Freistellung bei Erkrankung des Kindes |
Jenny

R.I.P Michael
 

Dabei seit: 17.04.2003
Letzte Aktivität: 25.06.2010 02:01
Beiträge: 4.526
Herkunft: Aus einer Welt in der man nicht hintergangen wird...... Interessen: Im Moment zuviele ...... Beruf: Medien.... Kinder: 2 *1993 und *1995 Familienstand: verheiratet
 |
|
Re: Freistellung bei Erkrankung des Kindes von Jenny (31.05.2005 08:42) |
 |
Um das Thema noch mal aufzugreifen:
Jeder erziehungsberechtigte hat soweit ich weiß Gesetzlich das Recht sich auf das Kind Krankschreiben zu lassen. Egal ob Mutter oder Vater.
Ob so eine Klausel im Arbeitsvertrag rechtens ist, wage ich zu bezweifeln, da müsste man mal bei der Hotline für Arbeitsrecht anrufen, ich denke die können einem da Auskunft geben.
Ich weiß nur, dass damals, als Robin unser jüngster den schweren Unfall hatte, nicht ich, da ich gerade in der Umschulung war, sondern mein Mann 8 Wochen mit ihm im Krankenhaus war. Sicher hat sie die AOK erst einmal quer gestellt, denn schließlich mussten sie für das höhere GEhalt Lohnersatzleistung zahlen, aber im endeffekt haben sie es akzeptieren MÜSSEN......
|
|
31.05.2005 08:42 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Bienemaus

Super-User
   

Dabei seit: 25.04.2004
Letzte Aktivität: 07.06.2010 22:21
Beiträge: 87
Interessen: Diving, Biking, Sauna, mein Mann Beruf: ja, den hab ich
 |
|
Re: Freistellung bei Erkrankung des Kindes von Bienemaus (08.06.2005 08:03) |
 |
Wie ist das aber, wenn Mutter/Vater in der privaten KV ist? Diese zahlen doch dann i.d.R. den Verdienstausfall nicht? Gibt es da eine andere Moeglichkeit?
|
|
08.06.2005 08:03 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
|