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Ratgeber Job + Kind - Mutterschutz bis Elternzeit -

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Zum Ende der Seite Ende der EZ
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
cleo
unregistriert

Ende der EZ von cleo (16.09.2009 20:00)

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Hallo,

am 2.10 endet meine EZ. Mitte Juni habe ich schriftlich bei meinem AG eine Teilzeitstelle (25 Stunden) nach der EZ beantragt. Daraufhin kam ein mündliches OK aber nichts schriftliches. Heute habe ich endlich einen Termin bei ihm bekommen. Seine Aussage: 25 Stunden sind OK. Das von ihm vorgeschlagene Gehalt ist aber glatte Ausbeutung. Dafür bin ich ehrlich gesagt nicht bereit zu Arbeiten. Er machte mir auch gleich klar das es keinen Verhandlungsspielraum gibt

Nun meine Fragen:
- Für wieviel Stunden muss ich nach meiner EZ wieder arbeiten? Meine beantragten 25 oder meine alten Vollzeit?
- Welche schriftlichen Sachen (z. B. Änderungskündigung) brauch ich?
- Was passiert, wenn ich einer evtl. Änderungskündigung nicht zustimme? Bin ich dann TZ oder VZ beschäftigt?
- Zu wann kann er mich kündigen?
- Bekomme ich Arbeitslosengeld wenn ich einer Änderungskündigung nicht zustimme?
- Welche Leistungen stehen mir dann zu?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von cleo: 16.09.2009 20:10.

16.09.2009 20:00
Undertaker
User Level II


Dabei seit: 25.06.2009
Letzte Aktivität: 18.04.2012 10:32
Beiträge: 27



RE: Ende der EZ von Undertaker (18.09.2009 07:31)

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Zitat:
Original von cleo
Hallo,

am 2.10 endet meine EZ. Mitte Juni habe ich schriftlich bei meinem AG eine Teilzeitstelle (25 Stunden) nach der EZ beantragt. Daraufhin kam ein mündliches OK aber nichts schriftliches.


Das mündliche Absprachen nichts wert sind brauche ich Dir ja nicht mehr zu sagen, oder?

Zitat:
Original von cleoEr machte mir auch gleich klar das es keinen Verhandlungsspielraum gibt


So hart es vielleicht klingt aber große Chancen würde ich mir an Deiner Stelle nicht ausrechnen, daß Du eine Teilzeitstelle bei ihm bekommst.

Zitat:
Original von cleoNun meine Fragen:
- Für wieviel Stunden muss ich nach meiner EZ wieder arbeiten? Meine beantragten 25 oder meine alten Vollzeit?


Da der alte Vertrag, bis auf weiteres gilt, mußt Du in Vollzeit wieder antreten.

Zitat:
Original von cleo
- Welche schriftlichen Sachen (z. B. Änderungskündigung) brauch ich??


Sowohl eine Änderungskündigung als auch einen neuen Teilzeitvertrag

Zitat:
Original von cleo
- Was passiert, wenn ich einer evtl. Änderungskündigung nicht zustimme? Bin ich dann TZ oder VZ beschäftigt?


Wenn Du Glück hast bist Du Vollzeit beschäftigt, wenn Du Pech hast wirst Du arbeitslos.

Zitat:
Original von cleo
- Zu wann kann er mich kündigen?


Eigentlich garnicht, aber wie groß ist der Betrieb, was stehen im Vertrag für Kündigungszeiten?
Aber da Du evtl. Vollzeit nicht arbeiten kannst wird er Dir vielleicht einen Aufhebungsvertrag anbieten und wenn Du Glück hast bekommst auch noch eine Abfindung.

Zitat:
Original von cleo
- Bekomme ich Arbeitslosengeld wenn ich einer Änderungskündigung nicht zustimme?


Dazu mußt Du ja erstmal arbeitslos werden und das bist Du ja noch garnicht. Wenn Du der Änderungskündigung nicht zustimmt gehst Du eben wieder Vollzeit arbeiten. Wenn das nicht geht, muss man erstmal weitersehen.

Zitat:
Original von cleo
- Welche Leistungen stehen mir dann zu?


Kann ich nicht genau sagen aber ich denke Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld. Genaue Auskunft gibt Dir aber die Arbeitsagentur Deines Vertrauens. zwinker
18.09.2009 07:31 Undertaker ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
cleo
unregistriert

Re: Ende der EZ von cleo (25.09.2009 09:42)

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Danke für deine Antworten.

Hatte jetzt ein weiteres Gespräch. In dem eröffnete er mir, das der Bereich den ich übernehmen sollte nun doch nicht kommt. Somit gibt es in der Abteilung keine Arbeit für mich! ABer in Abteilung XY bräuchten sie Verstärkung und da könne ich für 25 STunden arbeiten. ALlerdings nur in der Zeit 13 - 18 Uhr. Er weiß genau, das ich nur einen KiGa-Platz bis 15 Uhr habe! Das Ende vom Lied ist jetzt, das ich zum Ende meiner Elternzeit gekündigt habe. Von ihm habe ich eine BEscheinigung, das er mir keinen Vormittagsplatz zur Verfügung stellen kann. Somit habe ich am Arbeitsamt keine Probleme.
25.09.2009 09:42
 
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