Hallo, bitte dringend!!!! |
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Hallo, bitte dringend!!!! von Scrollan (25.11.2004 14:09) |
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Halloooo,
kennt sich jemand aus oder kann mir helfen???
Also: ich bin im September 05 (Ende) mit meiner Umschulung zur Krankenschwetser fertig. Ich habe eine 3,5 jähr. Tochter, einen Ehemann und fühle mich wohl
!
Aber: der Wunsch nach einem 2. Kind wächst und wächst und ....
Ich möchte nicht mehr allzu lange mit einer neuen SS warten, denn der Alteruntrschied wäre sonst doch etwas groß und die allerjüngste bin ich auch nicht mehr ... schlappe 35 jetzt
!
Hm, nun bin ich am überlegen: wäre es am sinnvollsten, jetzt im Frühjahr ss zu werden, daß Kind im Herbst zu bekommen, um dann im neuen Jahr in Teilzeit arbeiten zu können? Angedacht hatte ich dann jedes WE mit 16 Dts. pro Woche. Ca. 1 Jahr und dann mit 20 Std. weitermachen!
Finanziell kann ich nicht so lange ausfallen, ich dachte, 3 Monate wären erstmal okay!Das Problem: im März muß ich mich bewerben. Wenn ich eine Stelle habe, muß ich denen ja logo sagen, wenn ich ss bin. Wenn ich dann im Examen stehe, ss bin und die Stelle habe, dem neuen AG bescheidgegeben habe, kann er doch den Vertrag rückgängig machen und sagen:"och nöööö, dat jeht aber nu wirklich nich so!"
Wenn ich dem AG dann sagen würde, ich fange später in Teilzeit an als geplant - aber ich fange an, ...
Oder: was kann ich machen, wenn ich keine Stelle bekomme? Kann ich mich dann ab Oktober 2005 arbeitslos melden - als arbeitssuchend nur z.zt. nicht vermittelbar, oder wie??? Was steht mir denn dann zu?
Nach dem Examen ss werden ist so ne Sache, es zieht sich eh dann noch llaes hin und ideal wäre es eben jetzt so bald wie möglich damit ich nicht zu lange aus dem Job bin ...
Hm, kann mirjemand folgen?????
Vielen Dank von eurer Scrollan
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25.11.2004 14:09 |
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Re: Hallo, bitte dringend!!!! von Mummla (25.11.2004 14:22) |
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a) rechne nicht damit, dass du sofort schwanger wirst. Dat kann dauern.
b) es ist immer besser, in einem festen job schwanger zu werden. du musst dem neuen arbeitgeber erstmal nicht sagen, dass du schwanger bist, der vertrag hat aber nur gültigkeit, wenn du den job überhaupt erfüllen kannst. kriegst du also einen vollzeitvertrag, auf ein jahr befristet und tanzt da schwanger an, kann es sein, dass sie den vertrag rückgängig machen können, da du den arbeitsvertrag wegen des ausfalls praktisch garnicht erfüllen kannst. das ist einer der wenigen fälle, bei denen man als schwangere keinen schutz geniesst.
ein anderes problem bei so etwas ist immer die verbrannte erde, die man hinterlaesst, wenn man antritt und dann erstmal wieder ausfällt. zwar ist das recht auf deiner seite, aber es kann sein, dass du keinen so guten stand hast in der firma, wenn du wiederkommst.
c) arbeitslos ist nur, wer arbeiten kann. wenn du schwanger bist, musst du dich weiterhin bewerben und falls dich einer einstellen will, müsstest du theoretisch auch dort antanzen. was aber nie passiert. arbeitslosengeld erhaelt nur, wer dem arbeitsmarkt zur verfügung steht. anspruch hast du ohnehin nur, wenn du überhaupt berufstätig warst, mindestens ein jahr lang, ansonsten bekommst du eh nur arbeitslosengeld2, und da wird das einkommen deines mannes und soweit ich weiss auch deiner eltern geprüft.
erkundige dich dich nach erziehungsgeld und kindergeld. müsste das denn nicht auch euer einkommen aufbessern?
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25.11.2004 14:22 |
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