Alte Elternzeit endet Juli neue beginnt erst August |
Tanja 1

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Alte Elternzeit endet Juli neue beginnt erst August von Tanja 1 (19.02.2010 09:25) |
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Hallo an alle!
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus!
Meine Elternzeit mit dem Großen endet am 24.7. da er da ja drei wird was ja an sich bedeuten würde ich müsste wieder arbeiten gehen. Nun bin ich aber wieder schwanger und die neue Elternzeit bzw. Mutterschutz beginnt dann erst ca. Mitte August.
Nun meine Frage:
Muss ich mich für die Zeit dazwischen arbeitslos melden? Denn an meinen alten Arbeitsplatz wäre ich definitiv nicht mehr zurückgekehrt.
Dazu kommt das ich vor September eh nicht hätte arbeiten gehen können weil der Große wegen den Sommerferien erst ab September in den Kiga geht.
Weiß jemand was ich tun muss wegen der Krankenversicherung usw.?
LG Tanja
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19.02.2010 09:25 |
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Cancro

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Re: Alte Elternzeit endet Juli neue beginnt erst August von Cancro (19.02.2010 10:09) |
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Du musst vorallem bei deinem alten Arbeitgeber kündigen und dich dann arbeitslos melden.
Warum lässt du dich nicht krank schreiben für die Zeit? Schwanger bekommt man das doch bestimmt irgendwie durch, bißchen jammern wegen Krislauf, Übelkeit etc, das wäre für dich die beste Lösung. ...hoffe das liest jetzt kein Jurist!
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19.02.2010 10:09 |
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Leonie

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Undertaker
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RE: Alte Elternzeit endet Juli neue beginnt erst August von Undertaker (19.02.2010 10:52) |
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| Zitat: |
Original von Tanja 1
Denn an meinen alten Arbeitsplatz wäre ich definitiv nicht mehr zurückgekehrt.
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Ich frage mich gerade wieso nicht? Ich will Dir ja nicht zu treten aber wir reden hier gerade mal von 3 Wochen welche Du dort arbeiten müsstest um wieder in den Mutterschutz zu gehen und wahrscheinlich wieder 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nimmst. Nicht zu vergessen ist auch die Tatsache, dass Du dann auch Geld verdienst. Vorallem auch dann, wenn Du im Mutterschutz bist.
Den Vorschlag meiner Vorschreiber würde ich angesicht von 3!!! Wochen Arbeit nicht wirklich in Erwägung ziehen, denn der Arbeitgeber könnte auf den falschen Gedanken kommen und Dir kündigen sobald er eine Chance dazu sieht.
Es geht jetzt nicht wirklich hervor ob Du in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehst aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus.
- Auf keinen Fall kündigen, der Weg zum Arbeitsamt kannst Du Dir also schonmal sparen.
- Solange Du in einem Arbeitsverhältnis stehst bist Du krankenversichert. Wenn Du in keinem Arbeitsverhältnis stehst bist Du in der Regel bei Deinem Mann versichert, vorausgesetzt natürlich, dass Ihr verheiratet seit.
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19.02.2010 10:52 |
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Tanja 1

Mega-User
 

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Re: Alte Elternzeit endet Juli neue beginnt erst August von Tanja 1 (20.02.2010 11:47) |
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Warum ich nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurückkehre ist eine lange Geschichte. Es hat aber nichts mit dem Arbeitgeber direkt zu tun. Nur so viel, wir verstehen uns sehr gut, sind auch per Du. Das Problem liegt bei seiner Frau. Sie mag mich nicht und ich habe keine Lust mehr auf dieses Theater.Außerdem will ich nicht schuld sein wenn diese Ehe irgendwann doch noch zu Ende geht.
Darum war für uns beide klar das ich nicht zurückkommen werde, höchstens noch als Gast. Ich denke ich werde mal mit ihm reden was denn das Beste wäre. Er weiß ja noch gar nichts von der neuen Schwangerschaft. Angestellt bin ich im Moment aber noch.
Kündigen werde ich auf keinen Fall. Da muss schon er sehen was er macht.
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20.02.2010 11:47 |
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