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Autor
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shadow
User


Dabei seit: 06.03.2009
Letzte Aktivität: 17.09.2009 00:16
Beiträge: 8



beschäftigungsverbot von shadow (11.03.2009 14:13)

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hallo ihr lieben,
hatte schon mal ein Thema eröffnet und brauche jetzt noch mal einen ratschlag.
War gestern bei meiner FA und hab ihr mein problem geschildert,habe darauf hin ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen.
Jetzt ist es so das ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.08. habe und der dann normal ausläuft. In den Mutteschutz gehe ich am 07.08.. Ich wollte, wenn ich wieder arbeiten kann, wieder bei meiner arbeit einsteigen.
Jetzt hat mich meine chefin angerufen und mir mitgeteilt, wenn ich wieder da arbeiten will, sollte ich doch bitte kündigen, da sie das geld für das beschäftigungsverbot nicht von der krankenkasse erstattet kriegen und somit niemanden für mich einstellen können und die voll kosten für mich erbringen würden. wenn ich nicht kündige kann ich dort auch nicht mehr arbeiten.
Ich muss dazu sagen, dass ich bei einer großen Einzelhandelskette beschäftigt bin.
Wenn ich jetzt kündige, bin ich nicht krankenversichert und bekomme auch keine geld.... das ist echt doof, gerade weil ich mit einer kollegin in einem haus wohne und sie mir den job verschafft hat. was soll ich nur tun... es wird alles nur noch komplizierter anstatt besser...
11.03.2009 14:13 shadow ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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hai
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Kinder: 2, 1 an der hand und eins tief im herzen
Familienstand: keine Angabe
Sonstiges: fische sind freunde, kein futter!!!



Re: beschäftigungsverbot von hai (11.03.2009 14:17)

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krankenversicherung würde das amt dann übernehemen, solange es keine private ist. aber aok, dak usw. übernehmen sie. das mit dem kündigen halte ich für schwachsinn, kann mir das nicht vorrstellen, vorallem hast du keine garantie das sie dich wieder nimmt oder hat sie es dir schriftlich gegebn. glaube nicht. da würde ich mich mal von experten beraten lassen
lg steffi
11.03.2009 14:17 hai ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
UserC
unregistriert

Re: beschäftigungsverbot von UserC (11.03.2009 14:21)

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ich meine im anderen threat gelesen zu haben, dass wenn du ein beschäftigungsverbot vom doc bekommst, die krankenkasse für deinen lohn aufkommt und deine chefin für die zeit dann sehr wohl eine andere kraft einstellen kann. lies mal nochmal da nach zwinker
11.03.2009 14:21
Celeste Celeste ist weiblich
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Re: beschäftigungsverbot von Celeste (11.03.2009 14:34)

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Klingt für mich nach einem Ausbeuterbetrieb.
Wenn sie dir den Job nicht so gestallten können das du das in der Schwangerschaft schaffen kannst sind sie selber schuld.

Kündigen würde ich auf keinen Fall, nachher stehst DU blöd da nur weil deine Chefin ihre Zahlen schaffen will, und niemand garantiert dir das du den Job nachher wieder hast. Also für so einen Job würde ich mich seelisch nicht so aufreiben.. befristeter Vertrag.. ob das eh Zukunft gehabt hätte?
Vielleicht bekommste auch nur Spätschichten angeboten wenn du zurück bist damit du freiwillig gehst weil sie wieder jemand anderen eingestellt hatten..

Du hast Beschäftigungsverbot und fertig. Geh am besten nichtmehr hin sonst kündigen sie sir noch weil du für 0,005 Cent den Boden unrechtmäßig abgenutzt hast oder was auch immer denen Momentan einfällt.

Triff dich mit deiner Kollegin auf einen Tee und kläre das einfach mit ihr, fertig.

Kopf hoch!

EDIT: Hier mal ein Link zum Thema Beschäftigungsverbot und ein Auszug daraus aus dem Hervorgeht das der Betrieb die Kosten sehrwohl erstattet bekommt, wobei man auf den Verwiesenen Paragraphen mal schauen müsste.

Zitat:
Beschäftigungsverbot und Lohnkosten


Frage: In einer Arztpraxis ist der Ausfall einer Arbeitskraft eine große Belastung, auch finanzieller Art. Nach dem Mutterschutzgesetz kann beim Umgang mit infektiösen Agentien auch ein Beschäftigungsverbot notwendig sein. Gibt es für diesen Fall eine Versicherung, die Lohnkosten übernimmt?


Antwort: Die Beschäftigungsverbote sind in den §§ 3, 4, 6 und 8 des MuSchG geregelt. Nach § 3 sind die individuellen, krankheitsbedingten und die generellen Beschäftigungsverbote geregelt. § 4 enthält die so genannten weiteren Beschäftigungsverbote, unter anderem das Verbot, werdende oder stillende Mütter mit solchen Arbeiten zu beschäftigen, die die Gefahr einer Berufskrankheit mit sich bringen.
Die Bestimmungen zu den finanziellen Leistungen bzw. Ersatzleistungen sind in den §§ 11,12 und 13 des MuSchG geregelt. § 11 regelt die Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverboten. Wenn eine schwangere oder stillende Mutter von der Arbeit freigestellt wird, hat der Arbeitgeber mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu zahlen.
Im Rahmen des Umlageverfahrens nach § 10 Abs. 1 des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) U2-Verfahren - werden Betrieben auf Antrag die entstandenen Mutterschutzaufwendungen von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.




Quelle: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch
.html

:)

Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Celeste: 11.03.2009 14:47.

11.03.2009 14:34 Celeste ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Coleman
unregistriert

Re: beschäftigungsverbot von Coleman (11.03.2009 14:42)

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Ich hab schon im anderen Thread geschrieben, dass das mit der Erstattung durch die Kasse meines Wissens nur für Kleinbetriebe gilt. Nun schreibst du ja selbst, dass es ein grösseres Unternehmen ist und es eben keine Erstattung gibt.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen nutzt der Kündigungsschutz leider nichts - die laufen auch bei Schwangeren einfach aus. Und einen Anspruch auf Verlängerung oder Wiedereinstellung gibt es natürlich nicht.

Eine Eigenkündigung würde ich nicht aussprechen - jedenfalls nicht ohne vorherige, kompetente Beratung. Solltest du auf Arbeitsamtsleistungen angewiesen sein (bzw. Anspruch drauf haben), und danach klingt es für mich, kriegst du mit einer Eigenkündigung Schwierigkeiten.

Wenn's eine grosse Kette ist, kann sie die Mehrkosten für die neu einzustellende Ersatzkraft leichter verschmerzen als ein Klein-Unternehmen. Nur um den Arbeitgeber zu schonen, würd ich also keine Kündigung aussprechen. Du bekommst es ohnehin nicht schriftlich, dass sie dich später wieder einstellen - da würde ich mich schon sehr wundern. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie dich so oder so nicht wieder einstellen, weil es ihnen nicht passt, wie es diesmal gelaufen ist.

Mein Rat lautet: lass dich von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Wenn du Rechtsschutz hast, frag vorher nach, ob sie die Beratung übernehmen. Wenn du keine hast, vereinbare mit dem Anwalt ein Honorar, dass du dir leisten kannst. Das Risiko, Fehler zu machen und finanzielle Nachteile zu erleiden, sollte dir diesen Betrag aber echt wert sein.
11.03.2009 14:42
Coleman
unregistriert

Re: beschäftigungsverbot von Coleman (11.03.2009 14:50)

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Danke, Celeste, für den mit Quellenangabe versehenen Link.

Meine Information war scheinbar veraltet - so wie die Angabe der Arbeitgeberin auch.
Seit Anfang 2006 sind alle Arbeitgeber zur Teilnahme am sogenannten U2-Umlageverfahren verpflichtet und erhalten demgemäß auch ihre Aufwendungen erstattet.

Noch ein Grund mehr, NICHT zu kündigen, sondern sich beraten zu lassen!
11.03.2009 14:50
User3
unregistriert

Re: beschäftigungsverbot von User3 (11.03.2009 14:58)

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Meine AG haben inzwischen 3 Filialen eines Franchise-Unternehmens und sind damit ja auch kein Kleinbetrieb mehr.
Und bei meinem Beschäftigungsverbots haben sie das Geld auch wiederbekommen. Daher macht der Link von Celeste Sinn.

Also: Lass dich nicht ins Bockshorn jagen, deine Chefin lügt dich schlicht an.
Wenn sie dich gekündigt haben will, soll sie es selber tun, was aber keinen Sinn macht, da dein Vertrag ja eh befristet ist.
Außerdem bezweifle ich es mal, dass sie dich wieder einstellen würde, wenn du selber kündigst. Wieso sollte sie?
Irgendwie ist die ganze Argumentation von ihr schon sehr komisch... *kopfschüttel*
Und überleg dir mal, ob du da wirklich wieder arbeiten möchtest, wenn die so mit dir umgehen.
11.03.2009 14:58
Coleman
unregistriert

Re: beschäftigungsverbot von Coleman (11.03.2009 15:12)

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Kündigen kann die Arbeitgeberin praktisch gar nicht - absoluter Kündigungsschutz während der Schwangerschaft (es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, und da seh ich im Moment weit und breit keine).

Vielleicht lügt sie nicht, vielleicht hat sie auch noch eine veraltete Information, denn die Gesetzesänderung wurde durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen und ist erst rund drei Jahre alt.
11.03.2009 15:12
User3
unregistriert

Re: beschäftigungsverbot von User3 (11.03.2009 15:21)

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Oder sie ist schlicht zu faul: sie muss ja einen Antrag stellen. Das bedeutet ja wieder Mehrarbeit...
Gibt es leider auch viel zu oft, ich kenne das leider im Zusammenhang mit Arbeistunfällen.
11.03.2009 15:21
Coleman
unregistriert

Re: beschäftigungsverbot von Coleman (11.03.2009 15:25)

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Zitat:
Original von black cat
Oder sie ist schlicht zu faul: sie muss ja einen Antrag stellen. Das bedeutet ja wieder Mehrarbeit...
Gibt es leider auch viel zu oft, ich kenne das leider im Zusammenhang mit Arbeistunfällen.

Klar - das wäre auch denkbar. Auf die Idee kam ich gar nicht.

Aber es fällt mir tatsächlich kaum eine Fallgestaltung, in der es sinnvoll sein kann, dass eine Schwangere selbst kündigt. Und das hier scheint mir beim besten Willen keine zu sein - egal, ob die Chefin lügt, falsch informiert oder einfach faul ist.
11.03.2009 15:25
 
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