Mutterschutzgeld |
StephanB
User

Dabei seit: 11.01.2004
Letzte Aktivität: 12.01.2004 22:07
Beiträge: 4
Herkunft: Bremen Kinder: keine (noch nicht)
 |
|
Mutterschutzgeld von StephanB (11.01.2004 16:13) |
 |
Hallo allerseits,
ich habe folgendes Problem: Der Arbeitbeger meiner Freundin, versucht den Dienstplan der nächsten Monate so zu gestalten, daß sie weniger Stunden leistet als sie sonst leistet. Dieses ist aber von ihr nicht gewollt, zumal sie dann ja auch weniger Lohn erhält. Und genau das ist der springende Punkt: Sie befindet sich jetzt in den drei Monaten vor der Geburt, die zur Berechnung des Mutterschutzgeldes relevant sind. Das Mutterschutzgeld errechnet sich meiner Ansicht nach aus dem Schnitt der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz. So daß sie bei der Variante, weniger Stunden zu leisten doppelt angeschmiert ist:
Sie erhält für die Monate, in denen sie weniger arbeitet, weniger Lohn und sie mindert damit ihr Mutterschaftsgeld.
Frage: Hat sie Anspruch darauf, ihren Job in vollem Umfang ausführen zu können, wenn sie dies will?
Kann der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Probleme so handeln?
Eure Antworten sind mir wichtig....
mfg
Stephan
|
|
11.01.2004 16:13 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Elchen unregistriert
 |
|
Re: Mutterschutzgeld von Elchen (11.01.2004 16:15) |
 |
Puh,ich bin jetzt etwas überfatgt,aber ich glaube,daß Du Recht hast..
Und dann ist es eigentlich eine ziehmliche Frechheit von dem Chef und nicht rechtens!!!!
|
|
11.01.2004 16:15 |
|
|
Elchen unregistriert
 |
|
Re: Mutterschutzgeld von Elchen (11.01.2004 18:54) |
 |
Hat sie einen Betriebsrat ,an den sie sich wenden kann????
|
|
11.01.2004 18:54 |
|
|
StephanB
User

Dabei seit: 11.01.2004
Letzte Aktivität: 12.01.2004 22:07
Beiträge: 4
Herkunft: Bremen Kinder: keine (noch nicht)
Themenstarter
 |
|
Re: Mutterschutzgeld von StephanB (11.01.2004 21:42) |
 |
Nein, leider nicht...
|
|
11.01.2004 21:42 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Peggy

Mega-User
 

Dabei seit: 23.07.2003
Letzte Aktivität: 15.06.2006 19:46
Beiträge: 263
Herkunft: nähe Husum/Nordfriesland Interessen: unsere Tochter, unser Hund, der PC, lesen Beruf: Verwaltungsfachanges
tellte Kinder: Töchterchen Sarah ist am 30.12.2003 zur Welt gekommen
 |
|
Re: Mutterschutzgeld von Peggy (11.01.2004 23:27) |
 |
Also, hier mal der Text aus dem Gesetz:
Vierter Abschnitt
Leistungen
§ 11
Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten
(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten dreizehn Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. [COLOR=red]Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht.[/COLOR] Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes im Sinne der Absätze 1 und 2 zu erlassen.
Das was ich rot markiert habe ist eigentlich ausschlaggebend.
Und das was Du schreibst mit der Kürzung der Arbeitszeit wegen nicht Auslastung ist für mich der Hinweis auf Kurzarbeit und somit § 11 MuSchG.
Will mich aber auch nicht 100 %ig festlegen.
Ich würde aber mal das Versorgungsamt anrufen und da nochmal genauer nachfragen.
In Bremen (Du kommst doch aus Bremen
)ist dafür zuständig:
Bremen
Aufsichtsbehörden
der Länder
Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit,
Jugend und Soziales,
Abteilung Junge Menschen und Familie, 400-41-2,
28195 Bremen, Contrescarpe 72,
Rainer Unoucek,
Tel. 04 21/3 61 24 50, Fax 04 21/3 61 21 55,
E-Mail: [EMAIL]Rainer.Unoucek@soziales.bremen.de[/EMAIL]
Die sind auch für Erziehungsgeld etc. zuständig.
Lasst euch da mal beraten.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Peggy: 11.01.2004 23:29.
|
|
11.01.2004 23:27 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
StephanB
User

Dabei seit: 11.01.2004
Letzte Aktivität: 12.01.2004 22:07
Beiträge: 4
Herkunft: Bremen Kinder: keine (noch nicht)
Themenstarter
 |
|
Re: Mutterschutzgeld von StephanB (11.01.2004 23:43) |
 |
Vielen Dank Peggy,
Super-Antwort
Hätte ich heute noch nicht erwartet...
Das Forum scheint gut zu funktionieren, was man von vielen anderen leider nicht behaupten kann.
Danke an Alle.
Gruß
Stephan
|
|
11.01.2004 23:43 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Peggy

Mega-User
 

Dabei seit: 23.07.2003
Letzte Aktivität: 15.06.2006 19:46
Beiträge: 263
Herkunft: nähe Husum/Nordfriesland Interessen: unsere Tochter, unser Hund, der PC, lesen Beruf: Verwaltungsfachanges
tellte Kinder: Töchterchen Sarah ist am 30.12.2003 zur Welt gekommen
 |
|
Re: Mutterschutzgeld von Peggy (11.01.2004 23:50) |
 |
Ach gern geschehen.
Aber ruft morgen am besten mal bei dem Amt an und fragt mal nach.
Denn oftmals wird so etwas zur Auslegunngssache (in Amtsdeutsch heißt das
Ermessen) und das kann für Euch nur negativ sein.
Wie gesagt, ich versteh das so mit der Kurzarbeit.
Und da ist der Arbeitsvertrag ja noch als Beweis dienlich.
Vielleicht habt ihr auch noch ein Beschäftigungsverbot mit drin?!
Lest euch das Mutterschutzgesetz mal durch,
für Fragen zum Text steh ich gern zur Verfügung.
Ja das Forum hier ist echt Klasse.
Kann man immer wieder nur lobend sagen.
Ich fühl mich hier auch sehr wohl.
|
|
11.01.2004 23:50 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Pusher2
Mega-User Level II
  
Dabei seit: 20.04.2009
Letzte Aktivität: 15.06.2009 17:01
Beiträge: 436
 |
|
Re: Mutterschutzgeld von Pusher2 (29.04.2009 06:09) |
 |
Dies ist das Thema: Mutterschutzgeld
|
|
29.04.2009 06:09 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
|