Leistungen nach der Geburt |
Alexis_ unregistriert
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19.01.2004 11:38 |
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Cat78 unregistriert
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Re: Leistungen nach der Geburt von Cat78 (19.01.2004 12:01) |
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Also meines Wissens nach müsste sie noch Mutterschaftsgeld bekommen aber an ihrer Stelle würde ich auch versuchen Erziehungsgeld für die Zeit in der sie zu Hause bleibt zu beantragen, schaden kann es nichts das Amt kann nur nein sagen.
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19.01.2004 12:01 |
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daby

EF-Team
 

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Re: Leistungen nach der Geburt von daby (19.01.2004 12:04) |
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Hallo Alexis,
Du kannst doch mal beim Versorgungsamt nachfragen, die können ganz genau Auskunft geben, Deine Tochter freut sich bestimmt, wenn Du ihr das abnimmst.
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19.01.2004 12:04 |
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Elchen unregistriert
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Re: Leistungen nach der Geburt von Elchen (19.01.2004 12:11) |
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Normalerweise bekommt sie nach Einkunft berechnet Erziehungsgeld,ich glaube,bis zu zwei Jahre....
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19.01.2004 12:11 |
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shannon unregistriert
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Re: Leistungen nach der Geburt von shannon (19.01.2004 13:29) |
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soweit ich das noch weiss, gibt es das erziehungsgeld im ersten halbjahr nach der geburt noch sehr freigiebig, die einkommensgrenzen hierfür sind geändert worden zum 01.01.04 ca 22000 EUR abzüglich werbungskosten und diverser pauschalen (das steht alles im antrag, den gibts beim versorgungsamt, erziehungsgelsstelle) bei eheleuten im jahr der geburt des kindes bzw. im vorjahr und hier wird meines wissens nach auch rein steuerlich nach eheleuten oder singels getrennt, deine tochter wird somit als single behandelt und ihre ausbildungsvergütung wird die ek-grenze auf gar keinen fall sprengen..den antrag würde ich auf jeden fall stellen, wir waren damals ein paar cent über de ek-grenze und hatten eine sehr nette sachbearbeiterin, die uns dann auf eine noch nicht ausgereizte pauschale aufmerksam gemacht hat und somit haben wir die kohle doch noch bekommen...ich war zum ersten mal positiv überrascht von einer behörde!!!
..das hat dann allerdings die kindergeldkasse mit einer bearbeitungsdauer von ca einem viertel jahr wieder mühelos ausgeglichen
sehr informativ ist die seite [URL]www.eltern.de,[/URL] hier stehen die neuerungen und sogar ein rechenmodell zur verfügung!!!!!!!!! :idee
auf jeden fall sämtliche anträge schon vorab zuhause haben und wenn der zwerg da ist umgehend abschicken...so sollte deine tochter zeitnah ihr geld bekommen, erziehungs und kindergeld sind immerhin zusammen ca 450 EUR im monat, die sollte sie auf jeden fall mitnehmen..wenns mit dem papa keine probleme gibt w/unterhalt und so, kann sie vielleicht sogar ein jahr pausieren, das hat noch keinem kind geschadet...
viel spass und die notwendigen nerven und beharrlichkeit beim weg durch den behördendschungel
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von shannon: 19.01.2004 14:14.
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19.01.2004 13:29 |
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Alexis_ unregistriert
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Re: Leistungen nach der Geburt von Alexis_ (19.01.2004 14:12) |
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Danke shannon, Du hast mir sehr geholfen
Alles Liebe
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19.01.2004 14:12 |
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Pusher2
Mega-User Level II
  
Dabei seit: 20.04.2009
Letzte Aktivität: 15.06.2009 17:01
Beiträge: 436
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Re: Leistungen nach der Geburt von Pusher2 (22.05.2009 06:28) |
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Wie ist das mit Leistungen nach der Geburt? Steht hier was zu?
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22.05.2009 06:28 |
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