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Freistellung bei Erkrankung des Kindes im Ratgeber Job + Kind - Mutterschutz bis Elternzeit:

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Zum Ende der Seite Freistellung bei Erkrankung des Kindes
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yifter yifter ist männlich
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Freistellung bei Erkrankung des Kindes von yifter (10.03.2005 08:28)

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In meinem Arbeitsvertrag steht wörtlich:
"Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Erkrankung eines Kindes besteht nicht."

Heisst das jetzt, wenn mein zweijähriger Sohn krank wird, kann mich die Kinderärztin nicht krankschreiben? Ist diese Festlegung im Arbeitsvertrag überhaupt rechtens?
10.03.2005 08:28 yifter ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Re: Freistellung bei Erkrankung des Kindes von Susanne (10.03.2005 08:30)

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Ob die rechtens ist, weiß ich nicht.

Aber wenn DU krankgeschrieben wirst dann ist das so!
auf der Krankmeldung steht ja der Grund nicht drauf...

meine mutter hat isch immer vom hausarzt krankschreiben lassen - dann hat keiner was 'gemerkt' zuzwinker (nur so als tip)
10.03.2005 08:30 Susanne ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Birgit Birgit ist weiblich
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Re: Freistellung bei Erkrankung des Kindes von Birgit (10.03.2005 08:58)

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Hallo yivter,

das ist okay so. Wenn dein Sohn krank ist bekommst du vom Kiarzt Krankmeldung und das sendest du zur KK und von dort bekommst du das Geld. Also auch keine Einkommensverlust. Denn die KK fragt beim AG nach was du für diese Zeit verdient hättest und bekommst das gezahlt.
10.03.2005 08:58 Birgit ist offline Homepage von Birgit Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
yifter yifter ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von yifter

Re: Freistellung bei Erkrankung des Kindes von yifter (10.03.2005 09:05)

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@Birgit

Danke, das habe ich mir auch schon gedacht, nur diese Formulierung im Arbeitsvertrag kannte ich noch nicht, die klingt auch ganz schön eigenartig.
10.03.2005 09:05 yifter ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Birgit Birgit ist weiblich
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Re: Freistellung bei Erkrankung des Kindes von Birgit (10.03.2005 09:15)

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stimmt, aber das ist normal und auch okay so.
Dafür hat die KK ja die 10 Tage "Kinderkrankheit" eingerichtet.
10.03.2005 09:15 Birgit ist offline Homepage von Birgit Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
funkydanny funkydanny ist weiblich
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Re: Freistellung bei Erkrankung des Kindes von funkydanny (14.03.2005 12:37)

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meine firma bezahlt auch nix wenn ich auf mein Kind krank bin, das zahlt alles die Krankenkasse, aber es dauert eine Weile bis das geld am konto ist weil sie erst nachforschen muss wieviel verdienstausfall ich hatte.

Mein Freund wiederrum bekommt die ersten 6 tage von der Firma bezahlt, und da es da Unterschiede gibt, steht das bestimmt bei dir im Arbeitsvertag

:winken:
14.03.2005 12:37 funkydanny ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
jilzoe
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RE: Freistellung bei Erkrankung des Kindes von jilzoe (18.03.2005 18:10)

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es gibt nun mal die clauseln in einem vertrag/dein arbeitgeber ist nicht gerade familienfreundlich ..würd ich mal frech behaupten.
18.03.2005 18:10
Birgit Birgit ist weiblich
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Re: Freistellung bei Erkrankung des Kindes von Birgit (18.03.2005 18:36)

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@ jilzoe

was hat das mit familienfreundlich zu tun?
18.03.2005 18:36 Birgit ist offline Homepage von Birgit Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Birgit Birgit ist weiblich
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Re: Freistellung bei Erkrankung des Kindes von Birgit (18.03.2005 18:37)

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@ funnkydanny

gib doch die Krankmeldung vom Kind beim AG damit er die notwendigen Unterlagen dazu legt und schicke es dann zur KK zuzwinker
dann geht das ganze etwas schneller Grien
18.03.2005 18:37 Birgit ist offline Homepage von Birgit Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
jilzoe
unregistriert

Re: Freistellung bei Erkrankung des Kindes von jilzoe (18.03.2005 19:18)

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dein arbeitgeber zahl das halt nicht,ander schon ,
dein arbeitgeber spart halt geld,er zahl keine extra leistungen....

aber wenn dein kind krank ist kannst du trotzdem arbeiten gehen...

du muss zu deiner krankenversicherung und ein antrag auf eine Haushaltshilfe stellen,das wird aber nicht immer genähmigt....dir bleibt eigentlich keine andere wahl,außer du suchst dir eine betreung für dein kind in deinem umfeld....bist du alleinerziehende?
18.03.2005 19:18
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