Was steht einer Mutter nach der Geburt an Geld zu ? |
SkyCologne
User

Dabei seit: 18.05.2003
Letzte Aktivität: 28.11.2004 14:34
Beiträge: 1
 |
|
Was steht einer Mutter nach der Geburt an Geld zu ? von SkyCologne (18.05.2003 11:38) |
 |
Hallo,
nun ist es auch bei uns soweit. Meine Freundin ist schwanger.
Jetzt würde uns natürlich interessieren, wie es mit den finanziellen Dingen nach der Geburt aussieht.
Zahlt der Arbeitgeber nach der Geburt noch das Gehalt für eine bestimmte Zeit ?
etc.
Hoffe auf Eure Hilfe
Gruß
Stefan
|
|
18.05.2003 11:38 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
die_stille unregistriert
 |
|
RE: Was steht einer Mutter nach der Geburt an Geld zu ? von die_stille (18.05.2003 11:40) |
 |
Also, das weiß jetzt sogar ich noch.....
Sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt ist die sogenannte Mutterschutzfrist und in dieser Zeit läuft das Gehalt normal weiter.
Was anschließend ist, weiß ich leider nicht, bin da nicht mehr so informiert.
Alles Gute für Schwangerschaft und Baby :)
|
|
18.05.2003 11:40 |
|
|
Stephan unregistriert
 |
|
Re: Was steht einer Mutter nach der Geburt an Geld zu ? von Stephan (18.05.2003 12:40) |
 |
Ich musste mich 2 Jahre nach der geburt noch vor der Mutter schützen. Heisst es deswegen Mutterschutz?
|
|
18.05.2003 12:40 |
|
|
Susette unregistriert
 |
|
Re: Was steht einer Mutter nach der Geburt an Geld zu ? von Susette (18.05.2003 12:54) |
 |
War es nicht umgekehrt? Du verwechselst was. Man musste die Mutter vor Dir schützen
|
|
18.05.2003 12:54 |
|
|
Stephan unregistriert
 |
|
Re: Was steht einer Mutter nach der Geburt an Geld zu ? von Stephan (18.05.2003 12:56) |
 |
und während der Geburt die Schwiegermutter, denn da fiel meine Frau ja 4 Stunden aus!!
|
|
18.05.2003 12:56 |
|
|
Susette unregistriert
 |
|
Re: Was steht einer Mutter nach der Geburt an Geld zu ? von Susette (18.05.2003 12:59) |
 |
|
|
18.05.2003 12:59 |
|
|
Elchen unregistriert
 |
|
Re: Was steht einer Mutter nach der Geburt an Geld zu ? von Elchen (18.05.2003 16:18) |
 |
Ja,sie hat Mutterschutz 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt.In der Zeit bekommt Deine Freundin einen bestimmten Satz von der Krankenkasse gezahlt,un den Rest vom Arbeitgeber bis zu ihrem jetzigen Gehalt dazu.Das geht aber nur bis 8 Wochen nach der Geburt,für danach gibt es Eriehungsgeld ,daß ihr beantragen müsst und das Gehaltsabhängig ist und natürlich das Kindergeld..
|
|
18.05.2003 16:18 |
|
|
die_stille unregistriert
 |
|
Re: Was steht einer Mutter nach der Geburt an Geld zu ? von die_stille (18.05.2003 17:30) |
 |
[quote][i]Original von Susette[/i]
Ich dachte, es waren 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.[/quote]
Sorry, es ist einfach schon zu lange her........
|
|
18.05.2003 17:30 |
|
|
flussrose

hier und jetzt
 

Dabei seit: 23.12.2003
Letzte Aktivität: 22.05.2012 09:10
Beiträge: 4.559
Herkunft: Sachsen Interessen: Gitarre spielen Beruf: selbständig Kinder: Jannik fast 10 Jahre, Tomke geb. 29.08.04
 |
|
Re: Was steht einer Mutter nach der Geburt an Geld zu ? von flussrose (24.03.2009 17:21) |
 |
Dies ist das Thema Was steht einer Mutter nach der Geburt an geld zu?
|
|
24.03.2009 17:21 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
|