der Unterschied zwischen selbständig und angestellt besteht eigentlich nur in der Art, wie das Einkommen ermittelt wird (Lohn oder Gewinnermittlung), und ob im Laufe des Jahres durch Gehaltsabzug schon mal ständig Steuer-Vorauszahlungen ans Finanzamt geleistet werden (das geht natürlich bei Selbständigen auch, muss aber vom Finanzamt erst festgesetzt werden, während der Arbeitgeber von sich aus Lohnsteuer einbehält und abführt).
Bei gleich hohem Einkommen über das Jahr ergibt sich für den Selbständigen und den Angestellten kein unterschiedlicher Steuerbetrag - sie werden nach der gleichen Tabelle besteuert.
Der Splitting-Vorteil ergibt sich (so wie ich es verstanden habe) vor allem daraus, dass der Allein- oder Mehrverdiener (deutlich-mehr-Verdiener) gewissermassen auch den sonst nicht oder nur teilweise genutzten Steuer-Freibetrag des Ehepartners mitnutzen kann. Ist also z.B. die Ehefrau sowieso zu Hause, weil sie auf die Kinder aufpasst (klassische Rollenverteilung), kommt der steuerfreie Grundbetrag der Ehefrau dem Ehemann zusätzlich zu seinem eigenen zugute. Er braucht also einen doppelt so hohen Betrag nicht zu versteuern. Wären die beiden nicht verheiratet, bliebe es beim Mann beim einfachen steuerfreien Betrag, während der Freibetrag der Ehefrau ungenutzt "verfällt". Das gilt auch für Selbständige.
Generell gilt nach meiner Einschätzung, dass es sich wohl nur ganz selten lohnt, allein wegen des Steuervorteils zu heiraten (es sei denn bei grossem Unterschied im Einkommen der beiden Partner und bei absolut minimalistischer Spar-Hochzeit).
@black cat: die sogenannten steuerfreien Bezüge mit Progressionsvorbehalt sind in der Tat eine Mogelpackung. Sie führen nämlich dazu, dass der zu versteuernde Teil der Einkünfte mit einem höheren Steuersatz belastet wird. Das ist aber immer noch günstiger, als die steuerfreien Bezüge ihrerseits auch zu versteuern. Ausserdem kann es ja auch mal sein, dass es gar keinen zu versteuernden Betrag gibt.
Hast du z.B. vier Monat lang Lohn bezogen, insgesamt 10000 Euro, und danach 8 Monate lang verschiedene steuerfreie Bezüge (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Muttergeld, Elterngeld), z.B. 8 x 1500 = 12000 Euro. Dann werden diese 12000 Euro nicht versteuert, aber die 10000 Euro Lohn schon. Und zwar nicht aus dem Steuersatz, der eigentlich für 10000 Euro gilt (4 %), sondern nach dem Satz, der für 22000 Euro gelten würde (15,5 %). Dieser Steuersatz wird jetzt nur auf den Lohn-Teil angewandt, es ergibt sich also eine Steuer von rund 1550 Euro. Wäre alles versteuert worden, müsstest du rund 3400 Euro zahlen. Wäre das zusätzliche Geld wirklich ganz steuerfrei, also ohne Progressionsvorbehalt, wären es nur 400 Euro.
Besonders deutlich wird der Unterschied, wenn du in einem Jahr gar keine zu versteuernden Einkünfte hast - dann zahlst du auch keine Steuer, und zwar egal wie viel steuerfreie Bezüge mit Progressionsvorbehalt du kriegst.
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04.05.2009 18:55 |
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User3 unregistriert
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04.05.2009 20:35 |
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Micha
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Re: Steuervorteil durch Heirat? von Micha (04.05.2009 22:21) |
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Ganz grob kann man sagen, daß der Splittingtarif einen Vorteil bringt, wenn das Einkommen im Verhältnis 60:40 bei den Ehegatten ist oder drüber, also z.B. 70:30.
Ist es z.B. 55:45, dann gewinnt der eine fast soviel wie der andere verliert.
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04.05.2009 22:21 |
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