Hilfe ist das kompliziert mit dem Job! |
*susilein*
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Hilfe ist das kompliziert mit dem Job! von *susilein* (02.09.2007 14:49) |
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Hallo, ich bin neu hier und hoffe Hilfe zu finden! Kennt sich jemand aus oder war in einer ähnlichen Situation?
Unsere Drillinge sind jetzt 3 Jahre alt geworden und ich kann in meiner früheren Firma wieder einsteigen und zum Glück sogar aus meiner Vollzeit eine 400,- € Stelle machen. Ich werde 2 feste Tage im Büro und weitere 6 Stunden zu Hause arbeiten können. Echt toll und ich bin meinem Chef sehr dánkbar!
Jetzt wollte ich die letzte August-Woche und 3 September-Wochen meinen Resturlaubsanspruch(20 Tage) von vor der Erziehungszeit "wegmachen", den restl. September unbezahlten Urlaub und ab 1.10. meinen 400,- € Job offiziell beginnen. Ich arbeite jetzt schon ab und zu, ohne Bezahlung, die Stunden kommen auf ein Arbeitszeitkonto. Unsere Lohnabteilung hat jetzt Bedenken bzgl. der Zeit nach der Erziehungszeit bis zum Antritt des Mini-Jobs! Abgeblich soll es Probleme geben, wenn ich nicht sofort nach der Erziehungszeit meinen Mini-Job antrete? Was kann da passieren bzw. welche Probleme können da evtl. kommen? Was ist mit meinem Urlaub, wenn ich den jetzt mitnehme? Bekomme ich da dann nur noch 2/5 von den 20 Tagen oder bleiben mir da 20 Tage erhalten? Was passiert mit dem zusätzlichen Urlaubsgeld (15 €/Urlaubstag)? Man hat angedeutet, dass man mir den Urlaub vergüten will, was hab ich da für Nachteile und was bleibt da übrig? Ich habe ein Gehalt von 1540,- €/Monat gehabt und es gibt pro genommenen Urlaubstag noch 15,- € dazu? Ich dachte mir, das ich die wenigsten Verluste mache, wenn ich den Urlaub direkt nach der Elternzeit nehme!? Das Problem ist ja auch die Familienversicherung, ich müßte mich und die Kids ja dann schon ab 1.9. Familienversichern, geht das auch noch am 03.09.?
Also, viel Text und ich hoffe auf viele hilfreiche Antworten!
LG von Susi
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02.09.2007 14:49 |
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Tanja

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Re: Hilfe ist das kompliziert mit dem Job! von Tanja (02.09.2007 15:17) |
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Aber wenn Du jetzt Deinen Urlaub nimmst, dann bekommst Du doch für die Zeit "Gehalt".
Dir würden dann 10 Tage fehlen im September, bis Du im Oktober dann diesen 400 Euro Job annimmst.
Und jetzt während Deines Urlaubs werden ja die Sozialabgaben abgeführt, also Krankenkasse, Arbeitslosen-, Rentenversicherung usw.
Ich würde mir den Urlaub nicht auszahlen lassen. Die Freizeit wiegt mehr!
Welche Nachteile Dir da jetzt entstehen außer dem "unbezahlten Urlaub" für die paar Tage weiß ich auch nicht.
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02.09.2007 15:17 |
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schnupe

Giga-User
Dabei seit: 20.12.2003
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Beruf: Beruf Raumausstatterin, aber derzeitig tätig in Küche und Service im Altenpflegezentrum Kinder: 3 (w,m,wm) 15, 12 und 6 und einen im Herzen adoptierten 16 jährigen Familienstand: geschieden Sonstiges: Die Welt ist ein Irrenhaus, und hier bei mir ist die Zentrale
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Re: Hilfe ist das kompliziert mit dem Job! von schnupe (02.09.2007 22:47) |
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Hm.......also ich hatte auch Resturalub angesammelt, während der Schwangerschft (wegen Krankheit), und mir wurde dieser nun dieses Jahr komplett gutgeschrieben (bin im März aus Elternzeit raus, in Teilzeit , und mit 56 Tage Urlaub)
War kein Problem.
Aber natürlich bekomme ich den Urlaub zu den jetzigen Bedingungen vergütet (wurde runterdegradiert, 5 € Std weniger)
Willst Du nun Urlaub, von vor Mutterschutz, zu gleichen Bedingunegn, als würdest Du wie vor 3, 5 Jahren Vollzeit arbeiten?
Sorry..............schwanger sind sehr gut abgesichert im Arbeitsrecht....aber wenn ich das nun richti lese, was Du willst, das wäre auch mir als AG zu viel des guten
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02.09.2007 22:47 |
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*susilein*
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Themenstarter
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Re: Hilfe ist das kompliziert mit dem Job! von *susilein* (03.09.2007 10:33) |
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Hallo,
du bist ja auch nicht schlecht weggekommen, ist dein Urlaub denn nicht gekürzt worden? Wenn ich meinen Urlaub (von vor der Elternzeit) mit in den Minijob nehme bekomme ich ihn um 2/5 gekürzt. Da werden aus 20 Tagen dann nur noch 8 Tage (wenn ich richtig gerechnet habe)! So toll ist das auch nicht.
Heute habe ich nochmal telefoniert und vorgeschlagen, dass doch der Urlaub in Form eines Kinderbetreuungskostenzuschuss ausgezahlt wird! Mal sehen ob das geht, denn es handelt sich ja doch um einen kompletten Monatslohn (von vor der Elternzeit) bei 20 Tagen und mein Chef zahlt dann keinerlei Lohnnebenkosten. Bin mal gespannt ob das rein rechtlich und buchhalterisch irgendwie durchgeht, denn auch für mich ist der Kinderbetreuungskostenzuschlag (Kindergarten plus Verpflegung) steuer- und abgabenfrei. Könnten alle Chefs so machen!
LG von Susi
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03.09.2007 10:33 |
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